Entscheidungen zu § 122 Abs. 1 ArbVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

58 Dokumente

Entscheidungen 31-58 von 58

RS OGH 1994/6/20 9ObA101/94

Norm: ArbVG §122 Abs1 Z2ASGG §50 Abs2ZPO §226 IIB6ZPO §396 B
Rechtssatz: In Streitigkeiten nach § 50 Abs 2 ASGG hat das Gericht, wenn die Fällung eines Versäumungsurteiles beantragt wird, neben dem nicht weiter zu prüfenden Sachverhalt die materiellen Rechtsnormen, die die betriebsverfassungsrechtlichen Rechte und Rechtsverhältnisse regeln, zu beachten. (hier: Zustimmung zur Entlassung eines Betriebsratsmitgliedes nach § 122 Abs 1 Z 2 ArbVG). ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.06.1994

TE OGH 1993/11/24 9ObA244/93

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Entscheidung | OGH | 24.11.1993

TE OGH 1991/11/20 9ObA226/91

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Gamerith und Dr. Maier sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Robert Müller und Mag. Wilhelm Patzold in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei R***** H***** Gesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dr.*****, Rechtsanwalt *****, wid... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.11.1991

RS OGH 1991/11/20 9ObA226/91, 8ObA263/98d, 8ObA92/99h, 9ObA23/06g, 9ObA141/14x

Norm: ArbVG §122 Abs1 Z3
Rechtssatz: Vorsätzlich herbeigeführte Fehleintragungen in der der Erfassung der Arbeitszeit dienenden Zeitstempelkarte begründen den Entlassungsgrund der Untreue im Dienst nach § 122 Abs 1 Z 3 ArbVG. Entscheidungstexte 9 ObA 226/91 Entscheidungstext OGH 20.11.1991 9 ObA 226/91 Beisatz: § 48 ASGG (T1)Veröff: RdW 1992,218 = ecolex 1992,259 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.11.1991

RS OGH 1991/11/20 9ObA226/91, 8ObA263/98d, 8ObA92/99h, 9ObA23/06g, 9ObA141/14x

Norm: ArbVG §122 Abs1 Z3
Rechtssatz: Vorsätzlich herbeigeführte Fehleintragungen in der der Erfassung der Arbeitszeit dienenden Zeitstempelkarte begründen den Entlassungsgrund der Untreue im Dienst nach § 122 Abs 1 Z 3 ArbVG. Entscheidungstexte 9 ObA 226/91 Entscheidungstext OGH 20.11.1991 9 ObA 226/91 Beisatz: § 48 ASGG (T1)Veröff: RdW 1992,218 = ecolex 1992,259 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.11.1991

RS OGH 1991/11/20 9ObA226/91

Norm: ArbVG §122 Abs1 Z3
Rechtssatz: Auch für den Entlassungstatbestand der Untreue nach § 122 Abs 1 Z 3 ArbVG wird zwar Vorsatz, nicht aber eine Schädigungsabsicht oder der Eintritt eines Schadens vorausgesetzt. Entscheidungstexte 9 ObA 226/91 Entscheidungstext OGH 20.11.1991 9 ObA 226/91 Beisatz: § 48 ASGG (T1) Veröff: RdW 1992,218 = ecolex 1992,259 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.11.1991

RS OGH 1991/11/20 9ObA226/91

Norm: ArbVG §122 Abs1 Z3
Rechtssatz: Auch für den Entlassungstatbestand der Untreue nach § 122 Abs 1 Z 3 ArbVG wird zwar Vorsatz, nicht aber eine Schädigungsabsicht oder der Eintritt eines Schadens vorausgesetzt. Entscheidungstexte 9 ObA 226/91 Entscheidungstext OGH 20.11.1991 9 ObA 226/91 Beisatz: § 48 ASGG (T1) Veröff: RdW 1992,218 = ecolex 1992,259 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.11.1991

TE OGH 1990/10/10 9ObA228/90 (9ObA229/90)

Entscheidungsgründe: Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerber folgendes zu erwidern: Rechtliche Beurteilung 1. Zur Revision der klagenden (und beklagten) Partei: Nach den für den Obersten Gerichtshof bindenden Feststellungen der Vorinstanzen, wonach der Beklagte zwar nur die etwa ein Viertel des Gesamtbetriebes umfassende ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.10.1990

RS OGH 1990/10/10 9ObA228/90 (9ObA229/90)

Norm: ArbVG §122 Abs1 Z2ZPO §191 Abs1ZPO §268 IIIB
Rechtssatz: Keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit einer Regelung, welche die Beurteilung strafrechtlicher Vorfragen den Zivilgerichten überläßt und nicht auf eine erfolgte strafgerichtliche Verurteilung abstellt. Entscheidungstexte 9 ObA 228/90 Entscheidungstext OGH 10.10.1990 9 ObA 228/90 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.10.1990

RS OGH 1990/10/10 9ObA228/90 (9ObA229/90), 9ObA2025/96a

Norm: ArbVG §122 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Frage, ob sich der Betriebsrat eines Verbrechens schuldig gemacht und damit den Entlassungstatbestand des § 122 Abs 1 Z 2 ArbVG verwirklicht hat, hat das Zivilgericht grundsätzlich selbständig zu prüfen. Nur dann, wenn ein verurteilendes Straferkenntnis bereits vorliegt, besteht eine Bindung des Zivilgerichtes an dieses Erkenntnis gemäß § 268 ZPO. Hingegen ist eine Bindung der Zivilgerichte an ein freisp... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.10.1990

RS OGH 1990/10/10 9ObA228/90 (9ObA229/90)

Norm: ArbVG §122 Abs1 Z2ZPO §191 Abs1ZPO §268 IIIB
Rechtssatz: Keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit einer Regelung, welche die Beurteilung strafrechtlicher Vorfragen den Zivilgerichten überläßt und nicht auf eine erfolgte strafgerichtliche Verurteilung abstellt. Entscheidungstexte 9 ObA 228/90 Entscheidungstext OGH 10.10.1990 9 ObA 228/90 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.10.1990

RS OGH 1990/10/10 9ObA228/90 (9ObA229/90), 9ObA2025/96a

Norm: ArbVG §122 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Frage, ob sich der Betriebsrat eines Verbrechens schuldig gemacht und damit den Entlassungstatbestand des § 122 Abs 1 Z 2 ArbVG verwirklicht hat, hat das Zivilgericht grundsätzlich selbständig zu prüfen. Nur dann, wenn ein verurteilendes Straferkenntnis bereits vorliegt, besteht eine Bindung des Zivilgerichtes an dieses Erkenntnis gemäß § 268 ZPO. Hingegen ist eine Bindung der Zivilgerichte an ein freisp... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.10.1990

TE OGH 1989/11/8 9ObA253/89

Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 20. Dezember 1985 Mitglied des Arbeiterbetriebsrats der Beklagten. Diese brachte am 5. Juni 1987 eine Klage auf Zustimmung zur Entlassung, in eventu auf Kündigung des Klägers ein. Mit Urteil vom 9. Dezember 1987 wies das Erstgericht das Klagebegehren auf Zustimmung zur Entlassung ab, erteilte aber die Zustimmung zur Kündigung. Der Kläger erhob vorerst Berufung und in der Folge gegen das bestätigende Urteil der zweiten Instanz Revision. Zum ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.11.1989

TE OGH 1989/4/19 9ObA68/89

Entscheidungsgründe: Der Beklagte war seit 4.Mai 1981 bei der klagenden Partei im Werk Knittelfeld als Schweißer beschäftigt; seit Oktober 1983 war er Mitglied des Arbeiterbetriebsrates. Mit Schreiben der klagenden Partei vom 13.Oktober 1987 wurde der Beklagte wegen eines Vorfalles, der sich am Abend des 9.Oktober 1987 nach einer Betriebsfeier ereignet hatte, entlassen. Die klagende Partei begehrt die nachträgliche Zustimmung zur Entlassung des Klägers, in eventu die Zustimmung zu... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.04.1989

TE OGH 1989/4/19 9ObA79/89

Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zutreffend ist, reicht es aus, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen, daß sich die Rechtsrüge des Revisionswerbers einerseits in einer unzulässigen Rüge von Mängeln des Verfahrens erschöpft, die vom Berufungsgericht bereits behandelt wurden, und die Rechtsausführungen nicht von den maßgeblichen Feststellungen ausgehen. Abgesehen davo... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.04.1989

RS OGH 1989/4/19 9ObA68/89

Norm: ArbVG §122 Abs1 Z5
Rechtssatz: Ein Anfassen am Mantel in Verbindung mit der Androhung von Tätlichkeiten ist keine Tätlichkeit, kann aber eine "erhebliche Ehrverletzung" sein. Entscheidungstexte 9 ObA 68/89 Entscheidungstext OGH 19.04.1989 9 ObA 68/89 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0051358 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.04.1989

RS OGH 1989/4/19 9ObA68/89

Norm: ArbVG §122 Abs1 Z5
Rechtssatz: Duldet der Arbeitgeber den Verkauf und den Konsum von Alkohol im Betrieb, dann schließt eine von einem nach einer (gleichfalls geduldeten) Betriebsfeier alkoholisierten Betriebsratsmitglied begangene erhebliche Ehrverletzung weder eine weitere sinnvolle Zusammenarbeit (insbesondere nach Einführung eines Alkoholverbotes) aus noch ist dem Arbeitgeber - im Hinblick auf sein eigenes Verhalten - die Weiterbeschäf... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.04.1989

RS OGH 1989/4/19 9ObA68/89

Norm: ArbVG §122 Abs1 Z5
Rechtssatz: Ein Anfassen am Mantel in Verbindung mit der Androhung von Tätlichkeiten ist keine Tätlichkeit, kann aber eine "erhebliche Ehrverletzung" sein. Entscheidungstexte 9 ObA 68/89 Entscheidungstext OGH 19.04.1989 9 ObA 68/89 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0051358 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.04.1989

RS OGH 1989/4/19 9ObA68/89

Norm: ArbVG §122 Abs1 Z5
Rechtssatz: Duldet der Arbeitgeber den Verkauf und den Konsum von Alkohol im Betrieb, dann schließt eine von einem nach einer (gleichfalls geduldeten) Betriebsfeier alkoholisierten Betriebsratsmitglied begangene erhebliche Ehrverletzung weder eine weitere sinnvolle Zusammenarbeit (insbesondere nach Einführung eines Alkoholverbotes) aus noch ist dem Arbeitgeber - im Hinblick auf sein eigenes Verhalten - die Weiterbeschäf... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.04.1989

TE OGH 1989/1/11 9ObA277/88

Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. Mai 1977 auf Grund eines Sonderdienstvertrages Vertragsbediensteter der beklagten Partei. Er wurde am 22. April 1986 entlassen. Der Kläger begehrt die Feststellung des aufrechten Fortbestandes seines Arbeitsverhältnisses sowie die Zahlung der Entgeltdifferenz - unter Anrechnung des anderweitig Verdienten - aus dem Zeitraum April bis Oktober 1986. Die Tätigkeit des Klägers sei vom Bürgermeister in diskriminierender Weise rechtswidrig eing... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.01.1989

RS OGH 1989/1/11 9ObA277/88, 9ObA79/89, 9ObA47/97w

Norm: ArbVG §120 Abs1ArbVG §122 Abs1 Z5
Rechtssatz: Von den §§ 120 Abs 1, 122 Abs 1 Z 5 ArbVG werden ebenso wie von Artikel 57 Abs 1 B - VG nur in Ausübung des Mandates begangene Ehrverletzungen erfaßt, wobei als weiteres Tatbestandsmerkmal für die Gewährung des Entlassungsschutzes auch noch die Entschuldbarkeit gefordert wird. Entscheidungstexte 9 ObA 277/88 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.01.1989

RS OGH 1989/1/11 9ObA277/88

Norm: AngG §27 Z6 E6cArbVG §120 Abs1 Satz3ArbVG §122 Abs1 Z5B-VG Art56B-VG Art57B-VG Art96 Abs2GewO 1973 §82 litgnö GdO §22 Abs2nö GdVBG §39 Abs2 litbVBG §34 Abs2 litb
Rechtssatz: Eine über sachliche Kritik an einer rechtswidrigen Weisung des Bürgermeisters weit hinausgehende, mit einer Beleidigung und Verspottung verbundene - durch Anbringen eines offenen Briefes an der Seitenscheibe seines vor dem Gemeindeamt geparkten Personenkraftwagen bega... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.01.1989

RS OGH 1989/1/11 9ObA277/88, 9ObA79/89, 9ObA47/97w

Norm: ArbVG §120 Abs1ArbVG §122 Abs1 Z5
Rechtssatz: Von den §§ 120 Abs 1, 122 Abs 1 Z 5 ArbVG werden ebenso wie von Artikel 57 Abs 1 B - VG nur in Ausübung des Mandates begangene Ehrverletzungen erfaßt, wobei als weiteres Tatbestandsmerkmal für die Gewährung des Entlassungsschutzes auch noch die Entschuldbarkeit gefordert wird. Entscheidungstexte 9 ObA 277/88 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.01.1989

RS OGH 1989/1/11 9ObA277/88

Norm: AngG §27 Z6 E6cArbVG §120 Abs1 Satz3ArbVG §122 Abs1 Z5B-VG Art56B-VG Art57B-VG Art96 Abs2GewO 1973 §82 litgnö GdO §22 Abs2nö GdVBG §39 Abs2 litbVBG §34 Abs2 litb
Rechtssatz: Eine über sachliche Kritik an einer rechtswidrigen Weisung des Bürgermeisters weit hinausgehende, mit einer Beleidigung und Verspottung verbundene - durch Anbringen eines offenen Briefes an der Seitenscheibe seines vor dem Gemeindeamt geparkten Personenkraftwagen bega... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.01.1989

TE OGH 1988/12/14 9ObA285/88

Entscheidungsgründe: Die Untergerichte trafen folgende für das Revisionsverfahren noch wesentliche Feststellungen: Der Beklagte sei seit Mai 1985 bei der klagenden Partei beschäftigt. Er arbeitet an einer computergesteuerten Drehmaschine bei der Erzeugung von Zylindern. Dabei handelt es sich um einen für die Produktion der klagenden Partei besonders wichtigen Arbeitsplatz. Ende 1985 wurde der Kläger in den Betriebsrat gewählt. Die Arbeitnehmer der klagenden Partei haben eine fixe ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.12.1988

RS OGH 1988/12/14 9ObA285/88, 9ObA79/89

Norm: ArbVG §122 Abs1 Z5
Rechtssatz: Die auf den Betriebsleiter bezogene Äußerung gegenüber dem Meister "wo ist dieser charakterlose Mensch", ist eine erhebliche Ehrverletzung im Sinne des § 122 Abs 1 Z 5 ArbVG, insbesondere, wenn sie zusammen mit anderen Handlungen,die bezweckten, diesen vor den herumstehenden Arbeitnehmern herabzusetzen, geeignet ist, eine schwerwiegende Störung des persönlichen Kontaktes zwischen Betriebsinhaber und Betriebs... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.12.1988

RS OGH 1988/12/14 9ObA285/88, 9ObA79/89

Norm: ArbVG §122 Abs1 Z5
Rechtssatz: Die auf den Betriebsleiter bezogene Äußerung gegenüber dem Meister "wo ist dieser charakterlose Mensch", ist eine erhebliche Ehrverletzung im Sinne des § 122 Abs 1 Z 5 ArbVG, insbesondere, wenn sie zusammen mit anderen Handlungen,die bezweckten, diesen vor den herumstehenden Arbeitnehmern herabzusetzen, geeignet ist, eine schwerwiegende Störung des persönlichen Kontaktes zwischen Betriebsinhaber und Betriebs... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.12.1988

TE OGH 1980/4/29 4Ob128/79

Der Erstkläger war seit 1. April 1975, der Zweitkläger seit 1. Juni 1971 Angestellter der protokollierten Firma Alfred H; ihr monatliches Bruttogehalt betrug zuletzt 8 590 S (Erstkläger) bzw. 12 275 S (Zweitkläger), jeweils 14 x im Jahr. Der Erstkläger war Betriebsratsobmann, der Zweitkläger Betriebsratsobmann-Stellvertreter. Am 27. April 1978 wurde der Zweitkläger, am 18. Mai 1978 der Erstkläger mit der Begründung: entlassen, daß Entlassungsgrunde nach S 122 Abs. 1 Z. 2 und 5 ArbVG vo... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.04.1980

Entscheidungen 31-58 von 58

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