Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0164 E 25. November 1987 RS 2 Stammrechtssatz Eine Beweisführung, ob für die Beschäftigung wenigstens ein bestimmter Inländer oder im gegebenen Zusammenhang ein einem Inländer gleichgestellter oder begünstigt zu behandelnder Ausländer zur Verfügung steht, der bereit und fähig ist, diese Beschäf... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §13 Abs1;AuslBG §14 Abs1;AuslBG §14 Abs2;AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 90/09/0003 3 Stammrechtssatz Die in § 13 Abs 1 und § 14 Abs 1 AuslBG vorgesehenen Maßnahmen (vgl zu letzterer § 14 Abs 2 AuslBG) können bei Zutreffen der gesetzlichen Voraussetzungen sowohl für das gesamte Bundesgebiet als auch für ei... mehr lesen...
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Norm: AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1298/79 E 25. September 1979 RS 1 Stammrechtssatz Bei Beurteilung der Frage, ob eine Beschäftigungsbewilligung zu erteilen oder zu verweigern ist, hat die Behörde von der im Einzelfall angestrebten Beschäftigung des Ausländers auszugehen. (hier: Chinese als Küchengehilfe in China Restaurant) ... mehr lesen...
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Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 90/09/0003 6 Stammrechtssatz Aus der im § 4 Abs 3 Z 5 AuslBG vorgesehenen (konkreten) Bewilligungsvoraussetzung läßt sich die allg Zielsetzung ableiten, Verschlechterungen des Wohnungsmarktes und Slumbildungen hintanzuhalten (Hinweis EBzRV, 1451 der Blg NR XIII GP... mehr lesen...
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Norm: AuslBG §13;AuslBG §14;AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 90/09/0003 5 Stammrechtssatz Der Umstand, daß die zuständige Verwaltungsbehörde nicht von der Verordnungsermächtigung nach den §§ 13 und 14 AuslBG Gebrauch gemacht hat, hindert nicht die Berücksichtigung der dort angesprochenen (wichtigen öff bzw gesamtwirtscha... mehr lesen...
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Norm: AuslBG §25;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §9 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0115 E 20. Oktober 1988 VwSlg 12799 A/1988 RS 3 Stammrechtssatz Auf Grund des im E 8.9.1987, 87/09/0029 aufgezeigten systematischen Zusammenhanges zwischen der Bestimmung des § 4 Abs 1 AuslBG und den Bestimmungen der §§ 4 Abs 3, 13 und 14 AuslBG fällt seit dem Ink... mehr lesen...
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Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Die Vorführung von Abdichtungsprodukten für Geschäftskunden ist dem Berufsbild eines Baustoffverkäufers bzw Baustoffvertreters zuzuordnen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989090143.X06 Im RIS seit 31.05.1990 mehr lesen...
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Norm: AuslBG §13 Abs1;AuslBG §14 Abs1 litb;AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 90/09/0003 4 Stammrechtssatz Da die Infrastruktur vom Gesetzgeber im § 13 Abs 1 AuslBG (Höchstzahlregelung) den öff oder gesamtwirtschaftlichen Interessen beispielsweise zugeordnet wird (vgl auch § 14 Abs 1 lit b AuslBG), ist dieses (Teil)Schutz... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Beh hat - entsprechend ihrer aus den §§ 58, 60 und 67 AVG erfließenden Verpflichtung, ihren Bescheid zureichend, in einer einer nachprüfenden Rechtskontrolle zugänglichen Art, zu begründen - in substantieller Weise im einzelnen da zulegen und aufzuzeigen, auf welche konkreten ökonomischen, demoskopischen oder sonstigen rechtserheblichen Daten sie ihren Bescheid (hier: Abweisung der beantragten Beschäftigungsbewilligung iSd § 4 Abs 1 AuslBG) gründet. Hat die Beh dieser Verpf... mehr lesen...
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Norm: AuslBG §25;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §9 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0115 E 20. Oktober 1988 VwSlg 12799 A/1988 RS 3 Stammrechtssatz Auf Grund des im E 8.9.1987, 87/09/0029 aufgezeigten systematischen Zusammenhanges zwischen der Bestimmung des § 4 Abs 1 AuslBG und den Bestimmungen der §§ 4 Abs 3, 13 und 14 AuslBG fällt seit dem Ink... mehr lesen...
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Norm: AuslBG §3 Abs1;AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/25 89/09/0148 1 Stammrechtssatz Bei Fehlen auch nur eines der beiden in § 4 Abs 1 AuslBG genannten Tatbestandsmerkmale ist den Arbeitsämtern die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung verwehrt. European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 90/09/0021 8 Stammrechtssatz Der Entfall des § 4 Abs 3 Z 7 AuslBG (durch Art I Z 3 der Nov1988/231) bedeutet im wesentlichen, daß das Fehlen eines für den Aufenthalt des Ausländers (Fremden) erforderlichen Sichtvermerkes keine Verletzung wichtiger öff Interessen iSd § 4 Abs 1 AuslB... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AVG §58 Abs2;AVG §60;AVG §67;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 90/09/0003 7 Stammrechtssatz Die Beh hat - entsprechend ihrer aus den §§ 58, 60 und 67 AVG erfließenden Verpflichtung, ihren Bescheid zureichend, in einer einer nachprüfenden Rec... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §13;AuslBG §14;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3;B-VG Art18 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 90/09/0003 2 Stammrechtssatz Bei der Ermittlung des Begriffsinhaltes der unbestimmten Gesetzesbegriffe wichtige öffentliche Interessen oder gesamtwirtscha... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AVG §58 Abs2;AVG §60;AVG §67;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 90/09/0003 7 Stammrechtssatz Die Beh hat - entsprechend ihrer aus den §§ 58, 60 und 67 AVG erfließenden Verpflichtung, ihren Bescheid zureichend, in einer einer nachprüfenden Re... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0051 E 2. Juli 1987 VwSlg 12507 A/1987 RS 1 Stammrechtssatz Die im Schlussteil des § 4 Abs 1 AuslBG erwähnten wichtigen öffentlichen oder gesamtwirtschaftlichen Interessen kommen erst zum Tragen, wenn feststeht, für welche Beschäftigung KONKRET die Bewilligung beantragt wurde und ob die Lage un... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AVG §58 Abs2;AVG §60;AVG §67;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 90/09/0003 7 Stammrechtssatz Die Beh hat - entsprechend ihrer aus den §§ 58, 60 und 67 AVG erfließenden Verpflichtung, ihren Bescheid zureichend, in einer einer nachprüfenden Re... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0051 E 2. Juli 1987 VwSlg 12507 A/1987 RS 1 Stammrechtssatz Die im Schlussteil des § 4 Abs 1 AuslBG erwähnten wichtigen öffentlichen oder gesamtwirtschaftlichen Interessen kommen erst zum Tragen, wenn feststeht, für welche Beschäftigung KONKRET die Bewilligung beantragt wurde und ob die Lage un... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 90/09/0003 6 Stammrechtssatz Aus der im § 4 Abs 3 Z 5 AuslBG vorgesehenen (konkreten) Bewilligungsvoraussetzung läßt sich die allg Zielsetzung ableiten, Verschlechterungen des Wohnungsmarktes und Slumbildungen hintanzuhalten (Hinweis EBzRV, 1451 der Blg NR XIII GP,... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0051 E 2. Juli 1987 VwSlg 12507 A/1987 RS 1 Stammrechtssatz Die im Schlussteil des § 4 Abs 1 AuslBG erwähnten wichtigen öffentlichen oder gesamtwirtschaftlichen Interessen kommen erst zum Tragen, wenn feststeht, für welche Beschäftigung KONKRET die Bewilligung beantragt wurde und ob die Lage un... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §13 Abs1;AuslBG §14 Abs1;AuslBG §14 Abs2;AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 90/09/0003 3 Stammrechtssatz Die in § 13 Abs 1 und § 14 Abs 1 AuslBG vorgesehenen Maßnahmen (vgl zu letzterer § 14 Abs 2 AuslBG) können bei Zutreffen der gesetzlichen Voraussetzungen sowohl für das gesamte Bundesgebiet als auch für ein... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §13;AuslBG §14;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3;B-VG Art18 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/31 90/09/0003 2 Stammrechtssatz Bei der Ermittlung des Begriffsinhaltes der unbestimmten Gesetzesbegriffe wichtige öffentliche Interessen oder gesamtwirtschaftliche Interessen iSd § 4 Abs 1 AuslB... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die in Wien eine Kfz-Werkstätte betreibt, stellte am 22. November 1988 beim Arbeitsamt Metall-Chemie in Wien den Antrag, dem am 1. Jänner 1961 geborenen türkischen Staatsangehörigen IY eine Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 215/1975 (AuslBG) als Kfz-Mechaniker mit einer Entlohnung von S 9.000,-- netto monatlich zu erteilen. Dieser Antrag wurde vom Arbeitsamt mit Bescheid vom 22. November 1988 gemäß § 4 Abs. 1 AuslBG... mehr lesen...
Zwecks Vermeidung entbehrlicher Wiederholungen ist zur Vorgeschichte der beiden vom Verwaltungsgerichtshof zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Beschwerden auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 1. März 1989, Zlen. 88/09/0152, 0153, zu verweisen, welches den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bekannt ist. Mit diesem Erkenntnis wurden auf Grund der damaligen Beschwerden der Beschwerdeführerin zwei Bescheide der belangten Behörde vom 12. Oktober 1988 wegen... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/09/0156 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0164 E 25. November 1987 RS 2 Stammrechtssatz Eine Beweisführung, ob für die Beschäftigung wenigstens ein bestimmter Inländer oder im gegebenen Zusammenhang ein einem Inländer gleichgest... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/09/0156 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/09/0051 E 2. Juli 1987 VwSlg 12507 A/1987 RS 1 Stammrechtssatz Die im Schlussteil des § 4 Abs 1 AuslBG erwähnten wichtigen öffentlichen oder gesamtwirtschaftlichen Interessen kommen erst zu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AVG §68 Abs1;
Rechtssatz: Nur solche Sachverhaltsänderungen können eine neuerliche Sachentscheidung rechtfertigen, die den entscheidungswesentlichen Sachverhalt betreffen. Die vom Arbeitgeber im neuerlichen Antrag auf Beschäftigungsbewilligung behauptete Notwendigkeit der Kenntnis der türkischen Sprache des ... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §4 Abs2;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs2;AuslBG §4 Abs1;GmbHG §15;GmbHG §39 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/09/0156 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/25 89/09/0146 1 Stammrechtssatz A... mehr lesen...
Seitens des Bildungshauses T, einer kirchlichen Dienststelle, als deren Rechtsträger die Beschwerdeführerin auftritt (in der Folge kurz: Beschwerdeführerin), wurde am 5. Juni 1989 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste - Gastgewerbe der Antrag um Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975 in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 231/1988 (AuslBG), für die jugoslawische Staatsangehörige AB für die Tätigkeit als "technische Hilfskraft" ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die in Wien eine Änderungsschneiderei betreibt, suchte noch im Jahre 1988 beim Arbeitsamt Bekleidung-Textil-Leder um Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975 (AuslBG), für die türkische Staatsbürgerin M für die Tätigkeit als Hilfsarbeiterin (Näherin) an. In einem zu diesem Antrag gehörigen Schreiben wies der Vertreter der Beschwerdeführerin darauf hin, daß diese an der Zuweisung von befähigten, geeigne... mehr lesen...