Nach den Akten des Verwaltungsverfahrens war dem an die Bezirkshauptmannschaft A (Behörde erster Instanz) gerichteten Strafantrag des Arbeitsamtes A, in dem der Beschwerdeführer beschuldigt wurde, er habe am 5. Juli bzw. 6. Juli 1988 den ausländischen Dienstnehmer M als Hilfsarbeiter ohne Beschäftigungsbewilligung beschäftigt, eine vom anzeigenden Arbeitsamt A aufgenommene Niederschrift vom 26. August 1988 angeschlossen, die sich auf ein vom Beschwerdeführer an den Bauunternehmer B (V... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer ist unbestrittenermaßen handelsrechtlicher Geschäftsführer der A-GmbH. Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 13./14. Bezirk, vom 8. März 1990 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind dem AuslBG unterworfen. Dies zeigt die Sonderbestimmung des § 3 Abs 4 AuslBG (sowohl in der Stammfassung als auch idF der Nov BGBl Nr 1989/253), die für die eintägige bzw dreitägige Beschäftigung bestimmter Gruppen von Künstlern an Stelle der (ansonst gegebenen) Bewilligungspflicht eine Anzeigepflicht des Veranstalters bzw Produzenten vorsieht. Im RIS seit 21.02.1991 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Mangels jeglicher Einschränkung im AuslBG kommt als Arbeitgeber jedenfalls jeder in Betracht, demgegenüber sich ein Ausländer in persönlicher bzw wirtschaftlicher Abhängigkeit zur Arbeitsleistung verpflichtet hat. Der Umstand, daß die beschäftigende Person ihrerseits Ar... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231 ;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/13 90/09/0141 1 Stammrechtssatz Für die Einhaltung der Vorschriften des AuslBG ist nur der Arbeitgeber haftbar (Hinweis E 28.4.1982, 81/01/0055). Schlagworte Veran... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs2;
Rechtssatz: Die bloße Erteilung von Weisungen, um die Einhaltung der Bestimmungen des AuslBG sicherzustellen, reicht zur Entlastung des Arbeitgebers nicht aus; entscheidend ist, ob auch eine wirksame Kontrolle über die Einhaltung der vom Verantwortlichen erteilten Weis... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231 ;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs4 idF 1989/253;AuslBG §3 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/21 90/09/160 3 Stammrechtssatz Auch kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind dem AuslBG unterworfen. Dies zeigt die Sonderbestimmung des § 3 Abs 4 AuslBG (sowohl in der Stammfassung als ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231 ;AuslBG §3 Abs1;B-VG Art130 Abs2;VStG §21 Abs1;
Rechtssatz: Ist auch nur eines der beiden in § 21 Abs 1 VStG genannten Kriterien (nämlich geringfügiges Veschulden des Besch und unbedeutende Folgen der Übertretung) nicht erfüllt, so kommt eine Anwendu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231 ;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/13 90/09/0141 3 Stammrechtssatz Nach der stRsp des Verwaltungsgerichtshofes darf bei der Annahme einer grundsätzlichen Verantwortung des Arbeitgebers für die im Zusammenhang mit den Betrieb stehenden Verwaltun... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231 ;AuslBG §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/11 90/09/0062 1 Stammrechtssatz Das AuslBG regelt die Beschäftigung von Ausländern in Österreich. Der Begriff der Beschäftigung ist durch § 2 Abs 2 AuslBG (soweit dies hier in Betracht kommt) in der Weise bestimmt, daß die Verwendung... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231 ;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/13 90/09/0141 2 Stammrechtssatz Zum Tatbestand der dem Besch zur Last gelegten Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG (Beschäftigung eines Ausländers für den weder eine Beschäftigungsbewilligu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs2;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0100 E 15. Dezember 1989 VwSlg 13088 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Das AuslBG idF BGBl 1988/231 stellt für jeden unberechtigt beschäftigten Ausländer eine eigene Strafdrohung auf. Es verbietet sich daher nunmehr eine Beu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Der VwGH geht davon aus, daß auf Grund der allgemeinen Lebenserfahrung bekannt ist, daß die Beschäftigung eines Ausländers grundsätzlich einer verwaltungsbehördlichen Bewilligung bedarf. Dem Besch hätten (im Beschwerdefall) zumindest... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/11 90/09/0062 1 Stammrechtssatz Das AuslBG regelt die Beschäftigung von Ausländern in Österreich. Der Begriff der Beschäftigung ist durch § 2 Abs 2 AuslBG (soweit dies hier in Betracht kommt) in der Weise bestimmt, daß die Verwendung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/17 90/09/0089 1 Stammrechtssatz Bei der Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt. In einem solchen Fall besteht von vornherein die Vermutung eines Verschulde... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die in K den Handel mit Lebensmitteln und mit Waren aller Art betreibt, stellte am 20. August 1990 beim Arbeitsamt Bludenz den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz für den türkischen Staatsangehörigen A für die Tätigkeit als Arbeiter. Dieser Antrag wurde vom genannten Arbeitsamt mit Bescheid vom 27. August 1990 im wesentlichen mit der Begründung: abgelehnt, daß in Anbetracht des hohen Gastarbeiteranteils in ... mehr lesen...
Zwecks Vermeidung von Wiederholungen ist zur Vorgeschichte des nunmehrigen Beschwerdefalles auf das in derselben Sache ergangene, den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zugestellte Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 15. Dezember 1989, Zl. 89/09/0108, zu verweisen. Mit diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof die damals angefochtene Berufungsentscheidung der belangten Behörde vom 29. Juni 1989 wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben, mit welcher ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist unbestritten Pächterin des Nachtlokales "Club M" in A. Anläßlich einer fremdenpolizeilichen Amtshandlung wurden am 16. November 1989 von einem Organwalter der Bezirkshauptmannschaft A unter Heranziehung eines Dolmetschers Niederschriften mit den ungarischen Staatsbürgerinnen Judit F, Szilvia B, Erika V sowie Ilona F aufgenommen. Die Einvernommenen gaben - soweit es für den Beschwerdefall von Bedeutung ist - im wesentlichen übereinstimmend an, Anfang Oktober ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei, die in Wien ein Restaurant betreibt, hatte mit ihrem (undatierten) Antrag beim Arbeitsamt Persönliche Dienste - Gastgewerbe um Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975 in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 231/1988 (AuslBG), für den indischen Staatsangehörigen A für die Tätigkeit als Schankhilfe ersucht. Als spezielle Kenntnisse bzw. (besonderes) Ausbildungserfordernis gab die beschwerdeführende ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Arbeitsamtes Persönliche Dienste - Gastgewerbe vom 9. November 1989 wurde der von der beschwerdeführenden Partei, die in Wien ein Restaurant betreibt, als Arbeitgeber eingebrachte Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den jugoslawischen Staatsangehörigen A als Koch (die zweite Berufsangabe "Geschäftsführer" ist am Originalantrag durchgestrichen) gemäß § 4 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975 in der Fassung der Novelle BGBl.... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 18. Mai 1989 erstattete die Bundespolizeidirektion Wien (fremdenpolizeiliches Büro) beim Magistratischen Bezirksamt für den 2. Bezirk (im folgenden MBA) Anzeige, am 11. Februar 1989 seien im Zuge einer Fremdenstreife bei der in Wien II, X-Straße 29, etablierten Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung - Schneiderei Z D beim Bügeln von Damenblusen sowie K gleichfalls als Bügler arbeitend angetroffen worden. D. habe angegeben, daß er seit zwei Wochen in der Schneid... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg (BH) vom 5. Juli 1990 wurde über den Beschwerdeführer wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 lit. a und § 3 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (BGBl. Nr. 218/1975 idF gemäß BGBl. Nr. 253/1989, in der Folge kurz AuslBG) eine Geldstrafe in der Höhe von S 5.000,-- verhängt, weil er in der Zeit vom 11. bis zum 15. Dezember 1989 den rumänischen Staatsangehörigen D für Reparaturarbeiten am privaten PKW des Beschwerdeführers im Sc... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist unbestrittenermaßen handelsrechtliche Geschäftsführerin der H-GmbH. Nach den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens verfügte der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 23. Bezirk (kurz: MBA), am 30. März 1989 an die Beschwerdeführerin unter der Firmenadresse X-Gasse 13/Haus 3, Wien, eine Aufforderung zur Rechtfertigung, weil sie es als satzungsgemäß zur Vertretung nach außen berufenes Organ der H-GmbH zu verantworten habe, daß am 4... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §3 Abs1;AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/25 89/09/0148 1 Stammrechtssatz Bei Fehlen auch nur eines der beiden in § 4 Abs 1 AuslBG genannten Tatbestandsmerkmale ist den Arbeitsämtern die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung verwehrt. European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §3 Abs1;AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/25 89/09/0148 1 Stammrechtssatz Bei Fehlen auch nur eines der beiden in § 4 Abs 1 AuslBG genannten Tatbestandsmerkmale ist den Arbeitsämtern die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung verwehrt. European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/25 89/09/0155 2 Stammrechtssatz Die Duldung einer Arbeitsleistung durch einen Ausländer allein begründet noch keinen Verstoß gegen § 3 Abs 1 iVm § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG, vielmehr muß eine Beschäftigung iSd § 2 Abs 2 AuslBG vorlie... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §3 Abs1;AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Ohne einen dem Arbeitsamt erteilten Vermittlungsauftrag kann keinesfalls davon als feststehend ausgegangen werden, daß sich unter den dort gemeldeten Arbeitssuchenden keine für den Betrieb des Arbeitgebers gewillten und geeigneten Arbeitskräfte befunden hätten (Hinweis E 22.2.1990, 89/09/0120). Die private... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §18 Abs1;AuslBG §28 Abs1 Z1 idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;AVG §45 Abs2;
Rechtssatz: Ausf dazu, daß nach einer Feststellung der Arbeitgebereigenschaft des Besch im ersten Rechtsgang die Vorlage eines mit den verwendeten italienischen Arbeitskräften unmittelbar abgeschlossenen Werkvertrages für die nunmehrige Feststellu... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §3 Abs1;AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/25 89/09/0148 1 Stammrechtssatz Bei Fehlen auch nur eines der beiden in § 4 Abs 1 AuslBG genannten Tatbestandsmerkmale ist den Arbeitsämtern die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung verwehrt. European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs 1 Z 1 lita AuslBG handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt. In einem solchen Fall besteht von vornherein die Vermutung eines Verschuldens (in Form fahrlässigen Verhaltens) des Täters, welche aber von ihm widerlegt werden kann (Hinweis E 12.3.1990, 90/19/0066 und E 13.12.1990, 90/09/0141). Zu dieser Umkehr der Beweislast kommt es allerdings nur dann, wenn der objektive Tatbestand eines Ungehorsamsdeliktes feststeht, wobei in dieser Hi... mehr lesen...