RS OGH 2008/7/7 6Ob4/08v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.07.2008
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Norm

FBG §40 Abs1

Rechtssatz

Der Umstand, dass die Gesellschaft dem Firmenbuchstand zufolge eine Forderung gegen den Alleingesellschafter auf Volleinzahlung der Stammeinlage hat, stellt kein „offenkundiges Vermögen" im Sinn des § 40 Abs 1 letzter Satz FBG dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123711

Im RIS seit

06.08.2008

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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