Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verwaltungsgerichtshof ist eine zu 2006/09/0139 römisch eins. 1. Beim Verwaltungsgerichtshof ist eine zu 2006/09/0139 protokollierte Beschwerde gegen einen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Burgenland anhängig; im zugrunde liegenden Verwaltungsstrafverfahren wurden über die mitbeteiligten Parteien zunächst Geldstrafen gemäß dem dritten Strafsatz des §28 Abs1 Z1 litb iVm §18 Abs1 AuslBG verhängt. Mit dem vor dem Verwaltungsger... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art18 Abs1 EMRK Art7 AuslBG §18, §28 Abs1 Z1 litb, §32a B-VG Art. 18 heute B-VG Art. 18 gültig ab 01.07.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 18 gültig von 01.01.2004 bis 30.06.2012 zule... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Beim Verwaltungsgerichtshof ist eine zu 2007/09/0169 protokollierte Beschwerde gegen einen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich anhängig; im zugrunde liegenden Verwaltungsstrafverfahren wurde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe gemäß dem ersten Strafsatz des §28 Abs1 Z1 lita AuslBG verhängt. römisch eins. 1.1. Beim Verwaltungsgerichtshof ist eine zu 2007/09/0169 protokollierte Beschwerde gegen einen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Beim Verwaltungsgerichtshof ist eine zu 2007/09/0160 protokollierte Beschwerde gegen einen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates im Land Niederösterreich anhängig; im zugrunde liegenden Verwaltungsstrafverfahren wurden über den Beschwerdeführer vier Geldstrafen gemäß dem dritten Strafsatz des §28 Abs1 Z1 lita AuslBG verhängt. römisch eins. 1.1. Beim Verwaltungsgerichtshof ist eine zu 2007/09/0160 protokollierte Beschwerde gegen eine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Beim Verwaltungsgerichtshof sind zwei zu 2007/09/0157 römisch eins. 1.1. Beim Verwaltungsgerichtshof sind zwei zu 2007/09/0157 und 2007/09/0158 protokollierte Beschwerden gegen Bescheide des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien anhängig; in den zugrunde liegenden Verwaltungsstrafverfahren wurde jeweils über die Beschwerdeführer eine Geldstrafe gemäß dem dritten Strafsatz des §28 Abs1 Z1 lita AuslBG verhängt. 1.2. Aus Anlass dieser... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Beim Unabhängigen Verwaltungssenat für die Steiermark römisch eins. 1.1. Beim Unabhängigen Verwaltungssenat für die Steiermark (kurz: UVS Steiermark) ist ein Verwaltungsstrafverfahren anhängig, in dem über die Beschwerdeführerin wegen Beschäftigung von fünf ausländischen Staatsangehörigen in ihrer Bar Geldstrafen verhängt wurden. 1.2. Aus Anlass dieses Verfahren stellte der UVS Steiermark gemäß Art140 Abs1 B-VG die Anträge ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Beim Verwaltungsgerichtshof sind zwei zu 2007/09/0132 und 2007/09/0013 protokollierte Beschwerden gegen Bescheide der Unabhängigen Verwaltungssenate Wien bzw. Oberösterreich anhängig; in den zugrunde liegenden Verwaltungsstrafverfahren wurde jeweils über die Beschwerdeführer eine Geldstrafe gemäß §28 Abs1 Z1 lita AuslBG verhängt. römisch eins. 1.1. Beim Verwaltungsgerichtshof sind zwei zu 2007/09/0132 und 2007/09/0013 protokollierte Beschw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit den auf Art140 Abs1 B-VG gestützten Anträgen begehrt der Unabhängige Verwaltungssenat des Landes Vorarlberg (kurz UVS Vlbg.) die Aufhebung der Wortfolge "von 1 000 Euro" in §28 Abs1 Z1 Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. 218/1975, in der Fassung des Wachstums- und Beschäftigungsgesetzes 2005, BGBl. I 103/2005, samt Eventualanträgen. römisch eins. 1. Mit den auf Art140 Abs1 B-VG gestützten Anträgen begehrt der Unabhängige Verwaltungssena... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Beim Verwaltungsgerichtshof ist eine zu 2005/09/0029 protokollierte Beschwerde gegen einen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien anhängig; im zugrunde liegenden Verwaltungsstrafverfahren wurde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe gemäß dem ersten Strafsatz des §28 Abs1 Z1 lita AuslBG verhängt. römisch eins. 1.1. Beim Verwaltungsgerichtshof ist eine zu 2005/09/0029 protokollierte Beschwerde gegen einen Bescheid des Unabhäng... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Beim Verwaltungsgerichtshof sind drei zu 2004/09/0037, 2004/09/0068 und 2004/09/0115 protokollierte Beschwerden gegen Bescheide der Unabhängigen Verwaltungssenate Tirol bzw. Steiermark anhängig; in den zugrunde liegenden Verwaltungsstrafverfahren wurde jeweils über die Beschwerdeführer eine Geldstrafe gemäß dem ersten Strafsatz des §28 Abs1 Z1 lita AuslBG verhängt. römisch eins. 1.1. Beim Verwaltungsgerichtshof sind drei zu 2004/09/0037, 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Beim Verwaltungsgerichtshof ist eine zu 2006/09/0231 protokollierte Beschwerde gegen einen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien anhängig; im zugrunde liegenden Verwaltungsstrafverfahren wurde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe gemäß dem ersten Strafsatz des §28 Abs1 Z1 lita AuslBG verhängt. römisch eins. 1.1. Beim Verwaltungsgerichtshof ist eine zu 2006/09/0231 protokollierte Beschwerde gegen einen Bescheid des Unabhäng... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1.Beim Verwaltungsgerichtshof sind drei zu 2005/09/0144, 2006/09/0205 und 2006/09/0206 protokollierte Beschwerden gegen Bescheide des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien anhängig; in den zugrunde liegenden Verwaltungsstrafverfahren wurde jeweils über die Beschwerdeführer eine Geldstrafe gemäß dem ersten Strafsatz des §28 Abs1 Z1 lita AuslBG verhängt. römisch eins. 1.1.Beim Verwaltungsgerichtshof sind drei zu 2005/09/0144, 2006/09/0205 und 20... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Beim Verwaltungsgerichtshof ist eine zu 2005/09/0171 protokollierte Beschwerde gegen einen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Burgenland anhängig; im zugrunde liegenden Verwaltungsstrafverfahren wurden über den Beschwerdeführer wegen Beschäftigung von sechs ausländischen Staatsangehörigen als Prostituierte sechs Geldstrafen in der Höhe von jeweils 2.000 € römisch eins. 1.1. Beim Verwaltungsgerichtshof ist eine zu 2005/09/0171 pro... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verwaltungsgerichtshof sind folgende drei Beschwerden gegen Bescheide anhängig, mit denen jeweils Verwaltungsstrafen gemäß §28 Abs1 Z1 AuslBG wegen Beschäftigung von ausländischen Staatsbürgern ohne erforderliche arbeitsmarktrechtliche Papiere verhängt wurden: römisch eins. 1. Beim Verwaltungsgerichtshof sind folgende drei Beschwerden gegen Bescheide anhängig, mit denen jeweils Verwaltungsstrafen gemäß §28 Abs1 Z1 AuslBG wegen Beschäfti... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz AuslBG §18, §28 Abs1 Z1 VStG §20, §21, §22 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31.07.2013 z... mehr lesen...