RS Vwgh 1991/9/26 90/09/0190

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.09.1991
beobachten
merken

Index

60/02 Arbeitnehmerschutz
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AÜG §3;
AuslBG §4 Abs3 Z1;
AuslBG §6 Abs2;

Rechtssatz

Für die Form der gewerblichen Arbeitskräfteüberlassung kann dem inländischen Überlasser keine Beschäftigungsbewilligung für seinen ausländischen Arbeitnehmer nach dem AuslBG (nach § 4 Abs 3 Z 1 in Verbindung mit § 6 Abs 2) erteilt werden. Daran hat auch das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz nichts geändert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990090190.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten