Entscheidungsgründe: Die für das Revisionsverfahren noch wesentlichen Sachverhaltsfeststellungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Der Kläger war seit 1970 bis zu seiner Ruhestandsversetzung mit 17. 6. 2005 bei der Beklagten bzw deren Rechtsvorgänger (Bundesbahnstrukturgesetz 2003 BGBl I Nr 138/2003 - BBSG) beschäftigt. Der Kläger war vom Dienst freigestellter Betriebsrat. Zum Zeitpunkt seines Ausscheidens aus dem aktiven Dienstverhältnis hatte er noch 66 Tage Resturlaub, wor... mehr lesen...
Norm: ArbVG §116 ArbVG §117 ArbVG § 116 heute ArbVG § 116 gültig ab 01.07.1974 ArbVG § 117 heute ArbVG § 117 gültig ab 01.01.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2010 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bis einschließlich November 1998 Obmann des Arbeitbetriebsrats der beklagten Partei; seitdem ist er einfaches Mitglied des Arbeiterbetriebsrates. Bis einschließlich November 1998 bezog er monatlich S 33.369,80 brutto; darin war ein Überstundenpauschale von S 5.269 brutto enthalten. Im Herbst 1995 begann die beklagte Partei, die Löhne der Arbeiter mittels Änderungsvereinbarungen zu kürzen, wobei bei Nichtabschluss dieser Änderungsvereinbarungen K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat das Vorliegen von Kündigungsgründen im Sinne des § 121 ArbVG genauso zutreffend verneint wie die Frage, ob eine "Massenänderungskündigung" auch ohne das Vorhandensein der im § 121 ArbVG genannten Kündigungsgründe ausreicht, um die Zustimmung des Gerichtes zur Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes zu bewirken. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden Begrün... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die vier Beklagten sind Betriebsratsmitglieder im seinerzeit 74 Arbeitnehmer beschäftigenden Betrieb der klagenden Partei. Allen vier Beklagten wurde die zur Erfüllung ihrer betriebsrätlichen Obliegenheiten erforderliche Freizeit seitens der klagenden Partei unter Fortzahlung des Entgeltes gewährt. Diese hatte ihren Arbeitnehmern im Laufe der Zeit teils mittels Einzelvertrages, teils mittels Betriebsvereinbarung verschiedene die Entgeltzahlung betreffende ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §115 ArbVG §116 ArbVG §117 ArbVG §120 ArbVG §121 ArbVG §122 ArbVG § 115 heute ArbVG § 115 gültig ab 01.01.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2010 ArbVG § 115 gültig von 01.01.1987 bis 31.12.2010 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 394/1986 ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §117 ArbVG §157 Abs1 Z3 ArbVG § 117 heute ArbVG § 117 gültig ab 01.01.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2010 ArbVG § 117 gültig von 01.07.1993 bis 31.12.2010 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 460/1993 ArbVG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 48, ASGG). Ergänzend wird folgendes ausgeführt: Wie der Oberste Gerichtshof bereits zu 9 Ob A 238/88 in Übereinstimmung mit Floretta in Floretta-Strasser, Komm ArbVG R... mehr lesen...
Norm: ArbVG §115 Abs3 ArbVG §117 ArbVG § 115 heute ArbVG § 115 gültig ab 01.01.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2010 ArbVG § 115 gültig von 01.01.1987 bis 31.12.2010 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 394/1986 ArbVG § ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 10. April 1972 bei der Beklagten beschäftigt, übt seit 1979 die Funktion eines Vorsitzenden des Arbeiterbetriebsrates aus und ist seither in dieser Funktion freigestellt. Der Kläger mußte vor seiner Freistellung in erheblichem Ausmaß Überstunden leisten, sodaß ihm auch während seiner Freistellung Überstunden im bisherigen Ausmaß vergütet wurden. Der Kläger begehrt für den Zeitraum August 1985 bis Dezember 1986 restliches Entgelt von 75.60... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GI ABGB §901 II5 ArbVG §117 ABGB § 863 heute ABGB § 863 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 901 heute ABGB § 901 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §117 ArbVG § 117 heute ArbVG § 117 gültig ab 01.01.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2010 ArbVG § 117 gültig von 01.07.1993 bis 31.12.2010 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 460/1993
Rechtssatz: Auch ein f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Arbeitnehmer der beklagten Partei und gemäß dem § 117 ArbVG von der Arbeitsleistung freigestellter Obmann des Arbeiterbetriebsrates im Betrieb der beklagten Partei. Er begehrt, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, die Anrechnung des fünfstündigen Freizeitanspruchs für den Allerseelentag auf das durch das Bundesgesetz vom 3. Februar 1983, BGBl. 1983/81, eingeführte höhere Urlaubsausmaß zu unterlassen. Zur
Begründung: führt er im wesentlich... mehr lesen...
Norm: ArbVG §117 ArbVG § 117 heute ArbVG § 117 gültig ab 01.01.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2010 ArbVG § 117 gültig von 01.07.1993 bis 31.12.2010 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 460/1993
Rechtssatz:
Ein Bet... mehr lesen...
Norm: ArbVG §116 ArbVG §117 ArbVG § 116 heute ArbVG § 116 gültig ab 01.07.1974 ArbVG § 117 heute ArbVG § 117 gültig ab 01.01.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2010 ... mehr lesen...