RS OGH 1995/6/22 6Ob25/95

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Veröffentlicht am 22.06.1995
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Norm

FBG §16
FBG §17

Rechtssatz

Das Eintragungsbegehren kann insofern noch im Rekurs ergänzt werden, als ein verbesserungsfähiger Mangel vorliegt (der mangels Verbesserung zum rekursgerichtlichen Verfahrensergänzungsauftrag zwecks Vornahme eines Verbesserungsversuches führen hätte müssen).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0059148

Dokumentnummer

JJR_19950622_OGH0002_0060OB00025_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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