Entscheidungen zu § 122 Abs. 1 ArbVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

58 Dokumente

Entscheidungen 1-30 von 58

TE OGH 2006/6/7 9ObA23/06g

Begründung: Rechtliche Beurteilung 1.) Soweit sich die Revisionswerber über weite Strecken ihres Rechtsmittels mit der erstgerichtlichen Beweiswürdigung auseinandersetzen und im Revisionsverfahren abweichende Ersatzfeststellungen begehren, ist ihnen entgegenzuhalten, dass der Oberste Gerichtshof keine Tatsacheninstanz ist und die Beweiswürdigung der Vorinstanzen nicht überprüfen kann. Dies gilt auch für die erst vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.06.2006

TE OGH 2003/5/21 9ObA64/03g

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter ao Univ. Prof. Dr. Michaela Windischgrätz und Dr. Helmut Szongott als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei A*****GmbH, *****, vertreten durch Dr. Michael Graff und Dr. Franz Mark... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.05.2003

RS OGH 2001/2/14 9ObA338/00x

Norm: ArbVG §122 Abs1
Rechtssatz: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung, ob ein Tatbestand nach § 122 Abs 1 ArbVG vorliegt, ist bei vorheriger Zustimmung zur Entlassung der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichtes erster Instanz. Mit diesem Zeitpunkt ist das erste Urteil des Gerichtes erster Instanz gemäß § 61 Abs 1 Z 5 ASGG auch dann verbindlich, wenn es noch nicht rechtskräftig ist. Die Verbindlichkeitswirkung des der Klage auf Zustimmun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.02.2001

RS OGH 2001/2/14 9ObA338/00x

Norm: ArbVG §122 Abs1 Z4
Rechtssatz: Verrät ein Betriebsratsmitglied ein Geschäftsgeheimnis oder Betriebsgeheimnis, darf gemäß § 122 Abs 1 Z 4 ArbVG die Zustimmung zur Entlassung erteilt werden, wenn die Tathandlung vorsätzlich erfolgte. Ob dem Betriebsratsmitglied das Geheimnis in Ausübung seines Mandats oder sonst zugänglich geworden ist, spielt keine Rolle. (Hier: Preisgabe von Unterlagen betreffend Gehaltsstrukturen ganzer Betriebsteile, we... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.02.2001

RS OGH 2001/2/14 9ObA338/00x

Norm: ArbVG §122 Abs1 Z4
Rechtssatz: Verrät ein Betriebsratsmitglied ein Geschäftsgeheimnis oder Betriebsgeheimnis, darf gemäß § 122 Abs 1 Z 4 ArbVG die Zustimmung zur Entlassung erteilt werden, wenn die Tathandlung vorsätzlich erfolgte. Ob dem Betriebsratsmitglied das Geheimnis in Ausübung seines Mandats oder sonst zugänglich geworden ist, spielt keine Rolle. (Hier: Preisgabe von Unterlagen betreffend Gehaltsstrukturen ganzer Betriebsteile, we... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.02.2001

TE OGH 2001/1/25 8ObA226/00v

Entscheidungsgründe: Der 1941 geborene und seit 1986 bei der Klägerin in einem Produktionsbetrieb für Sportartikel beschäftigte Kläger ist dort seit März 1995 Vorsitzender des Arbeiterbetriebsrats und dienstfrei gestellt. 1999 wurde er erneut gewählt. Über Anregung verschiedener Vorarlberger Sportartikelfachhändler, die Abgabe der eigenen Sportartikel durch die Klägerin an ihre Mitarbeiter nicht ausufern zu lassen, regelte die Klägerin diese Mitarbeiteraktionen und fasste dies... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.01.2001

TE OGH 1999/12/15 9ObA315/99k

Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht vertrat die Rechtsauffassung, dass das dem Kläger vom beklagten Land angelastete Verhalten keinen Grund für eine Entlassung darstelle. Diese Rechtsauffassung ist zutreffend, sodass es insoweit ausreicht, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht vertrat die Rechtsauffassung, dass das dem Kläger vom beklagten Land angelastete Verhalten keinen Grund für eine Entl... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.12.1999

TE OGH 1999/9/9 8ObA92/99h

Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt auch rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt auch rechtlich richtig b... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.09.1999

TE OGH 1998/10/22 8ObA263/98d

Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zutreffend begründet, daß das wiederholte verspätete "Einstempeln" des Klägers, das nachfolgende Verlassen des Betriebsgeländes und die erst etwas spätere Rückkehr ohne neuerliches Einstempeln (Manipulationen bei der Zeiterfassung) eine Entlassung gemäß § 27 Z 1 dritter Tatbestand AngG rechtfertigt, weshalb die Entlassungsanfechtung des Klägers gemäß § 107 ArbVG unberechtigt sei (§ 510 ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.10.1998

TE OGH 1998/10/21 9ObA267/98z

Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Entlassung des Beklagten als Betriebsratsmitglied zuzustimmen sei, zutreffend bejaht. Es kann daher auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hingewiesen werden (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Entlassung des Beklagten als Betriebsratsmitgli... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.10.1998

RS OGH 1998/10/21 9ObA267/98z

Norm: ArbVG §122 Abs1 Z2
Rechtssatz: Der gegenständliche Entlassungstatbestand stellt auf die Begehung einer bestimmten gerichtlich strafbaren Handlung, nicht jedoch auf den Eintritt eines Schadens ab. Entscheidungstexte 9 ObA 267/98z Entscheidungstext OGH 21.10.1998 9 ObA 267/98z European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.10.1998

RS OGH 1998/10/21 9ObA267/98z

Norm: ArbVG §122 Abs1 Z2
Rechtssatz: Dieser Entlassungstatbestand unterscheidet nicht, ob die strafbare Handlung des Betriebsratsmitgliedes mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang steht oder außerdienstlich ("privat") begangen wurde. Entscheidend ist, ob trotz Begehung einer strafbaren Handlung dem Betriebsinhaber nach den besonderen Umständen des Falles die Weiterbeschäftigung des Betriebsratsmitgliedes zumutbar ist. Aufgrund des Ausnahmecha... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.10.1998

RS OGH 1998/10/21 9ObA267/98z

Norm: ArbVG §122 Abs1 Z2
Rechtssatz: Der gegenständliche Entlassungstatbestand stellt auf die Begehung einer bestimmten gerichtlich strafbaren Handlung, nicht jedoch auf den Eintritt eines Schadens ab. Entscheidungstexte 9 ObA 267/98z Entscheidungstext OGH 21.10.1998 9 ObA 267/98z European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.10.1998

RS OGH 1998/10/21 9ObA267/98z

Norm: ArbVG §122 Abs1 Z2
Rechtssatz: Dieser Entlassungstatbestand unterscheidet nicht, ob die strafbare Handlung des Betriebsratsmitgliedes mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang steht oder außerdienstlich ("privat") begangen wurde. Entscheidend ist, ob trotz Begehung einer strafbaren Handlung dem Betriebsinhaber nach den besonderen Umständen des Falles die Weiterbeschäftigung des Betriebsratsmitgliedes zumutbar ist. Aufgrund des Ausnahmecha... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.10.1998

TE OGH 1997/12/10 9ObA285/97w

Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist seit 27.4.1976 - mit einer Unterbrechung vom 31.3.1981 bis 28.3.1982 - bei der Klägerin als Arbeiter beschäftigt. 1988 wurde er in den Betriebsrat der Arbeiter des Betriebes "Fahrdienst" und kurz darauf zum Vorsitzenden des Zentralbetriebsrates im Unternehmen der Klägerin gewählt. Seit 29.3.1988 ist er gemäß § 117 ArbVG vom Dienst freigestellt. Der Beklagte ist seit 27.4.1976 - mit einer Unterbrechung vom 31.3.1981 bis 28.3.1982 - bei der K... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.12.1997

RS OGH 1997/12/10 9ObA285/97w, 9ObA315/99k

Norm: AngG §27 Z6 E6cArbVG §122 Abs1 Z5
Rechtssatz: Auch ein außerdienstliches Verhalten rechtfertigt die Entlassung, wenn zwischen der erheblichen Ehrverletzung und dem Arbeitsverhältnis ein unmittelbarer Zusammenhang besteht und sich die Ehrverletzung auf das Arbeitsverhältnis oder auf den Betrieb auszuwirken geeignet ist. (Hier: Ehrverletzende Äußerungen eines BR-Mitglieds gegenüber einem anderen Arbeitnehmer.) Entscheidu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.12.1997

RS OGH 1997/12/10 9ObA285/97w, 9ObA315/99k

Norm: AngG §27 Z6 E6cArbVG §122 Abs1 Z5
Rechtssatz: Auch ein außerdienstliches Verhalten rechtfertigt die Entlassung, wenn zwischen der erheblichen Ehrverletzung und dem Arbeitsverhältnis ein unmittelbarer Zusammenhang besteht und sich die Ehrverletzung auf das Arbeitsverhältnis oder auf den Betrieb auszuwirken geeignet ist. (Hier: Ehrverletzende Äußerungen eines BR-Mitglieds gegenüber einem anderen Arbeitnehmer.) Entscheidu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.12.1997

TE OGH 1997/3/5 9ObA47/97w

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Entscheidung | OGH | 05.03.1997

RS OGH 1997/3/5 9ObA47/97w, 8ObA17/15f, 8ObA68/21i

Norm: ArbVG §120 Abs1ArbVG §122 Abs1 Z5
Rechtssatz: Durch die Bestimmung des § 120 Abs 1 ArbVG soll erreicht werden, dass bei jenen Kündigungstatbeständen und Entlassungstatbeständen, denen ein Sachverhalt zugrunde liegt, der die Möglichkeit einer Kollision der arbeitsvertraglichen Pflichten eines Betriebsratsmitgliedes mit dessen Aufgaben und Befugnissen als gewählter Vertreter der Arbeitnehmer des Betriebes in sich schließt, im Verfahren vor ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.03.1997

RS OGH 1997/3/5 9ObA47/97w, 8ObA17/15f, 8ObA68/21i

Norm: ArbVG §120 Abs1ArbVG §122 Abs1 Z5
Rechtssatz: Durch die Bestimmung des § 120 Abs 1 ArbVG soll erreicht werden, dass bei jenen Kündigungstatbeständen und Entlassungstatbeständen, denen ein Sachverhalt zugrunde liegt, der die Möglichkeit einer Kollision der arbeitsvertraglichen Pflichten eines Betriebsratsmitgliedes mit dessen Aufgaben und Befugnissen als gewählter Vertreter der Arbeitnehmer des Betriebes in sich schließt, im Verfahren vor ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.03.1997

RS OGH 1997/1/29 9ObA10/97d, 8ObA226/00v, 9ObA64/03g, 9ObA147/15f

Norm: ArbVG §122 Abs1 Z3
Rechtssatz: Untreue im Dienst ist ein vorsätzlicher und pflichtwidriger Verstoß gegen die dienstlichen Interessen des Arbeitgebers, wobei der Vorsatz nicht nur auf das den Verstoß begründende Verhalten gerichtet sein muß, sondern auch die Richtung dieses Verstoßes - die Gefährdung der dienstlichen Interessen des Arbeitgebers - umfassen muß. Entscheidend ist, ob das Verhalten des Angestellten nach den gewöhnlichen Anscha... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.01.1997

TE OGH 1997/1/29 9ObA10/97d

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Entscheidung | OGH | 29.01.1997

RS OGH 1997/1/29 9ObA10/97d, 8ObA226/00v, 9ObA64/03g, 9ObA147/15f

Norm: ArbVG §122 Abs1 Z3
Rechtssatz: Untreue im Dienst ist ein vorsätzlicher und pflichtwidriger Verstoß gegen die dienstlichen Interessen des Arbeitgebers, wobei der Vorsatz nicht nur auf das den Verstoß begründende Verhalten gerichtet sein muß, sondern auch die Richtung dieses Verstoßes - die Gefährdung der dienstlichen Interessen des Arbeitgebers - umfassen muß. Entscheidend ist, ob das Verhalten des Angestellten nach den gewöhnlichen Anscha... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.01.1997

RS OGH 1997/1/29 9ObA10/97d, 8ObA226/00v

Norm: AngG §27 Z1 E1aArbVG §122 Abs1 Z3
Rechtssatz: Der erste Tatbestand des § 122 Abs 1 Z 3 ArbVG (Untreue im Dienst) ist mit dem ersten Tatbestand des § 27 Z 1 AngG identisch und daher auch wie diese Bestimmung auszulegen. Entscheidungstexte 9 ObA 10/97d Entscheidungstext OGH 29.01.1997 9 ObA 10/97d 8 ObA 226/00v Entscheidungst... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.01.1997

RS OGH 1997/1/29 9ObA10/97d, 8ObA226/00v

Norm: AngG §27 Z1 E1aArbVG §122 Abs1 Z3
Rechtssatz: Der erste Tatbestand des § 122 Abs 1 Z 3 ArbVG (Untreue im Dienst) ist mit dem ersten Tatbestand des § 27 Z 1 AngG identisch und daher auch wie diese Bestimmung auszulegen. Entscheidungstexte 9 ObA 10/97d Entscheidungstext OGH 29.01.1997 9 ObA 10/97d 8 ObA 226/00v Entscheidungst... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.01.1997

TE OGH 1996/4/24 9ObA2025/96a

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Entscheidung | OGH | 24.04.1996

TE OGH 1994/8/31 8ObA204/94

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Entscheidung | OGH | 31.08.1994

RS OGH 1994/8/31 8ObA204/94

Norm: ArbVG §121 Z3ArbVG §122 Abs1 Z5
Rechtssatz: Aus dem Zusammenspiel des § 122 Abs 1 Z 5 in Verbindung mit Abs 2 ArbVG mit § 121 Z 3 ArbVG ist zu folgern, daß beharrliche Ehrverletzungen, die zwar nicht so schwerwiegend sind, daß sie die Entlassung rechtfertigen, den Betriebsinhaber aber zur Kündigung des Betriebsratsmitgliedes berechtigen können, weil ihm aus Gründen der Arbeitsdisziplin seine Weiterbeschäftigung nicht mehr zumutbar ist. (H... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.08.1994

RS OGH 1994/8/31 8ObA204/94

Norm: ArbVG §121 Z3ArbVG §122 Abs1 Z5
Rechtssatz: Aus dem Zusammenspiel des § 122 Abs 1 Z 5 in Verbindung mit Abs 2 ArbVG mit § 121 Z 3 ArbVG ist zu folgern, daß beharrliche Ehrverletzungen, die zwar nicht so schwerwiegend sind, daß sie die Entlassung rechtfertigen, den Betriebsinhaber aber zur Kündigung des Betriebsratsmitgliedes berechtigen können, weil ihm aus Gründen der Arbeitsdisziplin seine Weiterbeschäftigung nicht mehr zumutbar ist. (H... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.08.1994

RS OGH 1994/6/20 9ObA101/94

Norm: ArbVG §122 Abs1 Z2ASGG §50 Abs2ZPO §226 IIB6ZPO §396 B
Rechtssatz: In Streitigkeiten nach § 50 Abs 2 ASGG hat das Gericht, wenn die Fällung eines Versäumungsurteiles beantragt wird, neben dem nicht weiter zu prüfenden Sachverhalt die materiellen Rechtsnormen, die die betriebsverfassungsrechtlichen Rechte und Rechtsverhältnisse regeln, zu beachten. (hier: Zustimmung zur Entlassung eines Betriebsratsmitgliedes nach § 122 Abs 1 Z 2 ArbVG). ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.06.1994

Entscheidungen 1-30 von 58

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