Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Der zweite Tatbestand des § 4 Abs 1 AuslBG (Entgegenstehen wichtiger öffentlicher Interessen oder gesamtwirtschaftlicher Interessen) ist nur dann heranzuziehen, wenn feststeht, daß die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes die beantragte Beschäftigung zuläßt. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;VwGG §42 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/23 93/09/0103 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH genügt, wenn ein (einen Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung) abweisender - letztinstanzlicher - Bescheid auf § 4 Abs 1 und § 4 Abs 6 AuslBG gestütz... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;AuslBG §4b idF 1992/475;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993090353.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z7 idF 1992/475;AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994090192.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §13;AuslBG §14;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs3 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/01/21 93/09/0406 5 Stammrechtssatz Aus § 4 Abs 3 Z 4 AuslBG (danach darf die Beschäftigungsbewilligung weiters nur erteilt werden, wenn die Gewähr gegeben erscheint, daß der Arbeitgeber die Lohnbedingungen und Arbeitsbedingungen einschließlich der s... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;GewO 1973; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/01/21 93/09/0406 4 Stammrechtssatz Im Verfahren zur Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung kann ein allfälliger Verstoß gegen die Gewerbeordnung (hier: unbefugte Gewerbeausübung) nicht zur Versagung der Beschäftigungsbewilligung nach dem AuslBG führen. ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 Z2 idF 1990/450;AuslBG §4 Abs6 Z3 idF 1990/450;
Rechtssatz: Dem (vom antragstellenden Arbeitgeber) geltend gemachten dringenden Arbeitskräftebedarf kommt für sich allein weder die Qualifikation eines "besonders wichtigen Grundes" nach § 4 Abs 6 Z 2 AuslBG noch eines öffentlichen Interesses iSd § 4 Abs 6 Z 3 AuslBG zu (... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der in Wien einen Eissalon und ein Espresso betreibt, stellte am 12. August 1992 beim Arbeitsamt Lebensmittel den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die polnische Staatsangehörige B für die berufliche Tätigkeit als Eiserzeugerin mit einem Bruttostundenlohn von S 65,--. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 10. September 1992 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab; der dagegen vom Beschwerdefüh... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei, die in Wien eine Schneiderei betreibt, stellte am 4. Jänner 1993 beim Arbeitsamt Bekleidung-Druck-Papier den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die türkische Staatsangehörige G. für die berufliche Tätigkeit als "Bügler/in" mit einer Entlohnung von S 10.500,-- brutto pro Monat. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 4. Jänner 1993 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab; der dagegen ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei beantragte am 17. August 1993 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste - Gastgewerbe die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz für die polnische Staatsangehörige H als "Heimhilfe". Dem Antrag war eine Erklärung gemäß § 4 Abs. 3 Z. 5 AuslBG über die Unterkunft und eine Bescheinigung über die Absolvierung des Fachkurses in der Heimhilfe und Krankenhilfe durch die beantragte Ausländerin angeschlossen. Diesen Antrag w... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei, die in Wien ein Gebäudereinigungsunternehmen betreibt, beantragte am 2. Dezember 1992 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste-Gastgewerbe die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den türkischen Staatsangehörigen A. für die berufliche Tätigkeit als "Reinigungsarbeiter" mit einem Bruttostundenlohn von S 66,--. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 21. Dezember 1992 gemäß § 4 Abs. 6 AuslB... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens ersuchte die beschwerdeführende Partei mit ihrem (undatierten) Antrag beim Arbeitsamt Persönliche Dienste-Gastgewerbe um Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den ägyptischen Staatsangehörigen H. für die berufliche Tätigkeit als "Italienisch Koch" mit einer monatlichen Bruttoentlohnung von S 12.000,--. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 9. Februar 1993 gemäß § 4... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei, die in Wien ein Gebäudereinigungsunternehmen betreibt, ersuchte mit ihrem am 19. August 1992 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste-Gastgewerbe eingelangten Antrag um Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den "jugoslawischen" Staatsangehörigen M. für die berufliche Tätigkeit als "Fensterputzer" mit einem Bruttostundenlohn von S 65,-- Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 2. September 1... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei, die in Wien ein Gebäudereinigungsunternehmen betreibt, beantragte am 29. Juni 1993 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste-Gastgewerbe die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die türkische Staatsangehörige S. für die berufliche Tätigkeit als "Bedienerin" mit einem Bruttostundenlohn von S 65,--. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 8. Juli 1993 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab. Der Vermittl... mehr lesen...
Wie sich aus dem Beschwerdevorbringen und dem vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt, hat das Arbeitsamt Persönliche Dienste - Gastgewerbe mit Bescheid vom 22. März 1994 den Antrag des Arbeitgebers (Krankenhaus XY) auf Ausstellung einer Sicherungsbescheinigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975 idgF (AuslBG), für die Beschwerdeführerin als Bedienerin gemäß § 11 Abs. 2 Z. 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 6 AuslBG abgelehnt. Der dagegen vom Arbeitgeber erhoben... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte am 2. Februar 1993 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste-Gastgewerbe den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die "jugoslawische" Staatsbürgerin S. für die berufliche Tätigkeit als "Küchenhelferin" mit einer monatlichen Bruttoentlohnung von S 12.800,--. In einem Begleitschreiben zu diesem Antrag wies der Rechtsvertreter der beschwerdeführenden Partei darauf hin, daß zur Aufrechterha... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei, die in Wien ein Restaurant betreibt, beantragte am 2. Februar 1993 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste-Gastgewerbe die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die tschechische Staatsangehörige K. für die berufliche Tätigkeit als "Küchengehilfin" mit einer monatlichen Bruttoentlohnung von S 12.800,--. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 17. Februar 1993 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab. De... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1 idF 1991/684;AVG §39 Abs2; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt
am 15.9.1994 94/09/0090
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994090096.X01 Im RIS seit 20.11.2... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 Z2;AuslBG §4 Abs6;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993090318.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Rechtssatz: Stützt die belangte Behörde die Ablehnung einer (weiteren) Ersatzkraftstellung auf eine telefonische Rücksprache, die ergibt, daß zwar weitere Zuweisungen nicht gewünscht werden, auf die Erteilung der Beschäftigungsbewilligung für den beantragten Ausländer jedoch bestanden würde, und steht nicht fest, ob diese Äußerung von einer für den Antragsteller nach außen vertretungsbefugten Person stammt, ist die Behörde bei dieser Vorgangsweise nach § 45 Abs 3 AVG verpflichtet, den ASt ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §863;AuslBG §19 Abs1;AuslBG §4 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Aus der Beschäftigung einer vom Arbeitsamt zugewiesenen "Ersatzkraft" kann nicht auf eine stillschweigende Rücknahme eines Antrages auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für einen namentlich beantragte... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 Z2;AuslBG §4 Abs6;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993090330.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994090075.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §11 Abs1;AuslBG §11 Abs2 Z1;AuslBG §21;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6;AVG §8;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Dem Ausländer fehlt das dem Arbeitgeber vorbehaltene Recht auf Stellung eines Antrages auf Ausstellung einer Sicherungsbescheinigung nach § 11 Abs ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §19 Abs1;AuslBG §4 Abs1;AVG §37;AVG §45 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/15 93/09/0123 1
(hier: schriftliche Mitteilung ohne Unterschrift). Stammrechtssatz Stützt die belangte Behörde die Ablehnung einer (we... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994090081.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1 idF 1992/475;AuslBG §4 Abs6 idF 1992/475;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993090194.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;AVG §37;AVG §45 Abs3;AVG §66 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0015 E 26. Mai 1988 RS 2 Stammrechtssatz Die Berufungsbehörde ist im Hinblick auf § 66 Abs 4 AVG berechtigt, die vom antragstellenden Arbeitgeber bekämpfte Nichterteilung der Beschäftigungsbewilligung nach d... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei ersuchte am 27. April 1993 um Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den "jugoslawischen" Staatsbürger K. für die berufliche Tätigkeit als "Geschäftsführer" mit einer monatlichen Bruttoentlohnung von S 14.600,--. Spezielle Kenntnisse oder Ausbildung wurden nicht gefordert. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt Persönliche Dienste - Gastgewerbe mit Bescheid vom 4. Mai 1993 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab. D... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte am 15. Februar 1993 beim Arbeitsamt Persönliche Dienste-Gastgewerbe den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die bosnische Staatsangehörige A für die berufliche Tätigkeit als "Nacht-Abwäscherin" mit einer Entlohnung von S 10.000,-- brutto pro Monat. Diesen Antrag wies das Arbeitsamt mit Bescheid vom 19. Februar 1993 gemäß § 4 Abs. 6 AuslBG ab. Der Vermittlungsausschuß habe die Ert... mehr lesen...