Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/11 90/09/0062 1 Stammrechtssatz Das AuslBG regelt die Beschäftigung von Ausländern in Österreich. Der Begriff der Beschäftigung ist durch § 2 Abs 2 AuslBG (soweit dies hier in Betracht kommt) in der Weise bestimmt, daß die Verwendung... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1 idF 1987/516; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/17 90/09/0089 1 Stammrechtssatz Bei der Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs 1 Z 1 lita AuslBG handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt. In einem solchen Fall besteht von vornherein die Vermutung ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §3 Abs1;AuslBG §4 Abs1;
Rechtssatz: Im AuslBG fehlt jeglicher Hinweis dafür, daß für den Fall der Beantragung einer Beschäftigungsbewilligung für eine - nicht in der Geschäftsführertätigkeit bestehende - Tätigkeit eines Ausländers (hier: als Koch) - dem die Stellung eines geschäftsführenden Gesellschafters zukommt (hier: 20 Prozentiger Gesc... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Fallbezogene AusfzF, ob der Ausländer für den Besch im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses oder in einem arbeiternehmerähnlichen Verhältnis tätig geworden ist (Reparaturarbeiten am PKW des Besch). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:V... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0100 E 15. Dezember 1989 VwSlg 13088 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Das AuslBG idF BGBl 1988/231 stellt für jeden unberechtigt beschäftigten Ausländer eine eigene Strafdrohung auf. Es verbietet sich daher nunmehr eine Beu... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §3 Abs1 idF 1990/450;AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b idF 1990/450;
Rechtssatz: Die Beurteilung des Einzelfalles in der Richtung, ob die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung zuläßt, ist auf Grund der Einführung des § 4b AuslBG im wesentlichen gleichartig zu lösen wie bisher auf Grund der ständigen Re... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistratischen Bezirksamtes für den 17. Bezirk vom 5. Dezember 1988 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 lit. a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975 (AuslBG), schuldig erkannt, weil er es als zur Vertretung nach außen Berufener der A-GmbH gemäß § 9 VStG 1950 zu verantworten habe, daß diese am 20. Juli 1988 sieben namentlich genannte Ausländer (Jugoslawen), für die weder eine Be... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 2. Bezirk, vom 29. September 1989 wurde die Beschwerdeführerin einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 lit. a i.V.m. § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, in der Fassung gemäß BGBl. Nr. 231/1988 (AuslBG), schuldig erkannt, weil sie als Arbeit... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens langte am 13. März 1990 beim Arbeitsamt Salzburg ein vom "X-Hotel, Z-Straße" stammender Antrag auf Verlängerung der mit 28. Februar 1990 abgelaufenen Beschäftigungsbewilligung für den deutschen Staatsbürger T ein. Auf Grund der Anzeige des Arbeitsamtes Salzburg verurteilte der Magistrat Salzburg als Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz in der Folge den Beschwerdeführer gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BG... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §18 Abs1;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 litb;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Dem § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG sind sämtliche Begriffsbestimmungen des übrigen Ausländerbeschäftigungsgesetzes zugrunde zu legen (Hinweis E 10.12.1986, 84/09/0146, E 1.12.1988, 88/09/0008). European Case Law I... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §21 Abs1;
Rechtssatz: Ausf dazu, daß im Beschwerdefall der Besch einen Rechtsanspruch auf Anwendung der Bestimmung des § 21 VStG hatte, weil sein tatbildmäßiges Verhalten hinter dem in der Strafdrohung des § 28 Abs 1 AuslBG typisierten Unrechtsgehalt und Schuldgehalt erhebli... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Für die Einhaltung der Vorschriften des AuslBG ist nur der Arbeitgeber haftbar (Hinweis E 28.4.1982, 81/01/0055). Schlagworte Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Nach der stRsp des Verwaltungsgerichtshofes darf bei der Annahme einer grundsätzlichen Verantwortung des Arbeitgebers für die im Zusammenhang mit den Betrieb stehenden Verwaltungsübertretungen nicht übersehen werden, daß die im heutigen Wirtschaf... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §18 Abs1;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 litb;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Der bloß abstrakte Hinweis auf Rechtsvorschriften (hier: § 2 Abs 2 lit b iVm Abs 3 lit b AuslBG) ist nicht geeignet, die erforderlichen konkreten einer nachprüfenden Kontrolle des Verwaltungsg... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0100 E 15. Dezember 1989 VwSlg 13088 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Das AuslBG idF BGBl 1988/231 stellt für jeden unberechtigt beschäftigten Ausländer eine eigene Strafdrohung auf. Es verbietet sich daher nunmehr eine Beu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1 idF 1987/516 ;
Rechtssatz: Zum Tatbestand der dem Besch zur Last gelegten Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG (Beschäftigung eines Ausländers für den weder eine Beschäftigungsbewilligung gem § 4 AuslBG erteilt noch ein Befreiungsschein gem... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist unbestrittenermaßen handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma SDVB, für welche in der Zeit vom 2. Februar 1989 bis zum 17. März 1989 u.a. der jugoslawische Staatsbürger DK (in der Folge kurz: D.K.) tätig gewesen ist. Über Anzeige des Arbeitsamtes Graz und nach Aufnahme einer niederschriftlichen Aussage des D.K. erließ der Magistrat Graz als Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz (in der Folge kurz: Mag.) am 7. Juni 1989 eine Ladung an den Beschwerdeführ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist unbestrittenermaßen handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma SDVG. Nach den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens führte die Bundespolizeidirektion Graz auf Grund einer vertraulichen Mitteilung, an einer bestimmten Baustelle seien Ausländer illegal beschäftigt, am 11. Jänner 1989 um 11.00 Uhr eine Überprüfung durch, bei der der libanesische Staatsangehörige A und der tschechoslowakische Staatsangehörige Z bei der "Schwarzarbeit" betreten worden seien... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs5;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990090094.X01 Im RIS seit 18.10.1990 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien - Magistratisches Bezirksamt für den 15. Bezirk (kurz: MBA) vom 5. September 1989 wurde der Beschwerdeführer zu einer Geldstrafe in der Höhe von S 3.500,-- (Ersatzarreststrafe drei Tage) verurteilt, weil er es als zur Vertretung nach außen Berufener der N-GmbH zu verantworten habe, daß diese Gesellschaft am 1. Dezember 1987 auf der Baustelle in 1190 Wien, X-Gasse/A-Straße die polnische Staatsangehörigen B und P, für die weder eine Bes... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 lita;AuslBG §28 Abs2 lita;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs5;
Rechtssatz: Besteht ein Entgeltanspruch, so fehlt es an einer Tatbestandsvoraussetzung nach § 3 Abs 5 AuslBG. Aus der Angabe des Besch, er habe den Ausländern für die Zeit der Volontärstätigkeit ein Quartier zur Verfügung gestellt - daß durch eine besondere Absprache ein Bittl... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §1 Abs3 litf;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 lita;AuslBG §28 Abs2 lita;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §3 Abs5;
Rechtssatz: Aus der Systematik des AuslBG ergibt sich, daß § 3 Abs 5 eine lex specialis zu § 2 Abs 2 iVm § 3 Abs 1 und 2 AuslBG ist: Zeitlich befristet (nämlich bis zum Ausmaß von drei Monaten) beschäftigte Volontäre fallen - anders als zB di... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei, die in Wien den Kleinhandel mit Juwelen und Uhren betreibt, hatte mit ihrem (undatierten) Antrag beim Arbeitsamt Handel-Transport-Verkehr-Landwirtschaft um Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975 in der Fassung der Novelle, BGBl. Nr. 231/1988 (AuslBG), für die jugoslawische Staatsangehörige E für die Tätigkeit als Handelsarbeiterin ersucht. Spezielle Kenntnis oder ein (besonderes) Ausbildungser... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §3 Abs1;AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/25 89/09/0148 1 Stammrechtssatz Bei Fehlen auch nur eines der beiden in § 4 Abs 1 AuslBG genannten Tatbestandsmerkmale ist den Arbeitsämtern die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung verwehrt. European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Nach dem Spruch: des Bescheides der Behörde erster Instanz vom 8. Juni 1989 wurde über den Beschwerdeführer - soweit dies für das gegenständliche Verfahren von Bedeutung ist - wegen folgender Verwaltungsübertretung gemäß § 28 Abs. 1 AuslBG eine Geldstrafe von S 5.000,-- verhängt: Der Beschwerdeführer habe den jugoslawischen Staatsangehörigen P, geboren am 20. September 1967, in der Zeit vom 3. November 1988 bis 21. November 1988 im Gasthaus "N" in E, ohne die erforderliche Beschäf... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Das AuslBG regelt die Beschäftigung von Ausländern in Österreich. Der Begriff der Beschäftigung ist durch § 2 Abs 2 AuslBG (soweit dies hier in Betracht kommt) in der Weise bestimmt, daß die Verwendung in einem Arbeitsverhältnis (lit a) oder in einem arbeitnehmerähnlich... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Die Duldung, das bedeutet im Ergebnis die Nichtunterbindung von Tätigkeiten eines Ausländers im Rahmen einer Landwirtschaft und eines Gastgewerbebetriebes, stellt, wenn diese Tätigkeiten ohne jegliche Verpflichtung, lediglich gefälligkeitshalber erbracht worden sind, no... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die nach ihren eigenen Angaben in ihrem Antrag in Wien am B-Markt (Stand 70) einen Obst- und Gemüsehandel betreibt, stellte am 8. März 1989 beim Arbeitsamt Handel-Transport-Verkehr-Landwirtschaft den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 128/1975 (AuslBG), für den türkischen Staatsangehörigen H für die Tätigkeit als "Hilfsarbeiter-Verkaufshelfer" mit einer Entlohnung von brutto S 1.800,-- pro Woch... mehr lesen...
Zur Vermeidung entbehrlicher Wiederholungen wird zur Vorgeschichte auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 14. September 1988, Zl. 88/09/0047, verwiesen. Mit diesem wurde der seinerzeit angefochtene Bescheid wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben; maßgebend hiefür war im wesentlichen, daß die für das seinerzeitige Verfahren entscheidenden Fragen, nämlich, 1. ob das von der beschwerdeführenden Partei für den benötigten Arbeitnehmer a... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §3 Abs1;AuslBG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/25 89/09/0148 1 Stammrechtssatz Bei Fehlen auch nur eines der beiden in § 4 Abs 1 AuslBG genannten Tatbestandsmerkmale ist den Arbeitsämtern die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung verwehrt. European Case Law Identifier (... mehr lesen...