Entscheidungen zu § 57 ArbVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE OGH 2004/6/24 8ObA52/03k

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Entscheidung | OGH | 24.06.2004

TE OGH 1998/1/29 8ObA340/97a

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Entscheidung | OGH | 29.01.1998

TE OGH 1992/7/8 9ObA117/92 (9ObA118/92)

Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 15.5.1984 Angestellter der Beklagten und Mitglied des am 19.12.1984 konstituierten Betriebsrats. Am 11.11.1988 fanden wieder Betriebsratswahlen statt. Am 17.11.1988 beschloß der alte Betriebsrat (dem der Kläger angehört hatte) gemäß § 62 Z 4 ArbVG mit drei Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und zwei Stimmenthaltungen seinen Rücktritt per 21.11.1988. Am 18.11.1988 konstituierte sich der neue Betriebsrat und nahm am 21.11.1988 seine Tätigkeit auf. D... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.07.1992

RS OGH 1992/7/8 9ObA117/92 (9ObA118/92)

Norm: ABGB §861ArbVG §57
Rechtssatz: Der gute Glaube des Arbeitgebers über die Neukonstituierung des Betriebsrates verdient besonderen Schutz, weil er gar keine Möglichkeit hat, die internen Vorgänge, die zu den bekanntgegebenen Beschlüssen geführt haben, zu überprüfen. Er muß sich vielmehr in allen Fragen, die die Belegschaft betreffen, an das bekanntgegebene Gremium halten und muß bei Rechtshandlungen, an denen die Belegschaft mitwirkt, im Ve... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.07.1992

RS OGH 1992/7/8 9ObA117/92 (9ObA118/92), 8ObA340/97a, 8ObA52/03k

Norm: ABGB §861ArbVG §57
Rechtssatz: Der Vertrauensschutz erstreckt sich im Arbeitsrecht auch auf Wissenserklärungen über die Rechtsfolgen, wenn diese Erklärungen dem Erklärenden in besonderer Weise zuzurechnen sind und der Erklärungsempfänger gutgläubig war und im Vertrauen auf die Erklärung disponiert hat. Das "Minus" der Wissenserklärung gegenüber der Willenserklärung wird durch die besondere Intensität der übrigen vertrauensbegründenden Kri... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.07.1992

RS OGH 1992/7/8 9ObA117/92 (9ObA118/92)

Norm: ArbVG §57
Rechtssatz: Ein reibungsloses Zusammenwirken zwischen dem Betriebsinhaber und dem Betriebsrat als Vertreter der Belegschaft macht es erforderlich, daß dem Betriebsinhaber mitgeteilt wird, wer Belegschaftsvertreter ist. Dies bezweckt - neben der Auslösung der Rechtswirkungen des § 59 Abs 1 ArbVG - auch § 57 ArbVG. Entscheidungstexte 9 ObA 117/92 Entscheidungstext OGH 08... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.07.1992

RS OGH 1992/7/8 9ObA117/92 (9ObA118/92)

Norm: ArbVG §57
Rechtssatz: In Analogie zu § 57 ArbVG ist der Betriebsratsvorsitzende auch verpflichtet, die Tatsache des Rücktrittes an der Anschlagtafel des Betriebes kundzumachen und den in § 57 ArbVG genannten Stellen (also auch dem Betriebsinhaber) mitzuteilen. Entscheidungstexte 9 ObA 117/92 Entscheidungstext OGH 08.07.1992 9 ObA 117/92 Veröff: SZ 65/101 = DRdA 1993,122 (Ma... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.07.1992

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