Norm: UBG §277 UGB §283 FBG §40 UGB § 283 heute UGB § 283 gültig ab 20.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2015 UGB § 283 gültig von 01.01.2011 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 UGB § 283 gültig von 01.01.2007 b... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Erstgerichts ist seit 14. 12. 1995 die von R***** W***** errichtete R***** W***** Privatstiftung eingetragen. Die Stiftungsurkunde lautet in ihrer aktuellen Fassung auszugsweise: § 3 Stiftungszweck (1) Zweck der Stiftung ist in erster Linie die angemessene Versorgung des Stifters und die Sicherung dessen Lebensunterhalts sowie die Verwaltung, Sicherung und Vermehrung des Stiftungsvermögens, insbesondere die Verwaltung der von der Stiftung gehalte... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Erstgerichts ist die von R***** mit Notariatsakt vom 4. 10. 1995 errichtete R***** Privatstiftung eingetragen. Ursprünglich hatte sich die Stifterin die Änderung der Stiftungsurkunde und der Stiftungszusatzurkunde ohne Einschränkung vorbehalten. Nach der zuletzt gültigen Fassung der Stiftungserklärung konnte die Stifterin die Stiftungsurkunde und die Stiftungszusatzurkunde nur dann ändern, wenn alle Vorstandsmitglieder aus wichtigen Gründen iSd § 27 A... mehr lesen...
Begründung: Dr. I***** H*****, geboren am 7. 10. 1911, und ihr Sohn N***** H***** errichteten mit Notariatsakt vom 16. 4. 1996 die H*****-Privatstiftung. Die Stiftungsurkunde enthält die folgenden entscheidungsrelevanten Bestimmungen: „§ 2 Zweck, Begünstigte 1. Zweck der Privatstiftung ist die Erhaltung und ertragreiche Verwertung des Familienvermögens der Stifter für sich, ihre Rechtsnachfolger und im weiteren Sinn aller dieser nahestehenden Personen, weiters die Versorgung der S... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §46 C3FBG §15FBG §40
Rechtssatz: Wird der Wirtschaftskammer oder dem Finanzamt im Amtslöschungsverfahren ein Beschluss des Firmenbuchgerichts zugestellt, ist die Berücksichtigung eines verspäteten Rekurses der Gesellschaft ausgeschlossen. Entscheidungstexte 6 Ob 21/07t Entscheidungstext OGH 15.02.2007 6 Ob 21/07t ... mehr lesen...
Norm: AktG §215GmbHG §93FBG §40
Rechtssatz: Nach der Löschung einer Gesellschaft im Firmenbuch kann eine Fortsetzung der Gesellschaft auch nicht mehr im Zuge einer Nachtragsliquidation erfolgen, sei es, weil die Löschung nach Verteilung des Überschusses aus dem Gesellschaftsvermögen an die Gläubiger erfolgte, sei es, dass die Gesellschaft gelöscht wurde, weil überhaupt nichts zu verteilen war. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: FBG §39FBG §40HGB §157ZPO §1 AcZPO §477 Abs1 Z5 D5ZPO §494
Rechtssatz: Wird dem Kläger die Auflösung der beklagten Kapitalgesellschaft, sei es nach § 39 FBG, sei es nach § 40 FBG, im Verfahren bekannt, hat er binnen angemessener Frist kundzutun, dass er von der Verfahrensfortsetzung abstehe, widrigenfalls sein Fortsetzungswille unterstellt wird. Entscheidungstexte 1 Ob 153/02k Ent... mehr lesen...
Norm: FBG §18FBG §39FBG §40FBG §41
Rechtssatz: Die Gesellschafter einer GmbH haben im Aufforderungsverfahren zur Löschung der vermögenslosen Gesellschaft nach § 40 FBG kein Recht auf Verständigung gemäß § 18 FBG von der beabsichtigten Löschung und kein Recht auf Zustellung der Löschungsverfügung. Entscheidungstexte 6 Ob 183/01g Entscheidungstext OGH 13.09.2001 6 Ob 183/01g ... mehr lesen...