Norm
ArbVG §122 Abs1 Z3Rechtssatz
Vorsätzlich herbeigeführte Fehleintragungen in der der Erfassung der Arbeitszeit dienenden Zeitstempelkarte begründen den Entlassungsgrund der Untreue im Dienst nach § 122 Abs 1 Z 3 ArbVG.Vorsätzlich herbeigeführte Fehleintragungen in der der Erfassung der Arbeitszeit dienenden Zeitstempelkarte begründen den Entlassungsgrund der Untreue im Dienst nach Paragraph 122, Absatz eins, Ziffer 3, ArbVG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0051356Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.03.2015