Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 15. 10. 1991 als Kellnerin in der sogenannten "Oldie-Bar" beschäftigt. Das Unternehmen wurde ursprünglich vom Lokaleigentümer geführt, der es mit 1. 6. 1995 an eine Gesellschaft mbH übertrug. Diese übernahm die Klägerin als Kellnerin mit allen Rechten und Pflichten, ohne dass zuvor ihre Ansprüche vom bisherigen Lokalinhaber endabgerechnet worden wären. Die Klägerin arbeitete drei Tage in der Woche jeweils ab 21 Uhr in dem Lokal. Der Brutt... mehr lesen...
Norm: ABGB §1409 FAVRAG §3 Abs1AVRAG §6 Abs1
Rechtssatz: Die scheinbar im Umfang der Haftung widersprüchlichen Bestimmungen des § 3 Abs 1 und § 6 Abs 1 AVRAG lassen sich bei richtlinienkonformer Auslegung harmonisieren. § 3 Abs 1 AVRAG ist die Umsetzung des Art 3 Abs 1 der Richtlinie, wonach der Erwerber in alle Rechte und Pflichten der zur Zeit des Überganges aufrechten Dienstverhältnisse eintritt. Eine Einschränkung der Haftung des Erwerbers ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger waren bereits vor dem 1. 6. 1997 bei Rosemarie P*****, der Mutter der Beklagten, in deren Gasthof "Kirchenwirt" beschäftigt. Infolge finanzieller Schwierigkeiten verkaufte Rosemarie P***** mit Kaufvertrag vom 30. 5. 1997 die Liegenschaft samt Zubehör und Inventar mit Stichtag 1. 6. 1997 an die Sparkasse B*****. Von dieser pachtete die Beklagte mit Pachtvertrag vom 30. 5. 1997 die genannte Liegenschaft samt Inventar ab 1. 6. 1997 auf unbestimmte Z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat den Beklagten zutreffend lediglich zur Bezahlung der Quote des Zwangsausgleichs verpflichtet. Insoweit ist auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat den Beklagten zutreffend lediglich zur Bezahlung der Quote des Zwangsausgleichs verpflichtet. Insoweit ist auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 8.5.1995 bis 31.8.1995 bei der C***** P***** GesmbH und ab 1.9.1995 bis zu der zum 18.11.1995 ausgesprochenen Dienstgeberkündigung bei der beklagten Partei beschäftigt. Aus der Zeit der Beschäftigung bei der C***** P***** GesmbH bestehen offene Entgeltansprüche des Klägers, die er nunmehr gegen die beklagte Partei geltend macht. Die aus der Beschäftigung bei der Beklagten resultierenden Entgeltansprüche wurden von dieser gezahlt. Wilhelm S***** b... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs1 BIIoAVRAG §3 Abs1AVRAG §6 Abs1IESG §1 Abs1
Rechtssatz: Geht ein Arbeitsverhältnis gemäß § 3 Abs 1 AVRAG auf den Übernehmer des Unternehmens über und haftet dieser gemäß § 6 Abs 1 AVRAG mit dem Übergeber solidarisch für den rückständigen Lohn, so steht dem Arbeitnehmer auch bei Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber, den Übergeber des Unternehmens, kein Anspruch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger waren Dienstnehmer der H. R***** GmbH. Mit Beschluß vom 30.12.1994 wurde der Antrag auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen dieser Firma mangels zur Deckung der Konkurskosten hinreichenden Vermögens abgewiesen. Helmut R***** war seit 1.9.1993 Geschäftsführer der GmbH. Er kündigte die Dienstverhältnisse der Kläger jeweils mündlich zum 31.1.1995 auf und fragte die Kläger, ob sie nach dem 31.1.1995 bei der Einzelfirma R***** arbeiten bzw weiter... mehr lesen...
Norm: AVRAG §3 Abs1AVRAG §6 Abs1HbG §2
Rechtssatz: Wenn auch der Arbeitgeber eines Hausbesorgers im Sinne des HbG grundsätzlich nur der Eigentümer eines Hauses ist, schließt dies aber eine analoge Anwendung der Bestimmungen des HbG in Fällen, in welchen eine andere Person als der Hauseigentümer Vertragspartner des Hausbesorgers ist, nicht aus, wie etwa im Fall mittelbarer Stellvertretung oder überhaupt in jenen Fällen, in denen die Schutzwürdig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Wohnhaus Graz, Elisabethstraße 32, steht im Alleineigentum des Dr. Franz S***. In diesem Haus befinden sich drei Geschäftslokale und sieben Wohnungen. Hauptmieter eines der Geschäftslokale ist die klagende Partei, deren Geschäftsführer Gunter L***, der Schwiegersohn des Alleineigentümers, ist. Die klagende Partei begehrt, die Beklagte schuldig zu erkennen, die im Parterre des Hofgebäudes des vorgenannten Hauses gelegene, aus Zimmer und Küche bestehende Woh... mehr lesen...