Entscheidungsgründe: Der Kläger war beim ersten Arbeitgeber (im Folgenden: „Veräußerer“) vom 2. 5. 2005 bis 23. 5. 2006 beschäftigt. Mit 24. 5. 2006 ging sein Arbeitsverhältnis unstrittig im Rahmen eines Betriebsübergangs auf den Zweitarbeitgeber („Erwerber“) über. In weiterer Folge endete das Arbeitsverhältnis am 23. 6. 2006. Bereits am 15. 9. 2006 wurde über das Vermögen des Erwerbers das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet. Der Kläger meldete in diesem Insolvenzverfahren unter... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit 1. 3. 1986 Hausbesorgerin einer Liegenschaft in Wien. Der Hausbesorgerdienstvertrag wurde mit den damaligen Hauseigentümern, einem Ehepaar, geschlossen. Für die Dauer des Dienstverhältnisses wurde ihr eine Wohnung im Haus zugeteilt. Mit Schenkungsvertrag vom 29. 11. 1993 schenkten die Eigentümer der Liegenschaft ihre daran bestehenden Hälfteanteile ihrer Tochter, der Beklagten; sie behielten sich aber das Fruchtgenussrecht an der Liegensc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei führte bis zum 30. 4. 2006 die zu einem Krankenhaus gehörenden gastronomischen Betriebe. Im Zuge der Neuausschreibung durch den Krankenhausbetreiber hat die klagende Partei diese Betriebe zum Stichtag 1. 5. 2006 übernommen. Dies bewirkte den Übergang der Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer dieser Betriebe auf die klagende Partei als Betriebsnachfolgerin. Die Streitteile haben diesbezüglich keine vertraglichen Vereinbarungen getroffen. Die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte war von 27. 3. 1999 bis 31. 3. 2004 Pächterin einer Tankstelle. Seit 1. 4. 2004 ist der Kläger aufgrund eines neuen mit der Verpächterin abgeschlossenen Pachtvertrages Pächter dieser Tankstelle. Mit der Tankstelle übernahm der Kläger 27 bereits bei der Beklagten beschäftigt gewesene Arbeitnehmer, an die er - soweit er die Arbeitsverhältnisse beendete - Abfertigungszahlungen und aliquote Sonderzahlungen auch für jene Zeiträume leistete, in denen di... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter ADir. Brigitte Augustin und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Thomas F*****, Restaurantleiter, *****, vertreten durch Forcher-Mayr, Kantner & ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 2. 1968 bis 30. 6. 1986 bei der D***** N***** W***** GmbH (im Folgenden „D*****" genannt) beschäftigt. Mit Wirkung vom 1. 1. 1970 wurde er zum Geschäftsführer bestellt und übte diese Tätigkeit bis zum Übertritt in die Pension am 30. 6. 1986 aus. Mit Einzelvertrag vom 1. 1. 1970 wurde dem Kläger durch die D***** ein monatlicher Pensionszuschuss, zuletzt in Höhe von EUR 4.091,12 brutto, zugesichert, wobei im Mai und Oktober eines jeden Jahr... mehr lesen...
Begründung: Bereits seit dem Jahre 1976 bestand ein Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen, das zuletzt vom nunmehrigen gewerberechtlichen Geschäftsführer der beklagten Partei als Geschäftsführer geleitet wurde. Dieser ist mit der Geschäftsführerin der Beklagten verheiratet, die ebenfalls in diesem erstgenannten Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen zu Bürotätigkeiten angestellt war. Über Wunsch eines der Hauptkunden dieses alten Unternehmens erarbeitete sie im Jahr 2001 ein industrieb... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Glawischnig und die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Walter Zeiler und Dr. Vera Moczarski als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Theresia W*****, vertreten durch Dr. Gerhard Hiebler und Dr. Gerd Grebenjak, Rechtsanwälte in Leoben, gegen die beklagte Partei IAF-Serv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Hausbesorgerin ist seit 1981 in dem hier von der Beklagten im Jahr 2000 verkauften Haus Hausbesorgerin und hat auch eine Dienstwohnung. Bis zum Schluss der mündlichen Streitverhandlung erster Instanz war die Beklagte weiter Eigentümerin dieses Hauses, da der Kaufvertrag vom 21. 12. 2000 noch nicht einverleibt wurde. Jedoch ist nach diesem Kaufvertrag vorgesehen, dass die Nutzen und Lasten bereits per 1. 1. 2001 auf die Käuferin übergehen und wurden... mehr lesen...
Norm: ABGB §896AVRAG §6 Abs1AVRAG §6 Abs2
Rechtssatz: Die Frage, welchen Ausgleich der eine leistende Solidarschuldner (Betriebsveräußerer) gegen den anderen dadurch befreiten Solidarschuldner (Betriebserwerber) hat, ist entsprechend § 896 ABGB nach den allfälligen „besonderen Verhältnissen" zwischen Veräußerer und Erwerber zu lösen. Es soll auf den Nutzen, den der alte bzw der neue Betriebsinhaber aus der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers gezo... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war in der Zeit vom 8. 2. 1990 bis 27. 9. 2002 bei der beklagten GmbH beschäftigt. Als diese liquidiert wurde, wurde dem Kläger so wie den übrigen Arbeitskollegen eine Weiterbeschäftigung bei einer am 27. 5. 2002 im Firmenbuch eingetragenen KEG angeboten. Vom 21. 10. 2002 bis 1. 11. 2002 war der Kläger dann dort tätig, wobei sich an dem Inhalt seiner Tätigkeiten, der Arbeitsstätte, den Betriebsmittel, der Belegschaft oder im Arbeitsumfeld keine Änderungen er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 1. 12. 1993 bei der H***** Gesellschaft mbH (& Co KG) im Vitalhotel H***** mit Unterbrechungen als Stubenmädchen beschäftigt. Das Dienstverhältnis wurde jeweils zu Saisonende per Ende Oktober gelöst und der Klägerin schriftlich die Wiedereinstellung für Mitte Dezember zugesagt. Bei der jeweiligen Beendigung des Dienstverhältnisses wurden weder Urlaub noch Abfertigung ausbezahlt; der Urlaub wurde bei Wiederaufnahme des Dienstverhältnisse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auf Grund eines mit der Rechtsvorgängerin der klagenden Partei abgeschlossenen Vertriebsübereinkommens betrieb die beklagte Partei als selbständige Unternehmerin eine der klagenden Partei bzw deren Rechtsvorgängerin gehörende Tankstelle in S***** ("Tankstellenpächterin"). Dieses Vertriebsübereinkommen wurde durch Kündigung seitens der klagenden Partei zum 29. 2. 2000 beendet. Auf Grund eines ihrerseits mit der klagenden Partei eingegangenen Vertriebsübereinko... mehr lesen...
Norm: AVRAG §6 Abs1
Rechtssatz: Entscheidende Bedeutung für die Frage, ob die betreffenden Verpflichtungen des Arbeitgebers bereits vor dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs "begründet wurden", kommt der inneren Rechtfertigung des jeweiligen Anspruchs zu, also der Beurteilung, ob der Anspruch bereits während des Vertragsverhältnisses zum Veräußerer-etwa im Sinne einer Anwartschaft-"erdient" wurde bzw ob insoweit eine "Gegenleistungsabhängigkeit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte führte seit 2001 als Einzelunternehmer einen gastwirtschaftlichen Betrieb, in dem die Klägerin seit 1. 10. 2001 als Kellnerin beschäftigt war. Von Anfang November bis Anfang Dezember 2001 war das Unternehmen kurzfristig an eine OEG verpachtet und wurde von dieser betrieben. Nachdem der Beklagte das Lokal einige Zeit wieder selbst geführt hatte, verpachtete er es mit 13. 4. 2002 an einen neuen Pächter, wobei vereinbart wurde, dass dieser das Person... mehr lesen...
Norm: ABGB §896AVRAG §6 Abs1AVRAG §6 Abs2
Rechtssatz: Über die Möglichkeit eines Regresses des Erwerbers gegen den Veräußerer für den Fall, dass der Erwerber seinen Verpflichtungen zur Befriedigung von Dienstnehmeransprüchen nachgekommen ist, für die auch der Veräußerer nach § 6 Abs 1 und 2 AVRAG haftet, sagen die Bestimmungen des AVRAG nichts aus. Die Lösung des Regressproblems ist nach allgemein bürgerlich-rechtlichen Bestimmungen vorzunehmen... mehr lesen...
Norm: ABGB §896AVRAG §6 Abs1AVRAG §6 Abs2
Rechtssatz: Ansprüche auf Sonderzahlungen (Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration) werden stets - ähnlich dem laufenden Entgelt - mit Zeitablauf aliquot erworben, sodass der Veräußerer schon aus diesem Grund für die "Altschulden", die seinen Anteil darstellen, einzustehen hat. Für die Frage der Haftung des Veräußerers und parallel dazu des Regressanspruches des Erwerbers gegen jenen ist es ebenfalls ge... mehr lesen...
Norm: ABGB §896AVRAG §6 Abs1AVRAG §6 Abs2
Rechtssatz: § 6 Abs 1 AVRAG normiert eine Haftung des Veräußerers für Verpflichtungen aus einem Arbeitsverhältnis, die vor dem Zeitpunkt des Übergangs begründet wurden. Ohne Zweifel bedeutet das eine Haftung für jene Verbindlichkeiten, die bereits vor dem Übergang fällig waren. Hinsichtlich der erst nach dem Übergang fällig werdende Verbindlichkeiten ist der Begriff "begründet" so zu verstehen, dass es... mehr lesen...
Norm: ABGB §896AVRAG §6 Abs1AVRAG §6 Abs2
Rechtssatz: Wenn der Betriebsübergang ohne Vereinbarung mit dem alten Betriebsinhaber erfolgt, ist das Ausmaß des Regresses des Erwerbers gegen den Veräußerer danach zu bestimmen, welchen Nutzen der alte Betriebsinhaber als Arbeitgeber aus den Leistungen des Arbeitnehmers gezogen hat und welche Entgeltbestandteile diesen Nutzen abgelten sollen. Der Grad dieses Nutzens wird vereinfachend mit dem Anteil a... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war bis zum 29. 2. 2000 Pächter der S***** Tankstelle, *****. Verpächterin dieser Tankstelle ist die O***** AG. Seit 1. 3. 2000 ist die Klägerin aufgrund eines neuen mit der O***** AG abgeschlossenen Pachtvertrages Pächterin dieser Tankstelle. Bei Übergabe des Pachtgegenstandes wurde eine Standkontrolle gemacht, d.h. der Peilstand der Mineralöltankstelle ermittelt, wobei das Ergebnis dieser Ermittlung vom Verpächter, vom früheren und vom neuen Pächter unte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die 4 Kläger waren bereits seit 1970 bzw 1975 bzw 1960 bzw 1966 bei der früheren Arbeitgeberin beschäftigt, als im Jahre 1994 ein Betriebsteil ausgegliedert und nunmehr von einer selbständigen GmbH weitergeführt wurde. Über das Vermögen dieser neuen Arbeitgeberin wurde am 26. 11. 1999 das Konkursverfahren eröffnet und die Dienstverhältnisse der Kläger durch deren vorzeitigen Austritt gemäß § 25 KO beendet. Die 4 Kläger waren bereits seit 1970 bzw 1975 bzw 1960 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war auf Grund eines von der Hausverwaltung namens der seinerzeitigen Miteigentümer der Liegenschaft T*****straße 57, *****, abgeschlossenen Dienstvertrags als Hausbesorger tätig. Er macht gegenüber der im Jahr 1999 entstandenen Wohnungseigentümergemeinschaft offene Entgeltansprüche für den Zeitraum vom 1. 1. 1999 bis 31. 3. 2002 abzüglich erhaltener Teilzahlungen geltend und bringt dazu im Wesentlichen vor, dass der Dienstvertrag weiter bestehe. Die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1964 bei der Beklagten in jenem Betriebsteil beschäftigt, der mit 1. 10. 1994 von einer GmbH erworben wurde. Zum Zeitpunkt dieses Betriebsübergangs hatte der Kläger bereits einen fiktiven Abfertigungsanspruch von 12 Monatsentgelten. Das für die Bemessung der Abfertigung maßgebliche Gehalt betrug ATS 87.058 brutto. Weiters bestand auf Grund einer Betriebsvereinbarung zum Zeitpunkt des Betriebsüberganges eine Pensionsanwartschaft des Klägers i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war mit Unterbrechungen vom 7. 7. 1986 bis 1. 5. 1994 insgesamt sieben Jahre und fünf Monate bei Johann S***** beschäftigt. Am 1. 5. 1994 ging der Betrieb infolge Verpachtung auf die D***** GmbH über. Mit Beschluss vom 16. 12. 1999 wurde das Konkursverfahren über die GmbH eröffnet. Der Kläger erklärte am 24. 12. 1999 gemäß § 25 KO seinen vorzeitigen Austritt. Bei der Pächterin verbrachte der Kläger eine Dienstzeit von fünf Jahren und vier Monaten. Au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war in der Zeit vom 2. 12. 1986 bis 30. 9. 1997 als Frisörin bei einer Gesellschaft mbH beschäftigt, die an insgesamt sieben Standorten Frisörgeschäfte betrieb. Bereits im Jahr 1995 hatte die Gesellschaft mbH große finanzielle Schwierigkeiten, weil in allen Standorten der Umsatz drastisch zurückging. Als sich im Sommer 1997 herausstellte, dass durchgeführte Personalreduktionen nicht zu einer wirtschaftlichen Konsolidierung führten, versuchte der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Ehemann der Beklagten betrieb als organisatorische Einheit eine Tabaktrafik und ein Elektrogeschäft. Die Klägerin war dort seit 1976 als Verkäuferin angestellt. Der Ehemann der Klägerin verstarb am 13. 1. 1998. Mit Wirksamkeit vom 21. 1. 1998 bestellte die Monopolverwaltung die Klägerin vorläufig zur Trafikantin. In der Folge erhielt die Klägerin einen definitiven Vertrag und führt seither selbständig die Ta... mehr lesen...
Norm: AVRAG §6 Abs1
Rechtssatz: Gemäß § 6 Abs 1 AVRAG haften für Verpflichtungen aus einem Arbeitsverhältnis zum Veräußerer, die vor dem Zeitpunkt des Überganges begründet wurden, der Veräußerer und der Erwerber zur ungeteilten Hand. Der Begriff "Verpflichtungen aus einem Arbeitsverhältnis" umfasst schon nach seinem Wortlaut nicht nur Geldansprüche. Der Erwerber ist daher an eine Wiedereinstellungszusge des Veräußerers nach saisonal bedingter U... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 7. 10. 1991 bis 26. 11. 1992, vom 30. 3. 1993 bis 23. 11. 1993, vom 14. 3. 1994 bis 29. 11. 1995 und vom 13. 2. 1996 bis 21. 12. 1996 bei der V***** Malerei- und Bau GesmbH als Hilfsarbeiter (Hilfsmaler) beschäftigt. Geschäftsführer waren Franz V***** und dessen Bruder, der Beklagte. Entscheidungsbefugt im Innenverhältnis war Franz V*****. Der Beklagte erfüllte für einen Teil der Arbeiter Cheffunktion, indem er in den letzten Jahren Partie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 21. 4. 1992 bis 31. 3. 1996 bei Karl S*****, Tischlermeister, sodann vom 1. 4. 1996 bis 30. 6. 1996 bei Johann M*****, Tischlermeister, der den Betrieb Karl S***** und dessen Arbeitnehmer übernahm, beschäftigt. Am 28. 6. 1996 kündigte Johann M***** das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auf. Seit 1. 7. 1996 (bis jetzt) ist der Kläger auf Grund einer Rückübertragung des Betriebes wieder bei Karl S***** be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 12. 1995 im Hotelbetrieb der Ehegatten Dietmar und Ingonda S***** beschäftigt. Am 29. 2. 1996 wurde dieser Betrieb im Wege einer Zwangsversteigerung von der L*****GmbH erworben. Am 1. 3. 1996 beendeten die Ehegatten S***** alle bestehenden Arbeitsverhältnisse, so auch das mit dem Kläger. Am selben Tag pachtete Caroline S*****, die Tochter der Ehegatten S*****, von der Ersteherin die Liegenschaft mit dem darauf befindlichen Hotelbetrieb... mehr lesen...