Norm: FBG §17GmbHG §6a
Rechtssatz: Bei der Einbringung eines bilanzierenden Unternehmens, das schon fünf Jahre besteht, ist eine gewisse Gewähr für die Vollwertigkeit der Sacheinlage gegeben. Es ist aber auch dabei unzulässig, eine Gesellschaft mbH mit einem Haftungsfonds so geringen Umfangs auszustatten, dass er unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Einnahmen zur Befriedigung der künftigen Gläubiger offensichtlich nicht ausreicht (quali... mehr lesen...
Norm: FBG §11FBG §17FBG §24GmbHG §26
Rechtssatz: 1. Die Anmeldungspflicht des Gesellschafterwechsels einer Gesellschaft mbH (§ 26 Abs 1 GmbHG) ist mit Zwangsstrafen nach § 24 FBG durchzusetzen. Bei unvollständiger Anmeldung ist vor der Verhängung einer Zwangsstrafe ein Verbesserungsauftrag zu erteilen. 2. Die vereinfachte Anmeldung eines Gesellschafterwechsels (§ 11 FBG) kann auch durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt erfolgen. Die vorzuleg... mehr lesen...
Norm: FBG §15FBG §17PSG §33 Abs2
Rechtssatz: Bei der Verbindung mehrerer Eintragungsbegehren ist bei Vorliegen eines Abweisungsgrundes hinsichtlich einer begehrten Eintragung vor der Abweisung des gesamten Gesuches ein Verbesserungsverfahren einzuleiten, um klarzustellen, ob der Einschreiter auch eine nur teilweise Stattgebung seines Gesuches anstrebt. Entscheidungstexte 6 Ob 342/97f En... mehr lesen...
Norm: FBGAußStrG §11JN §19JN §20JN §21JN §22JN §23JN §24JN §25
Rechtssatz: Gegen den Beschluß, mit dem der Ablehnungsantrag abgewiesen wurde, ist eine Vorstellung nicht zulässig. Auch der verspätete Rekurs ist zurückzuweisen. Entscheidungstexte 1 Nc 17/97y Entscheidungstext HG Wien 22.09.1997 1 Nc 17/97y European Case Law Identi... mehr lesen...
Norm: FBG §16FBG §17
Rechtssatz: Das Eintragungsbegehren kann insofern noch im Rekurs ergänzt werden, als ein verbesserungsfähiger Mangel vorliegt (der mangels Verbesserung zum rekursgerichtlichen Verfahrensergänzungsauftrag zwecks Vornahme eines Verbesserungsversuches führen hätte müssen). Entscheidungstexte 6 Ob 25/95 Entscheidungstext OGH 22.06.1995 6 Ob 25/95 ... mehr lesen...
Norm: FBG §17
Rechtssatz: Ein nach § 17 FBG zu behandelnder Mangel kann darin liegen, dass gleichzeitig mehrere Eintragungen ohne eindeutige Erklärung begehrt werden, dass sie nur insgesamt und gleichzeitig (Junktimierung) oder eventualiter auch bloß teilweise (Kumulierung) angestrebt werden. Entscheidungstexte 6 Ob 17/93 Entscheidungstext OGH 25.11.1993 6 Ob 17/93 Veröff: SZ 66/1... mehr lesen...