Begründung: Zur Zurückweisung: Die Antragstellerin hat nach dem Antrag noch zwei weitere Schriftsätze vom 22. 7. 2003 und 13. 8. 2003 mit umfangreichem Vorbringen und zahlreichen Beilagen eingebracht. Dieses weitere Vorbringen wurde teilweise, soweit es neue Rechtsgründe betrifft, bereits mit Beschluss des Obersten Gerichtshofes vom 3. 12. 2003 zurückgewiesen. Mit diesem Beschluss wurde die Antragstellerin andererseits auch im Einzelnen detailliert umschrieben aufgefordert, hinsi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Arbeitsverhältnis des Klägers zur erstbeklagten Partei endete durch Arbeitgeberkündigung am 31.12.1984. Der Kläger ist als Kommanditist an der erstbeklagten Partei beteiligt, deren persönlich haftende Gesellschafterin, die zweitbeklagte Partei, die Mutter des Klägers ist. Die Abfertigungsforderung des Klägers wurde in den Bilanzen der erstbeklagten Partei in den Jahren 1985 bis 1995 als Verbindlichkeit ausgewiesen. Der Kläger überreichte seine Klage zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 15.5.1984 Angestellter der Beklagten und Mitglied des am 19.12.1984 konstituierten Betriebsrats. Am 11.11.1988 fanden wieder Betriebsratswahlen statt. Am 17.11.1988 beschloß der alte Betriebsrat (dem der Kläger angehört hatte) gemäß § 62 Z 4 ArbVG mit drei Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und zwei Stimmenthaltungen seinen Rücktritt per 21.11.1988. Am 18.11.1988 konstituierte sich der neue Betriebsrat und nahm am 21.11.1988 seine Tätigkeit auf... mehr lesen...
Norm: ArbVG §57 ArbVG § 57 heute ArbVG § 57 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986
Rechtssatz:
Ein reibungsloses Zusammenwirken zwischen dem Betriebsinhaber und dem Betriebsrat als Vertreter der Belegschaft macht es erforderlich, daß dem Betriebsinhaber mitgetei... mehr lesen...
Norm: ABGB §861 ArbVG §57 ABGB § 861 heute ABGB § 861 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ArbVG § 57 heute ArbVG § 57 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §861 ArbVG §57 ABGB § 861 heute ABGB § 861 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ArbVG § 57 heute ArbVG § 57 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986 ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §57 ArbVG § 57 heute ArbVG § 57 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986
Rechtssatz:
In Analogie zu § 57 ArbVG ist der Betriebsratsvorsitzende auch verpflichtet, die Tatsache des Rücktrittes an der Anschlagtafel des Betriebes kundzumachen und den in § ... mehr lesen...