Begründung: Die Klägerin betreibt das Theater ***** W*****, das R***** und das E***** R*****. Sowohl am Theater ***** W***** als auch am R***** haben sich in der Vergangenheit jeweils Betriebsräte für das darstellende und für das technische Personal konstituiert. Darüber hinaus bestand in den letzten 15 oder 20 Jahren ein Betriebsrat für das in allen drei Spielstätten der Klägerin eingesetzte Orchester. Bei der am 29. März 2004 abgehaltenen Wahl zum Betriebsrat des darstellenden Per... mehr lesen...
Begründung: Die drei Kläger waren im Betrieb der Beklagten als Schlosser beschäftigt und zwar der Erstkläger seit 15. 1. 1996, der Zweitkläger seit 26. 4. 1993 und der Drittkläger seit 4. 4. 1988. Erst- und Zweitkläger gehörten seit 11. 4. 2004 dem im Betrieb der Beklagten eingerichteten Arbeiterbetriebsrat an, und zwar der Erstkläger als Vorsitzender und der Zweitkläger als dessen Stellvertreter. Mit Schreiben vom 9. 6. 2004 wurden der Erstkläger und der Zweitkläger ohne Einholu... mehr lesen...
Begründung: Die Kollektivvertragsfähigkeit der Parteien ergibt sich aus § 4 Abs 2 ArbVG. Beide sind daher im Sinne des § 54 Abs 2 letzter Satz ASGG als Parteien des besonderen Feststellungsverfahrens legitimiert. Die Kollektivvertragsfähigkeit der Parteien ergibt sich aus Paragraph 4, Absatz 2, ArbVG. Beide sind daher im Sinne des Paragraph 54, Absatz 2, letzter Satz ASGG als Parteien des besonderen Feststellungsverfahrens legitimiert. Der Antragsteller beantragt wie im Sp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit der Betriebsratswahl vom 8. bis 10. 10. 1997 Mitglied des Arbeiterbetriebsrates der beklagten Partei, dessen Funktionsperiode sich bis 10. 10. 2001 erstreckt. In einer weiteren Betriebsratswahl wurden am 27. 11. 1998 andere Betriebsräte gewählt. Diese Betriebsratswahl wurde vom (alten) Arbeiterbetriebsrat der beklagten Partei und den damals gewählten Mitgliedern, darunter auch dem Kläger, zu 28 Cga 265/98i des Erstgerichtes angefochten.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe:
Rechtliche Beurteilung
Das Berufungsgericht hat zutreffend erkannt, daß mangels Vorliegens einer Betriebstillegung die Kündigung das Arbeitsverhältnis der Klägerin nicht beendete. Es genügt daher insoweit auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Das Berufungsgericht hat zutreffend erkannt, daß mangels Vorliegens einer Betriebstillegung die Kündigung das Arbeitsverhäl... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden Klage begehren die Kläger, die Betriebsratswahl vom 17.3.1994 für ungültig zu erklären. Die wesentliche Meinungsverschiedenheit zwischen der klagenden Partei und dem beklagten Betriebsrat besteht darin, ob für die Wiener Niederlassung der klagenden Partei ein eigener Betriebsrat zu wählen ist oder nicht. Die klagende Partei bestritt das Vorliegen eines Betriebes im Sinne des § 34 ArbVG. Die dort in einem Teilbereich durchgeführte Betriebsratsw... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war seit 19.April 1993 im Reisebüro der beklagten Partei als Angestellte beschäftigt, wobei nach Ablauf der Probezeit eine Kündigungsfrist von drei Monaten jeweils zum Quartal vereinbart war. Mit Schreiben vom 6.Juli 1995 setzte die Klägerin die Geschäftsführerin der beklagten Partei von ihrer Schwangerschaft in Kenntnis. Ungeachtet einer mit beabsichtigter Betriebsstillegung mit 1. August 1995 begründeten Kündigung vom 24.Juli 1995 setzte die Klägerin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der nunmehrigen Gemeinschuldnerin seit 2.11.1992 als kaufmännische Angestellte beschäftigt. Sie bezog ein monatliches Bruttogehalt von S 14.000. Für die schwangere Klägerin begann das achtwöchige Beschäftigungsverbot des § 3 MSchG am 13.1.1994. Am 8.3.1994 gebar die Klägerin ein Kind. Sie vereinbarte mit ihrer Dienstgeberin einen zweijährigen Karenzurlaub, der am 8.3.1996 enden sollte. Die Klägerin war bei der nunmehrigen Gemeinschuld... mehr lesen...
Norm: ArbVG §62 Z1 ArbVG §120 Abs3MuttSchG §10 Abs3 ArbVG § 62 heute ArbVG § 62 gültig ab 01.07.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 408/1990 ArbVG § 120 heute ArbVG § 120 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durc... mehr lesen...
Norm: ArbVG §62 Z5 ArbVG §120 Abs3 ArbVG § 62 heute ArbVG § 62 gültig ab 01.07.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 408/1990 ArbVG § 120 heute ArbVG § 120 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger gehörte zweimal dem Betriebsrat für das technische Personal bei der Beklagten an. Die beiden Betriebsratsfunktionsperioden zugrunde liegenden Wahlen wurden aufgehoben; die erste vom 4. bis 6.12.1991 mit Urteil des OLG Wien vom 5.8.1992, die zweite vom 13. bis 15.10.1992 mit Urteil des ASG Wien vom 17.10.1994. Das Urteil wurde dem Vertreter des beklagten Betriebsrates am 28.12.1994 zugestellt und erwuchs am 28.1.1995 in Rechtskraft. Am 10.2.1995 ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §120 Abs3 ArbVG § 120 heute ArbVG § 120 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986
Rechtssatz:
Auf eine nach Ablauf der Schutzzeit zugehende Auflösungserklärung ist das besondere Verfahren nach den §§ 120 ff ArbVG nicht anzuwenden, da auch dann eine wirks... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 7.1.1980 bei der Beklagten als Kraftfahrer beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete am 2.8.1990 durch vorzeitigen Austritt. Zum Zeitpunkt des Austrittes war der Kläger Betriebsratsobmann bei der Beklagten und hätte frühestens zum 17.4.1994 gekündigt werden können. Am 23.4.1991 hat der Kläger eine neue Beschäftigung angetreten. Der Kläger wurde seit Beginn des Dienstverhältnisses nach sogenannten Tourenpauschalen, nach von der Beklagt... mehr lesen...
Norm: ArbVG §120 Abs3 ArbVG § 120 heute ArbVG § 120 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 563/1986
Rechtssatz:
Die Betriebsratsmitglieder genießen den besonderen Kündigungsschutz des § 120 Abs 3 ArbVG nicht um ihrer selbst Willen, sondern ganz überwiegend zur Sicherstell... mehr lesen...