Index: E000 EU- Recht allgemeinE1TE3L E02100000E3L E05100000E3L E1910000010/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)59/04 EU - EWR60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: 12003T/TXT Beitrittsvertrag Europäische Union;32004L0038 Unionsbürger-RL;ABGB §42;AuslBG §1 Abs2 litl idF 2005/I/101;AuslBG §1 Abs2 litm idF 2005/I/101;AuslBG §3 Abs8;B-VG Art7 Abs1;EURallg;VwGG §42 Abs2 Z1... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE1TE3L E1910300010/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht59/04 EU - EWR60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: 12003T/TXT Beitrittsvertrag Europäische Union;32003L0086 Familienzusammenführung-RL;AuslBG §1 Abs2 litm idF 2005/I/101;AuslBG §3 Abs8;EURallg;NAG 2005 §2 Abs1 Z9;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Behörde hat zur Interpretation des Begriffes... mehr lesen...
Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien vom 23. Dezember 2005 wurde der Antrag der 1969 geborenen Beschwerdeführerin vom selben Tag auf Ausstellung einer Bestätigung über die Zugehörigkeit zum Personenkreis nach § 1 Abs. 2 lit. l des Ausländerbeschäftigungsgesetzes gemäß § 3 Abs. 8 leg. cit. mit der Begründung: abgewiesen, dass Kinder nach Vollendung des 21. Lebensjahres nur dann vom Geltungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ausgenommen seien, wenn sie von ihrem österreich... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E02100000E3L E05100000E3L E19100000001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: 32004L0038 Unionsbürger-RL Art2 Nr1;32004L0038 Unionsbürger-RL Art2 Nr2 lita;32004L0038 Unionsbürger-RL Art2 Nr2 litb;32004L0038 Unionsbürger-RL Art2 Nr2 litc;32004L0038 Unionsbürger-RL Art23;ABGB §40;ABGB §42;AuslBG §1 Abs2 litm... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien vom 21. Februar 2007, mit welchem der Antrag des Beschwerdeführers auf Ausstellung einer Bestätigung nach § 3 Abs. 8 AuslBG abgewiesen worden war, im Wesentlichen mit der Begründung: keine Folge gegeben, der Beschwerdeführer verfüge über keinen Aufenthaltstitel und sei somit nicht zur Niederlassung im Bundesgebiet nach dem NAG berecht... mehr lesen...
Am 23. März 2005 beantragte der Beschwerdeführer die Ausstellung einer Bestätigung nach § 3 Abs. 8 AuslBG und begründete diesen damit, er sei türkischer Staatsangehöriger und am 1. Juli 2002 in Österreich eingereist. Mit schriftlichem Adoptionsvertrag vom 27. Juni 2004, genehmigt durch das Bezirksgericht Wiener Neustadt am 24. September 2004, sei er vom Ehepaar Ali und Sükrüje E als Wahlkind angenommen worden. Die Eheleute E seien österreichische Staatsbürger. Ihm werde Unterhalt von... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §1 Abs2 litl idF 2002/I/126;AuslBG §3 Abs8 idF 2002/I/126;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: In Zusammenhang mit der Beurteilung des Vorliegens des Ausnahmetatbestandes des § 1 Abs. 2 lit. l AuslBG ist es unrichtig, jegliche Sonderzahlungen aus der Berechnung eines der regelmäßigen Unterhaltszahlung zu Grunde zu legend... mehr lesen...
Index: E6J60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: 61985CJ0316 CPAS Courcelles / Lebon VORAB;AuslBG §1 Abs2 litl idF 2002/I/126;AuslBG §3 Abs8 idF 2002/I/126; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/09/0102 E 17. November 2004 RS 1 Stammrechtssatz Bei Beurteilung des Vorliegens des Ausnahmetatbestandes des § 1 Abs. 2 lit. l AuslBG kommt es auf die tatsächliche Unterhaltsleistung an. Als Untergrenz... mehr lesen...
Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien vom 1. März 2004 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 3. Februar 2004 auf Ausstellung einer Bestätigung über die Zugehörigkeit zum Personenkreis nach § 1 Abs. 2 lit. l des Ausländerbeschäftigungsgesetzes gemäß § 3 Abs. 8 leg. cit. mit der Begründung: abgewiesen, das Ermittlungsverfahren habe ergeben, dass die Adoptivmutter der Beschwerdeführerin, einer 1975 geborenen Staatsangehörigen von Bulgarien, bis 17. Oktober 2003 Notstandshilfe... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §140;AuslBG §1 Abs2 litl idF 2003/I/133;AuslBG §3 Abs8 idF 2002/I/126;
Rechtssatz: Die volljährige Adoptivtochter einer österreichischen Staatsbürgerin lebt mit ihrer Adoptivmutter in einem gemeinsamen Haushalt. In diesem Falle ist der Unterhaltsanspruch im Sinne des § 140 ABGB grundsätzlich auf ... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 28. Juni 2002 beantragte die - 1969 geborene - Beschwerdeführerin, eine rumänische Staatsangehörige, unter Hinweis auf den mit Beschluss des Bezirksgerichtes Bruck /Mur vom 6. August 2001 genehmigten Adoptionsvertrag vom 17. April 2001, die Feststellung gemäß § 3 Abs. 8 AuslBG. Mit Eingabe vom 28. Juni 2002 beantragte die - 1969 geborene - Beschwerdeführerin, eine rumänische Staatsangehörige, unter Hinweis auf den mit Beschluss des Bezirksgerichtes Bruck /Mur vom 6.... mehr lesen...
Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien, Esteplatz, vom 15. April 2003 wurde der am selben Tag gestellte Antrag des Beschwerdeführers, eines Staatsangehörigen von Bangladesch, auf Ausstellung einer Bestätigung über die Zugehörigkeit zum Personenkreis nach § 1 Abs. 2 lit. l des Ausländerbeschäftigungsgesetzes gemäß § 3 Abs. 8 AuslBG im Wesentlichen mit der Begründung: abgewiesen, der "wesentliche Teil" des Lebensunterhaltes des Antragstellers sei jeweils nach dem konkreten Einzelfall... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §1 Abs2 litl idF 2002/I/126;AuslBG §3 Abs8 idF 2002/I/126;
Rechtssatz: Der Adoptivsohn lebt mit seinem Adoptivvater nicht im gemeinsamen Haushalt. Da es bei Beurteilung des Ausnahmetatbestandes des § 1 Abs. 2 lit. l AuslBG auf die TATSÄCHLICHE UNTERHALTSLEISTUNG und nicht auf eine allenfalls nach Privatrecht festzusetzende UnterhaltsVERPFLIC... mehr lesen...
Index: E6J60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: 61985CJ0316 CPAS Courcelles / Lebon VORAB;AuslBG §1 Abs2 litl idF 2002/I/126;AuslBG §3 Abs8 idF 2002/I/126;
Rechtssatz: Bei Beurteilung des Vorliegens des Ausnahmetatbestandes des § 1 Abs. 2 lit. l AuslBG kommt es auf die tatsächliche Unterhaltsleistung an. Als Untergrenze für eine ausreichende Unterhaltsgewährung gemäß § 1 Abs. 2 lit. l AuslBG ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §1 Abs2 litl;AuslBG §3 Abs8;
Rechtssatz: Die Beschwerdeführerin wird primär von ihrem Ehegatten, mit welchem sie im gemeinsamen Haushalt lebt, erhalten, hat gegen diesen also zunächst ihre Unterhaltsansprüche geltend zu machen und tut dies auch. In diesem Fall be- (bzw. ent-)steht ein Unterhaltsanspruch gegen die Eltern aber erst im Falle de... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §140;AuslBG §1 Abs2 litl;AuslBG §3 Abs8;
Rechtssatz: Bei Beurteilung des Ausnahmetatbestandes des § 1 Abs. 2 lit. l AuslBG kommt es auf die tatsächliche Unterhaltsleistung und nicht auf eine allenfalls nach § 140 ABGB mangels Selbsterhaltungsfähigkeit des Unterhaltsberechtigten festzusetzende Unt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, Staatsangehöriger von "Jugoslawien" beantragte am 15. Juli 1998 beim Arbeitsmarktservice Bau- Holz die Ausstellung einer Bestätigung nach § 3 Abs. 8 AuslBG und begründete dies damit, er sei seit 24. Juli 1998 mit einer österreichischen Staatsbürgerin verheiratet und zum Aufenthalt im österreichischen Bundesgebiet berechtigt. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Bau- Holz vom 26. August 1998 wurde dieser Antrag im Wesentlichen mit der Begründung: abgewiesen, d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §1 Abs2 litl;AuslBG §3 Abs8 idF 1995/895;VwRallg;
Rechtssatz: § 3 Abs 8 AuslBG kann verfassungskonform nur dahin einschränkend interpretiert werden, dass das Erfordernis eines erstmaligen Antritts einer Beschäftigung sich verständigerweise nur auf einen solchen nach Inkrafttreten dieser Bestimmung, dh nach dem... mehr lesen...