RS OGH 1999/12/15 9ObA285/97w, 9ObA315/99k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.12.1997
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Norm

AngG §27 Z6 E6c
ArbVG §122 Abs1 Z5
  1. AngG Art. 1 § 27 heute
  2. AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975
  1. ArbVG § 122 heute
  2. ArbVG § 122 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986

Rechtssatz

Auch ein außerdienstliches Verhalten rechtfertigt die Entlassung, wenn zwischen der erheblichen Ehrverletzung und dem Arbeitsverhältnis ein unmittelbarer Zusammenhang besteht und sich die Ehrverletzung auf das Arbeitsverhältnis oder auf den Betrieb auszuwirken geeignet ist. (Hier: Ehrverletzende Äußerungen eines BR-Mitglieds gegenüber einem anderen Arbeitnehmer.)

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109075

Dokumentnummer

JJR_19971210_OGH0002_009OBA00285_97W0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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