RS OGH 1995/8/23 9ObA99/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.08.1995
beobachten
merken

Norm

ArbVG §120 Abs3

Rechtssatz

Auf eine nach Ablauf der Schutzzeit zugehende Auflösungserklärung ist das besondere Verfahren nach den §§ 120 ff ArbVG nicht anzuwenden, da auch dann eine wirksame Beendigung während der "Abkühlungsperiode" nicht erfolgt ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0053074

Dokumentnummer

JJR_19950823_OGH0002_009OBA00099_9500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten