Norm: ArbVG §34 EZA-G §6 Abs1 EZA-G §14 Abs4 ArbVG § 34 heute ArbVG § 34 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986 EZA-G § 6 heute EZA-G § 6 gültig ab 15.08.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt das Theater ***** W*****, das R***** und das E***** R*****. Sowohl am Theater ***** W***** als auch am R***** haben sich in der Vergangenheit jeweils Betriebsräte für das darstellende und für das technische Personal konstituiert. Darüber hinaus bestand in den letzten 15 oder 20 Jahren ein Betriebsrat für das in allen drei Spielstätten der Klägerin eingesetzte Orchester. Bei der am 29. März 2004 abgehaltenen Wahl zum Betriebsrat des darstellenden Per... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter ADir. Brigitte Augustin und Mag. Michael Zawodksy als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei R***** GmbH, *****, vertreten durch Korn Rechtsanwälte OG in Wien, gegen die beklagte Parte... mehr lesen...
Norm: ArbVG §34 ArbVG § 34 heute ArbVG § 34 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986
Rechtssatz:
Autobahnmeistereien sind Betriebe iSd § 34 ArbVG, deren Arbeitnehmer bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen Betriebsräte wählen können. Autobahnmeistereien sind B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist eine von vier regionalen Service-Tochter-Gesellschaften der A***** und S***** Aktiengesellschaft (A*****), die 90 % der Gesellschaftsanteile hält; daneben sind die O***** GmbH mit 6,5 % und das Land S***** mit 3,5 % beteiligt. Unternehmensgegenstand sind der Betrieb, die Erhaltung und die Instandsetzung der Bundesstraßen einschließlich der hiezu notwendigen und zweckdienlichen Infrastruktur, alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist eine von vier regionalen Service-Tochter-Gesellschaften der A***** und S*****Aktiengesellschaft (A*****), die 65 % der Gesellschaftsanteile hält; daneben sind das Land Niederösterreich GmbH mit 25 % und die Länder Wien und Burgenland mit je 5 % beteiligt. Unternehmensgegenstand sind der Betrieb, die Erhaltung und die Instandsetzung von Straßen des Bundes einschließlich der hiezu notwendigen und zweckdienlichen Infrastruktur und alle damit im ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Peter Ammer und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Janez S*****, Fleischer, *****, vertreten durch Held Berdnik Astner & Partner Rechtsanwälte Gm... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende und den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Kuras und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Krüger und Georg Eberl als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache des Klägers Meho S*****, vertreten durch Dr. Ulrich Schwab, Dr. Georg Schwab, Rec... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war ab 17. 8. 1987 bei einer GmbH angestellt, die in verschiedenen Filialen Bekleidung vertrieb. Die Klägerin war in einer Filiale dieser GmbH in Leoben beschäftigt, in der 20 Mitarbeiter tätig waren. Nicht nur die Buchhaltung und die Lohnverrechnung, sondern auch der Einkauf und die Preisgestaltung sowie die Personalleitung erfolgten jedoch zentral. Über das Vermögen der GmbH wurde mit Beschluss vom 13. 6. 2000 das Konkursvermögen eröffnet. Im Juli wurde... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hradil und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Wolfgang Höfle und Gerhard Prochaska als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Österreichischer Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Handel, Transport, Verkehr, Markus-Sittikus-S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der botanische Garten der Universität Graz verfügt über 3 ha Freiland und über ein Gewächshaus mit einer Bepflanzungsfläche von 1.400 m**2. Er ist vom botanischen Institut der Universität Graz räumlich nicht getrennt, sondern befindet sich im einheitlich eingezäunten Institutskomplex. Der botanische Garten wird von einem hiezu bestellten Verwalter geleitet, der direkt dem Gartendirektor unterstellt ist, dessen Amt mit der Funktion des Vorstandes des botani... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Sitz der Beklagten, die sich hauptsächlich mit dem Verkauf von Erdgas beschäftigt, ist seit jeher Graz. Dort ist die Hauptverwaltung (86 Dienstnehmer) und die erste Organisationsebene mit je einem Vorstand für den kaufmännischen und den technischen Bereich angesiedelt. Der technische Bereich gliedert sich auf der zweiten, zumindest teilweise in Graz tätigen Organisationsebene in die jeweils einem "Abteilungsleiter" unterstellten Bereiche "Betrieb", "En... mehr lesen...
Norm: ArbVG §34 ArbVG §59 Abs2 ArbVG § 34 heute ArbVG § 34 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986 ArbVG § 59 heute ArbVG § 59 gültig ab 01.08.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 411/1990 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war seit 19.April 1993 im Reisebüro der beklagten Partei als Angestellte beschäftigt, wobei nach Ablauf der Probezeit eine Kündigungsfrist von drei Monaten jeweils zum Quartal vereinbart war. Mit Schreiben vom 6.Juli 1995 setzte die Klägerin die Geschäftsführerin der beklagten Partei von ihrer Schwangerschaft in Kenntnis. Ungeachtet einer mit beabsichtigter Betriebsstillegung mit 1. August 1995 begründeten Kündigung vom 24.Juli 1995 setzte die Klägerin... mehr lesen...
Norm: ArbVG §34 ArbVG § 34 heute ArbVG § 34 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986
Rechtssatz:
Mit der Entscheidung nach § 34 Abs 2 Satz 1 ArbVG wird als Hauptfrage entschieden, ob eine Arbeitsstätte ein Betrieb ist, hingegen lediglich als Vorfrage, ob der 2. Te... mehr lesen...
Norm: ArbVG §34 ArbVG §88a ArbVG § 34 heute ArbVG § 34 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986 ArbVG § 88a heute ArbVG § 88a gültig ab 01.07.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 460/1993 ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §34 ArbVG § 34 heute ArbVG § 34 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986
Rechtssatz: Als Betriebsinhaber ist anzusehen, wer über die Arbeitsstätte verfügen kann und daher auch in der Lage ist, durch zweckentsprechenden Einsatz der vorhandenen technischen ... mehr lesen...
Norm: AMFG §45a ArbVG §34 ArbVG §62 Z1 AMFG § 45a heute AMFG § 45a gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2013 AMFG § 45a gültig von 01.01.2000 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 179/1999 AMFG § 45a gültig von 0... mehr lesen...
Norm: ArbVG §34 ArbVG §62 Z1 ArbVG §65 Abs1 ArbVG §120 ff ArbVG § 34 heute ArbVG § 34 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986 ArbVG § 62 heute ArbVG § 62 gültig ab 01.07.1990 zuletzt geändert... mehr lesen...
Norm: ArbVG §34 ArbVG § 34 heute ArbVG § 34 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986
Rechtssatz: Mehrere Arbeitsstätten zusammen können dann als Betrieb angesehen werden, wenn der Betriebsinhaber in diesen Arbeitsstätten einen einheitlichen Zweck verfolgt. Abgrenzung... mehr lesen...
Norm: ArbVG §34 ArbVG § 34 heute ArbVG § 34 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986
Rechtssatz:
Bei Zweifeln über die Betriebseigenschaft einer Arbeitsstätte kommt es auf die Schaffung einer Einheit, in deren Rahmen eine wirksame Tätigkeit der Betriebsvertretung m... mehr lesen...
Norm: ArbVG §34 ArbVG § 34 heute ArbVG § 34 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986
Rechtssatz:
Arbeitsstätten, die nur für kurze Zeit angelegt sind, können keine Betriebe sein; darin ist die vom Gesetz gewollte stetige Funktion des Betriebsrates nicht gewährleist... mehr lesen...
Norm: ArbVG §34 ArbVG § 34 heute ArbVG § 34 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986
Rechtssatz:
Zur Frage eines gemeinsamen Betriebes, wenn eine Arbeitsstätte Verlag und eine Arbeitsstätte Druckerei unter einheitlicher Leitung besteht.
Entsche... mehr lesen...
Norm: ArbVG §34 ArbVG §105 ArbVG § 34 heute ArbVG § 34 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986 ArbVG § 105 heute ArbVG § 105 gültig ab 01.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 115/2022 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin beantragt, die vom Beklagten, ihrem Ehegatten, mit Schreiben vom 3.6.1988 ausgesprochene Entlassung "als rechtswidrig festzustellen und aufzuheben". Sie sei am 1.10.1973 in die Rechtsanwaltskanzlei des Beklagten als Angestellte eingetreten. Mit Schreiben vom 3.6.1988, ihr zugestellt am 6.6.1988, habe der Beklagte sie ohne Grund fristlos entlassen. Sie habe aus dem Angestelltenverhältnis ein Nettogehalt von monatlich 11.028 S bezogen und befinde ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §34 ArbVG §60 ArbVG §108 Abs3 ArbVG § 34 heute ArbVG § 34 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986 ArbVG § 60 heute ArbVG § 60 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr... mehr lesen...
Norm: ArbVG §34 ArbVG §60 ArbVG §108 Abs3 ArbVG § 34 heute ArbVG § 34 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986 ArbVG § 60 heute ArbVG § 60 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr... mehr lesen...
Norm: ArbVG §34 ArbVG §60 ArbVG §62 ArbVG § 34 heute ArbVG § 34 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986 ArbVG § 60 heute ArbVG § 60 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der vorliegenden Klage begehrt die klagende Partei von der beklagten Partei die Herausgabe der Bilanzen einschließlich der Gewinn- und Verlustausweise für die Jahre 1983, 1984 und 1985. Die beklagte Partei beantragte, die Klage abzuweisen. Die Geschäftsanteile der beklagten Partei würden durch Geschäftsführer der H*** Arzneiwarengroßhandlung Gesellschaft mbH (im folgenden H***) für diese Gesellschaft in Treuhand gehalten. Die beklagte Partei entfalte kei... mehr lesen...
Norm: ArbVG §34 ArbVG §101 BAG §18 Abs1KollV der Handelsangestellten Pkt9 Z2 ArbVG § 34 heute ArbVG § 34 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986 ArbVG § 101 heute ArbVG § 101 gültig ab 01.01.1987 ... mehr lesen...