Norm: FBG §40 Abs1
Rechtssatz: Die Beweislast für das Fehlen jeglichen Vermögens trifft dabei nicht die Gesellschaft, sondern denjenigen, der die Löschungsrechte geltend macht. Der Beweis ist ein Negativbeweis, der nur durch Indizien erbracht werden kann. Entscheidungstexte 6 Ob 138/08z Entscheidungstext OGH 07.08.2008 6 Ob 138/08z ... mehr lesen...
Norm: FBG §40 Abs1
Rechtssatz: Unter der in § 40 Abs 1 letzter Satz FBG genannten „Aufforderung" ist weder die Androhung noch die Verhängung von Zwangsstrafen gemäß § 283 UGB zu verstehen, wird doch die erfolglose gerichtliche Aufforderung wiederholt neben dem in § 283 UGB vorgesehenen Zwangsstrafenverfahren als die Vermögenslosigkeit indizierender Umstand genannt. Die in § 40 Abs 1 letzter Satz FBG normierte Vermutung der Vermögenslosigkeit ei... mehr lesen...
Norm: FBR §18FBG §40 Abs1FBG §40 Abs4
Rechtssatz: Die in § 40 Abs 1 letzter Satz FBG normierte Vermutung der Vermögenslosigkeit einer Kapitalgesellschaft setzt keine Androhung und/oder die Verhängung von Zwangsstrafen gemäß § 283 UGB voraus. Entscheidungstexte 6 Ob 4/08v Entscheidungstext OGH 07.07.2008 6 Ob 4/08v Beisatz: Der Gesetzgeber nimmt bewusst in Kauf, dass bei der erleic... mehr lesen...
Norm: FBG §40 Abs1
Rechtssatz: Der Umstand, dass die Gesellschaft dem Firmenbuchstand zufolge eine Forderung gegen den Alleingesellschafter auf Volleinzahlung der Stammeinlage hat, stellt kein „offenkundiges Vermögen" im Sinn des § 40 Abs 1 letzter Satz FBG dar. Entscheidungstexte 6 Ob 4/08v Entscheidungstext OGH 07.07.2008 6 Ob 4/08v Veröff: SZ 2008/95 ... mehr lesen...
Im Handelsregister beim Handelsgericht Wien sind eingetragen: a) Zu HRB 14 747 die Firma Richard H-Gebrüder Sch. Import- und Export-GmbH mit dem Sitz in Wien; diese Gesellschaft befindet sich auf Grund des Auflösungsbeschlusses ihrer beiden Gesellschafter Richard H und Firma Gebrüder Sch. vom 28. Mai 1974 in Liquidation. Liquidatoren sind DDr. Franz Josef B und Dipl.-Kfm. Aqilin S. b) Zu HRA 20 093 die Firma Richard H-Gebrüder Sch., Import- und Export-GmbH & Co. Kommanditgesel... mehr lesen...
Norm: FBG §40 Abs1GmbHG §84HGB §131 Z4HGB §161 Abs2
Rechtssatz: Nicht erst die Vollbeendigung, sondern bereits die Auflösung einer Komplementär - GmbH sind dem Tod einer natürlichen Person gleichzusetzen. Entscheidungstexte 6 Ob 8/76 Entscheidungstext OGH 01.07.1976 6 Ob 8/76 Veröff: SZ 49/90 = JBl 1977,379; hiezu Frotz GesRZ 1976,106 ... mehr lesen...