RS OGH 2007/11/7 6Ob17/93, 6Ob21/93, 6Ob30/94, 6Ob24/94, 6Ob187/04z, 6Ob224/07w

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Veröffentlicht am 25.11.1993
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Rechtssatz

Ein nach § 17 FBG zu behandelnder Mangel kann darin liegen, dass gleichzeitig mehrere Eintragungen ohne eindeutige Erklärung begehrt werden, dass sie nur insgesamt und gleichzeitig (Junktimierung) oder eventualiter auch bloß teilweise (Kumulierung) angestrebt werden.Ein nach Paragraph 17, FBG zu behandelnder Mangel kann darin liegen, dass gleichzeitig mehrere Eintragungen ohne eindeutige Erklärung begehrt werden, dass sie nur insgesamt und gleichzeitig (Junktimierung) oder eventualiter auch bloß teilweise (Kumulierung) angestrebt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0059151

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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