Norm: AEUV Lissabon Art267 ArbVG §13 AVRAG §4 EG-RL 2001/23/EG - Betriebsübergangsrichtlinie 32001L0023 Art3 Abs3 ArbVG § 13 heute ArbVG § 13 gültig ab 01.07.1974 AVRAG § 4 heute AVRAG § 4 gültig ab 01.07.1993 ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Martin Gillinger und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in den verbundenen Arbeitsrechtssachen der klagenden Parteien 1.) Ing. Willibald K*****, Pilot, *****, und 2.) Friedrich F*****, Pilot, *****, vert... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Hon.-Prof. Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter MR Dr. Richard Warnung und Dr. Klaus Mayr als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Andreas D*****, vertreten durch Dr. Christian Nurschinger, Rechtsanwalt in Wien, wider di... mehr lesen...
Begründung: Im Revisionsverfahren ist nicht mehr strittig, dass das Dienstverhältnis der Klägerin, die zuvor bereits längere Zeit freiberuflich für die beklagte Partei als Tagesmutter tätig und ab 1. 7. 1997 bei der beklagten Partei als Tagesmutter beschäftigt war, durch Dienstgeberkündigung vom 12. 7. 2006 am 31. 8. 2006 endete. Unstrittig ist ferner, dass der beklagte Verein Mitglied des Tagesmütterverbands ***** ist. Die Klägerin begehrt der Höhe nach unstrittige 1.953,24 EUR ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Schreiben vom 27. 10. 1958 ermächtigten der Generaldirektor und der Direktor der Zentralsparkasse der Gemeinde Wien (= Rechtsvorgängerin der Beklagten) die „Vorstände aller Abteilungen und Zweiganstalten", „die ihnen zugeteilten Angestellten nach Erledigung des Tagesgeschäfts von Montag bis Freitag nach 15.20 Uhr und an Samstagen nach 13.30 Uhr vom Dienst freizustellen". In diesem Schreiben gab die Direktion auch ihrer Erwartung Ausdruck, dass sie nicht ge... mehr lesen...
Begründung: Die Kollektivvertragsfähigkeit des Antragstellers und des Antragsgegners ergibt sich aus § 4 Abs 2 ArbVG (zum Antragsteller siehe RIS-Justiz RS0051126; zum Antragsgegner 9 ObA 128/04w; 8 ObA 95/05m). Die Kollektivvertragsfähigkeit des Antragstellers und des Antragsgegners ergibt sich aus Paragraph 4, Absatz 2, ArbVG (zum Antragsteller siehe RIS-Justiz RS0051126; zum Antragsgegner 9 ObA 128/04w; 8 ObA 95/05m). Dem Antrag - der sich nach dem maßgeblichen Antragsvorbri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagenden Parteien sind Piloten bzw Co-Piloten, die bei der Lauda Air Luftfahrtgesellschaft mbH beschäftigt waren und deren Dienstverhältnis im Rahmen eines Betriebsüberganges zufolge § 3 Abs 1 AVRAG per 1. 10. 2004 auf die beklagte Austrian Airlines Österreichische Luftverkehrs AG übergegangen ist. Die klagenden Parteien sind Piloten bzw Co-Piloten, die bei der Lauda Air Luftfahrtgesellschaft mbH beschäftigt waren und deren Dienstverhältnis im Rahmen ein... mehr lesen...
Norm: ArbVG §4 ArbVG §6 ArbVG §8 ArbVG §13 ArbVG §32 AVRAG §4 ArbVG § 4 heute ArbVG § 4 gültig ab 01.07.1974 ArbVG § 6 heute ArbVG § 6 gültig ab 01.07.1974 ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist eine auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigung der Arbeitgeber, der Antragsgegner eine auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigung der Arbeitnehmer, die jeweils gemäß § 4 Abs 2 ArbVG kollektivvertragsfähig sind. Sowohl Antragsteller als auch Antragsgegner sind daher gemäß § 54 Abs 2 ASGG als Parteien legitimiert. Der Antragsteller ist eine auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigung der Arbeitgebe... mehr lesen...
Begründung: Die Kollektivvertragsfähigkeit des Antragstellers, des Erst- und des Zweitantragsgegners ergibt sich aus § 4 Abs 2 ArbVG, jene der Drittantragsgegnerin aus § 4 Abs 1 ArbVG. Da die gesetzliche Interessenvertretung infolge des Abschluss eines Kollektivvertrags durch eine freiwillig Berufsvereinigung hinsichtlich deren Mitglieder nach Maßgabe des § 6 ArbVG die Kollektivvertragsfähigkeit verliert, erachtet der Oberste Gerichtshof in derartigen Fällen die gesetzliche Inter... mehr lesen...
Begründung: Die Kollektivvertragsfähigkeit des Antragstellers ergibt sich aus § 4 Abs 2 ArbVG, jene der Antragsgegnerin aus § 4 Abs 1 ArbVG. Beide sind daher im Sinne des § 54 Abs 2 letzter Satz ASGG als Parteien des besonderen Feststellungsverfahrens legitimiert. Die Kollektivvertragsfähigkeit des Antragstellers ergibt sich aus Paragraph 4, Absatz 2, ArbVG, jene der Antragsgegnerin aus Paragraph 4, Absatz eins, ArbVG. Beide sind daher im Sinne des Paragraph 54, Absatz 2, let... mehr lesen...
Begründung: Die Kollektivvertragsfähigkeit der Antragstellerin, ergibt sich aus § 4 Abs 1 ArbVG, jene des Antragsgegners aus § 4 Abs 2 ArbVG. Beide sind daher im Sinne des § 54 Abs 2 letzter Satz ASGG als Parteien des besonderen Feststellungsverfahrens legitimiert. Die Kollektivvertragsfähigkeit der Antragstellerin, ergibt sich aus Paragraph 4, Absatz eins, ArbVG, jene des Antragsgegners aus Paragraph 4, Absatz 2, ArbVG. Beide sind daher im Sinne des Paragraph 54, Absatz 2, l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten vom 1. 10. 1981 bis 30. 4. 1996 beschäftigt und übte zuletzt die Tätigkeit eines Kameramannes aus. Der schriftliche Dienstvertrag des Klägers vom 1. 5. 1983 nimmt in seinen Punkten III. (Gehalt) und XIV. (anwendbare Vorschriften) jeweils auf die Bestimmungen des zwischen dem Fachverband der Filmindustrie Österreichs und der Gewerkschaft Kunst und freie Berufe, Sektion Film und Audio-Vision abgeschlossenen Kollektivvertrage... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1.12.1986 bis zu seiner Pensionierung am 30.9.1988 Landesdirektor der Ö***** L***** Aktiengesellschaft. Mit dem am 15.1.1987 ausgefertigten Dienstvertrag wurde ihm auch ein lebenslanger Ruhebezug (Gesamtpension) zugesichert. Auf das Dienstverhältnis war der Kollektivvertrag für Angestellte der Banken und Bankiers anzuwenden. Mit 5.10.1991 wurden die Ö***** L***** AG und die Z***** der Gemeinde W***** zur Z***** A***** AG, nunmehr Bank... mehr lesen...
Begründung: Sowohl Antragsteller als Antragsgegner sind gemäß § 4 Abs 2 ArbVG als auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigungen kollektivvertragsfähig (Cerny/Haas-Laßnigg/Schwarz, ArbVG II 54 f). Beide Parteien sind daher gemäß § 54 Abs 2 ASGG in dem dort geregelten besonderen Feststellungsverfahren antragslegitimiert. Sowohl Antragsteller als Antragsgegner sind gemäß Paragraph 4, Absatz 2, ArbVG als auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigunge... mehr lesen...
Norm: ArbVG §13 ArbVG §14 ArbVG §17 ArbVG § 13 heute ArbVG § 13 gültig ab 01.07.1974 ArbVG § 14 heute ArbVG § 14 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 24.Juli 1980 wurde zwischen der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, Sektion Industrie, Fachverband der Audiovisions- und Filmindustrie Österreichs und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Kunst, Medien, freie Berufe, Sektion Film, Foto, Video (Audio) der nunmehr maßgebliche Kollektivvertrag für Filmschaffende mit einem angeschlossenen, Teil des Kollektivvertrages bildenden Mindestgagentarif abgeschlossen. In diesem Mindestgagenta... mehr lesen...
Begründung: Die antragstellende Partei ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer im Sinne des § 4 Abs. 2 ArbVG. Die ihr schon vor dem 1. Juli 1974 zuerkannte Kollektivvertragsfähigkeit besteht gemäß § 165 ArbVG auch nach dem Inkrafttreten des Arbeitsverfassungsgesetzes weiter (Floretta-Strasser ArbVG 1025). Die Antragsgegner sind gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitgeber gemäß § 4 Abs. 1 ArbVG (Floretta-Strasser aaO 48). Beide Teile sind daher im Sin... mehr lesen...
Norm: ArbVG §13 ArbVG § 13 heute ArbVG § 13 gültig ab 01.07.1974
Rechtssatz: Der Sinn der in § 13 ArbVG normierten Nachwirkung besteht darin, eine kollektivvertragslose Phase zu überbrücken. Wird der alte KollV durch einen neuen ersetzt, so endet die Nachwirkung des alten KollV und die... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller (Ö*** G*** FÜR D*** G*** DER C*** (Floretta-Strasser, KommzArbVG 1025) ist eine auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigung der Arbeitnehmer im Sinne des § 4 Abs 2 ArbVG. Die Kollektivvertragsfähigkeit wurde ihr vom Obereinigungsamt im Jahre 1957 zuerkannt; diese Zuerkennung gilt gemäß § 165 ArbVG auch nach dem Inkrafttreten des Arbeitsverfassungsgesetzes weiter. Der Antragsgegner ist eine zur gesetzlichen Interessenvertretung der A... mehr lesen...
Norm: ArbVG §13 ArbVG § 13 heute ArbVG § 13 gültig ab 01.07.1974
Rechtssatz:
In der Regel beendet das Wirksamwerden eines neuen allgemeinen KollV nicht die Nachwirkung eines außer Kraft getretenen speziellen KollV. Ob ein allgemeiner oder spezieller KollV vorliegt, ist eine Auslegung... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2 ArbVG §13 ArbVG § 2 heute ArbVG § 2 gültig ab 01.07.1974 ArbVG § 13 heute ArbVG § 13 gültig ab 01.07.1974
Rechtssatz:
... mehr lesen...
Norm: ArbVG §2 ArbVG §13 ArbVG § 2 heute ArbVG § 2 gültig ab 01.07.1974 ArbVG § 13 heute ArbVG § 13 gültig ab 01.07.1974
Rechtssatz:
... mehr lesen...
Norm: ArbVG §8 ArbVG §13 KollVG §6KollVG §13 ArbVG § 8 heute ArbVG § 8 gültig ab 01.07.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 63/1997 ArbVG § 8 gültig von 01.07.1993 bis 30.06.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 460/1993 Arb... mehr lesen...