RS OGH 2004/5/26 9ObA17/04x

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Veröffentlicht am 26.05.2004
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Norm

AVRAG §6 Abs1

Rechtssatz

Entscheidende Bedeutung für die Frage, ob die betreffenden Verpflichtungen des Arbeitgebers bereits vor dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs "begründet wurden", kommt der inneren Rechtfertigung des jeweiligen Anspruchs zu, also der Beurteilung, ob der Anspruch bereits während des Vertragsverhältnisses zum Veräußerer-etwa im Sinne einer Anwartschaft-"erdient" wurde bzw ob insoweit eine "Gegenleistungsabhängigkeit" besteht, als der Anspruch dazu dient, beim Veräußerer entstandene Vorteile abzugelten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119193

Dokumentnummer

JJR_20040526_OGH0002_009OBA00017_04X0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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