Entscheidungen zu § 36 Abs. 1 ArbVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE OGH 2009/6/2 9ObA54/09w

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Glawischnig und die fachkundigen Laienrichter ADir Brigitte Augustin und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Hans Jörg G*****, gegen die beklagte Partei J***** ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.06.2009

TE OGH 2002/6/13 8ObA116/02w

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Entscheidung | OGH | 13.06.2002

TE OGH 1997/3/26 9ObA88/97z

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Entscheidung | OGH | 26.03.1997

RS OGH 1997/3/26 9ObA88/97z, 9ObA54/09w, 9ObA65/11s, 9ObA79/13b

Norm: ArbVG §36 Abs1
Rechtssatz: Bei der Frage, ob im Ausland tätige Arbeitnehmer einem inländischen Betrieb zugehörig sind, ist jeweils zu prüfen, ob der betreffende Arbeitnehmer in einer so engen Beziehung zum Betrieb steht, dass er als dem Betrieb noch zugehörig betrachtet werden kann, ob er ungeachtet seiner außerhalb der Betriebsstätte verrichteten Tätigkeit noch als Glied der betrieblichen Organisation gesehen werden kann. Dabei ist zu be... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.03.1997

TE OGH 1987/7/15 9ObA63/87

Begründung: Der Kläger trat am 5.4.1983 in die Dienste der beklagten Partei. Die Streitteile vereinbarten mit dem schriftlichen Dienstvertrag vom selben Tag, daß der Kläger seine Dienstleistungen ausschließlich bei der Firma M***** (im folgenden kurz: Firma M*****) zu erbringen habe. Dieses Unternehmen sollte "bezüglich Provisionen, Überstunden, Urlaubsvereinbarungen und Disziplinarmaßnahmen für den Kläger zuständig" sein (siehe dazu aus dem vom Kläger vorgelegten Dienstvertrag Bei... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.07.1987

RS OGH 1987/7/15 9ObA63/87, 8ObA116/02w, 9ObA79/13b, 8ObA22/13p

Norm: ABGB §1151 VIIIAMFG §9ArbVG §36 Abs1
Rechtssatz: Wird ein Arbeitnehmer an einen anderen Betrieb überlassen (entliehen), so gilt er nach herrschender Auffassung dann als Arbeitnehmer dieses Betriebes, wenn die Überlassung (Leihe) für längere Zeit gedacht ist. In allen anderen Fällen bleiben sie in betriebsverfassungsrechtlicher Hinsicht Arbeitnehmer des entsendenden Betriebes. Im Zweifel wird es darauf ankommen, ob die Interessen dieser Ar... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.07.1987

RS OGH 1987/7/15 9ObA63/87

Norm: ABGB §1151 VIIIAMFG §9ArbVG §36 Abs1
Rechtssatz: In Ausnahmefällen ist es möglich, daß der entliehene Arbeitnehmer in beiden Betrieben betriebsverfassungsrechtlich zur Belegschaft zählt. Entscheidungstexte 9 ObA 63/87 Entscheidungstext OGH 15.07.1987 9 ObA 63/87 Veröff: WBl 1987,282 = SZ 60/145 = RdW 1987,379 = ZAS 1988/9 S 95 (Schnorr) ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.07.1987

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