Rechtssatz: Aus der im § 4 Abs 3 Z 5 AuslBG vorgesehenen (konkreten) Bewilligungsvoraussetzung läßt sich die allg Zielsetzung ableiten, Verschlechterungen des Wohnungsmarktes und Slumbildungen hintanzuhalten (Hinweis EBzRV, 1451 der Blg NR XIII GP, S 22 rechte Spalte). Die Hintanhaltung eines bestehenden gravierenden, nicht bloß vereinzelt auftretenden Mißstandes auf dem Wohnungsmarkt kann daher gleichfalls ein der Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung allg entgegenstehendes wichtiges ... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Ermittlung des Begriffsinhaltes der unbestimmten Gesetzesbegriffe wichtige öffentliche Interessen oder gesamtwirtschaftliche Interessen iSd § 4 Abs 1 AuslBG ist (nach der im Hinblick auf Art 18 Abs 1 B-VG gebotenen verfassungskonformen Interpretation) auf jene normativ konkretisierten Tatbestände des Ausländerbeschäftigungsgesetzes zurückzugreifen, die mit dieser Bestimmung in Zusammenhang stehen. Dabei handelt es sich vor allem um die Bestimmungen der §§ 4 Abs 3, 13 un... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 90/09/0003 6 Stammrechtssatz Aus der im § 4 Abs 3 Z 5 AuslBG vorgesehenen (konkreten) Bewilligungsvoraussetzung läßt sich die allg Zielsetzung ableiten, Verschlechterungen des Wohnungsmarktes und Slumbildungen hintanzuhalten (Hinweis EBzRV, 1451 der Blg NR XIII GP... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §13;AuslBG §14;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3;B-VG Art18 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 90/09/0003 2 Stammrechtssatz Bei der Ermittlung des Begriffsinhaltes der unbestimmten Gesetzesbegriffe wichtige öffentliche Interessen oder gesamtwirtscha... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 90/09/0003 6 Stammrechtssatz Aus der im § 4 Abs 3 Z 5 AuslBG vorgesehenen (konkreten) Bewilligungsvoraussetzung läßt sich die allg Zielsetzung ableiten, Verschlechterungen des Wohnungsmarktes und Slumbildungen hintanzuhalten (Hinweis EBzRV, 1451 der Blg NR XIII GP,... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §13;AuslBG §14;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3;B-VG Art18 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 90/09/0003 2 Stammrechtssatz Bei der Ermittlung des Begriffsinhaltes der unbestimmten Gesetzesbegriffe wichtige öffentliche Interessen oder gesamtwirtschaftliche Interessen iSd § 4 Abs 1 AuslB... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 90/09/0003 6 Stammrechtssatz Aus der im § 4 Abs 3 Z 5 AuslBG vorgesehenen (konkreten) Bewilligungsvoraussetzung läßt sich die allg Zielsetzung ableiten, Verschlechterungen des Wohnungsmarktes und Slumbildungen hintanzuhalten (Hinweis EBzRV, 1451 der Blg NR XIII GP... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 90/09/0003 6 Stammrechtssatz Aus der im § 4 Abs 3 Z 5 AuslBG vorgesehenen (konkreten) Bewilligungsvoraussetzung läßt sich die allg Zielsetzung ableiten, Verschlechterungen des Wohnungsmarktes und Slumbildungen hintanzuhalten (Hinweis EBzRV, 1451 der Blg NR XIII GP,... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist unbestritten, daß die im angefochtenen Bescheid genannten Ausländer zur Tatzeit an einer Baustelle der Firma R-GmbJ, deren handelsrechtlicher Geschäftsführer der Beschwerdeführer ist, beschäftigt waren, ohne daß für diese Ausländer Beschäftigungsbewilligungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 215/1975 (AuslBG), oder Befreiungscheine vorlagen. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz (BH) vom 30. Jänner 1989 wurde über den Beschwerdeführ... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist unbestritten, daß die im angefochtenen Bescheid genannten Ausländer zur Tatzeit an einer Baustelle der Firma R-GmbJ, deren handelsrechtlicher Geschäftsführer der Beschwerdeführer ist, beschäftigt waren, ohne daß für diese Ausländer Beschäftigungsbewilligungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 215/1975 (AuslBG), oder Befreiungscheine vorlagen. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz (BH) vom 30. Jänner 1989 wurde über den Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §3 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1912/73 E 5. November 1974 Vwslg 8697 A/1974 RS 1 Stammrechtssatz Die Arbeitsstelle eines ausländischen Arbeitnehmer, der von seinem Dienstgeber im Rahmen eines Dienstverschaffungsvertrages einem anderen Unternehmen zur Arbeitsleistung zur Verfügung gestellt wird, liegt bei jenem Un... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §3 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1912/73 E 5. November 1974 Vwslg 8697 A/1974 RS 1 Stammrechtssatz Die Arbeitsstelle eines ausländischen Arbeitnehmer, der von seinem Dienstgeber im Rahmen eines Dienstverschaffungsvertrages einem anderen Unternehmen zur Arbeitsleistung zur Verfügung gestellt wird, liegt bei jenem Un... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte der Beschwerdeführer, der in Wien eine Kfz-Werkstätte betreibt, am 28. Mai 1989 beim Arbeitsamt Metall-Chemie in Wien für den im Jahre 1961 geborenen polnischen Staatsangehörigen P zur Verwendung als Kfz-Mechaniker mit einer Entlohnung von 8.000 S netto pro Monat die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach § 4 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 215/1975 (AuslBG), beantragt. Dieser Antrag war vom genannte... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Beschwerdeführerin am 29. März 1988 beim Arbeitsamt Angestellte in Wien den Antrag gestellt, ihrem handelsrechtlichen Geschäftsführer, dem jugoslawischen Staatsangehörigen R, eine Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975 (AuslBG), für die berufliche Tätigkeit als "Geschäftsführer" mit einer monatlichen Entlohnung in Höhe von 14.600 S netto zu erteilen. Dieser Antrag war vom genannte... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Beschwerdeführerin am 29. März 1988 beim Arbeitsamt Angestellte in Wien den Antrag gestellt, ihrem handelsrechtlichen Geschäftsführer, dem jugoslawischen Staatsangehörigen R, eine Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975 (AuslBG), für die berufliche Tätigkeit als "Geschäftsführer" mit einer monatlichen Entlohnung in Höhe von 14.600 S netto zu erteilen. Dieser Antrag war vom genannte... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z11;
Rechtssatz: Die Tätigkeit als Geschäftsführer ist nicht gleichzusetzen mit dem Begriff der Beschäftigung iSd § 4 Abs 3 Z 11 AuslBG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989090150.X07 Im RIS seit 07.08.2001 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0074 E 20. Oktober 1988 RS 1 Stammrechtssatz An der Systematik des § 4 AuslBG ergibt sich, dass der Generalklausel des § 4 Abs 1 AuslBG eine selbstständige Bedeutung neben den (speziellen, in § 4 Abs 3 Z 1 - 14 AuslBG taxativ aufgezählten) Bewilligungsvoraussetzungen des § 4 Abs ... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht21/03 GesmbH-Recht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AktG 1965 §75;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z11;GmbHG §15;
Rechtssatz: Nach den Normen des Gesellschaftsrechtes werden die gesellschaftlichen Organe, welchen die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft obliegt, auf bestimmte Zeit oder unbefristet bestellt (§ 75 AktG: Bestellung der Vorstand... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z11; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0267 E 18. Februar 1988 VwSlg 12642 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Aus dem Gesetzeswortlaut iVm dem (präventiven) Schutzzweck der Sicherung des sich aus dem § 3 Abs 1 und Abs 2 AuslBG für den Arbeitgeber bzw. den Arbeitnehmer ergebenden Verbots, den ausländischen Arbeitnehmer oh... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §4 Abs2;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z11;
Rechtssatz: Ebensowenig wie sich aus der Tatsache der Bestellung zum Geschäftsführer allein schon Schlüsse auf das Vorliegen eines Dienstverhältnisses mit der Gesellschaft ziehen lassen, läßt sich ein derartiger Schluß allein aus der Sozialvers... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z11;
Rechtssatz: Die Tätigkeit als Geschäftsführer ist nicht gleichzusetzen mit dem Begriff der Beschäftigung iSd § 4 Abs 3 Z 11 AuslBG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989090150.X07 Im RIS seit 07.08.2001 mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht21/03 GesmbH-Recht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AktG 1965 §75;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z11;GmbHG §15;
Rechtssatz: Nach den Normen des Gesellschaftsrechtes werden die gesellschaftlichen Organe, welchen die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft obliegt, auf bestimmte Zeit oder unbefristet bestellt (§ 75 AktG: Bestellung der Vorstand... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z11; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0267 E 18. Februar 1988 VwSlg 12642 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Aus dem Gesetzeswortlaut iVm dem (präventiven) Schutzzweck der Sicherung des sich aus dem § 3 Abs 1 und Abs 2 AuslBG für den Arbeitgeber bzw. den Arbeitnehmer ergebenden Verbots, den ausländischen Arbeitnehmer oh... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §4 Abs2;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z11;
Rechtssatz: Ebensowenig wie sich aus der Tatsache der Bestellung zum Geschäftsführer allein schon Schlüsse auf das Vorliegen eines Dienstverhältnisses mit der Gesellschaft ziehen lassen, läßt sich ein derartiger Schluß allein aus der Sozialvers... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ArbVG §3 Abs1; AuslBG §4 Abs3 Z4 idF 1988/231; ArbVG § 3 heute ArbVG § 3 gültig ab 01.07.1974 AuslBG § 4 heute ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1 idF 1975/218; AuslBG §4 Abs3 Z4 idF 1988/231; AuslBG § 4 heute AuslBG § 4 gültig ab 01.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2025 AuslBG § 4 gültig von 20.07.2023 bis 30.11.2025 zuletzt geände... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ArbVG §3 Abs1; AuslBG §4 Abs3 Z4 idF 1988/231; ArbVG § 3 heute ArbVG § 3 gültig ab 01.07.1974 AuslBG § 4 heute ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1 idF 1975/218; AuslBG §4 Abs3 Z4 idF 1988/231; AuslBG § 4 heute AuslBG § 4 gültig ab 01.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2025 AuslBG § 4 gültig von 20.07.2023 bis 30.11.2025 zuletzt geände... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0074 E 20. Oktober 1988 RS 1 Stammrechtssatz An der Systematik des § 4 AuslBG ergibt sich, dass der Generalklausel des § 4 Abs 1 AuslBG eine selbstständige Bedeutung neben den (speziellen, in § 4 Abs 3 Z 1 - 14 AuslBG taxativ aufgezählten) Bewilligungsvoraussetzungen des § 4 Abs ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3;AuslBG §4 Abs5;AuslBG §4 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0122 E 8. September 1987 RS 1 Stammrechtssatz Soweit Kontingente für die Beschäftigung von Ausländern (§ 12 AuslBG) festgesetzt sind, ist - innerhalb des Kontingentes - gem § 4 Abs 5 AuslBG ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen. In diesem Fall entfa... mehr lesen...