Norm
AVRAG §6 Abs1Rechtssatz
Entscheidende Bedeutung für die Frage, ob die betreffenden Verpflichtungen des Arbeitgebers bereits vor dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs "begründet wurden", kommt der inneren Rechtfertigung des jeweiligen Anspruchs zu, also der Beurteilung, ob der Anspruch bereits während des Vertragsverhältnisses zum Veräußerer-etwa im Sinne einer Anwartschaft-"erdient" wurde bzw ob insoweit eine "Gegenleistungsabhängigkeit" besteht, als der Anspruch dazu dient, beim Veräußerer entstandene Vorteile abzugelten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119193Dokumentnummer
JJR_20040526_OGH0002_009OBA00017_04X0000_001