RS Vwgh 1991/9/26 90/09/0190

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Veröffentlicht am 26.09.1991
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Index

60/02 Arbeitnehmerschutz
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AÜG §3;
AuslBG §28 Abs1;
AuslBG §4 Abs3 Z1;
AuslBG §6 Abs2;

Rechtssatz

Aus dem Verbot der Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG an inländische Überlasser für die gewerbliche Arbeitskräfteüberlassung folgt jedoch noch nicht, daß damit der Überlasser in diesem Fall aus dem Geltungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, insbesondere von der Strafnorm des § 28 Abs 1 AuslBG, ausgenommen wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990090190.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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