Norm: ARG §6 ARG § 6 heute ARG § 6 gültig ab 01.07.1984
Rechtssatz: Auch für passive Reisezeiten gebührt Ersatzruhe. Entscheidungstexte 12 Ra 67/17k Entscheidungstext OLG Linz 20.12.2017 12 Ra 67/17k ... mehr lesen...
Norm: ARG §6 UrlG §4 Abs2 ARG § 6 heute ARG § 6 gültig ab 01.07.1984
Rechtssatz: Für einen bereits feststehenden Ersatzruhetag (§ 6 ARG) kann keine wirksame Urlaubsvereinbarung getroffen werden. Mit der an diesem Tag gewährten bezahlten Freizeit wird der Ersatzruheanspruch konsumiert. F... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 12. 12. 2004 ist der „Kollektivvertrag zur Reglung der Arbeitszeit für Mitarbeiter der ÖBB" (in der Folge: Arbeitszeit-KollV) in Kraft getreten. Dieser KollV ist auf die Dienstverhältnisse der Triebfahrzeugführer der Beklagten anzuwenden. Gegenstand des Verfahrens ist, ob die Triebfahrzeugführer der Beklagten auch nach dem Inkrafttreten dieses KV weiterhin Anspruch auf die Reisegebührenpauschale für (nunmehr gemäß § 6 Z 2 des Arbeitszeit-KV) zu entlohnende... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodass auf deren Richtigkeit verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 ZPO). Der wesentliche Sachverhalt lässt sich dahin zusammenfassen, dass der seit 1985 in den Betrieben der Beklagten bzw deren Rechtsvorgänger beschäftigte Kläger nach dem Dienstplan einen 2-Wochen-Rhythmus hat. In sogenannten kurzen Wochen arbeitet er 36 Stunden, und zwar jeweils von Montag bis Donnerstag 9 Stunden. In langen Wochen hat er 44... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1. 9. 1969 bei den Österreichischen Bundesbahnen bzw deren Rechtsnachfolgerin, der Beklagten, beschäftigt. Derzeit ist er Triebfahrzeugführer. Im Schreiben vom 15. 2. 1977, in dem die Bundesbahn-Direktion Villach dem Kläger mitteilte, dass er mit Wirksamkeit vom 1. 7. 1976 als Triebfahrzeugführer eingestuft wird, wurde ua darauf hingewiesen, dass auf das nunmehrige Dienstverhältnis die Dienstordnung sowie die sonstigen für die Beamten der Ö... mehr lesen...
Norm: ARG §4 ARG §6 KollV Regelung der Arbeitszeit für Mitarbeiter der ÖBB §6BundesbahnstrukturG 2003 Art7 Abs4 Z1 ARG § 4 heute ARG § 4 gültig ab 01.07.1984 ARG § 6 heute ARG § 6 gültig ab 01.07.1984 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der aus Griechenland stammende Kläger studierte zunächst von 1958 bis 1974 Bauingenieurwesen mit der Studienrichtung Wirtschafts-Bauwesen. Seit 17. 3. 1986 stand er als Vertragsbediensteter in einem Dienstverhältnis zur Beklagten. Er vollendete am 21. 3. 2003 sein 65. Lebensjahr. Der Kläger weist etwas mehr als 15 Beitragsjahre bei der Sozialversicherung auf und hat daher Anspruch auf Alterspension, allerdings in einem seinen Beitragsmonaten entsprechenden, u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 2. 12. 1992 bis 21. 6. 1999 bei der Beklagten (bzw zuerst bei ihrer Rechtsvorgängerin) als Chef de Range beschäftigt. Vereinbarungsgemäß galt für den Kläger die 5-Tage-Woche. Sein letzter Monatslohn (Kollektivvertragslohn samt durchschnittlichen Prämien) betrug ATS 22.022 brutto. Das Arbeitsverhältnis, das dem Kollektivvertrag für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe (im Folgenden kurz KV) unterlag, wurde durch Arbeitnehmerkündigung per 21. 6.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 24. 4. 1989 bis 10. 2. 1995 bei der Beklagten als Kraftfahrer tätig. Das Dienstverhältnis wurde von der Beklagten mit Schreiben vom 20. 1. 1995 zum 10. 2. 1995 gekündigt. Der vereinbarte Urlaubskonsum in der Kündigungsfrist wurde durch Krankheit ab 31. 1. 1995 unterbrochen. Mit Schreiben vom 23. 1. 1995 begehrte der Kläger von der Beklagten die Zahlung der noch offenen Ansprüche für Oktober bis Dezember 1994, die von seinem Rechtsvertret... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war beim Beklagten als Koch mit einem Monatsnettolohn von S 19.000,--, zahlbar 14 x jährlich (dies entspricht einem Bruttolohn von S 29.105,70) vom 6. 5. 1996 bis 20. 11. 1997 beschäftigt. Vereinbart war eine Arbeitswoche von 5 Tagen. Am 6. 11. 1997 kündigte der Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 20. 11. 1997. Am 6. und 7. 11. 1997 hat der Kläger noch gearbeitet. Sodann hatte er am Samstag, Sonntag und Montag frei. Am Montag wurde er vom Beklagt... mehr lesen...
Norm: ABGB §1155 Abs1 ARG §6 ABGB § 1155 heute ABGB § 1155 gültig ab 01.01.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 16/2020 ABGB § 1155 gültig von 15.03.2020 bis 31.12.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 16/2020 ABGB § 1155 gültig von 01.01.191... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit dem Jahre 1989 bis zum 24. 5. 1996 als Kraftfahrer bei der beklagten Partei beschäftigt. Am 10. 10. 1995 erlitt er einen Herzinfarkt und war ab diesem Zeitpunkt im Krankenstand. Das Dienstverhältnis endete durch einvernehmliche Auflösung. Der Bruttostundenlohn des Klägers betrug zuletzt S 78,30. Er erhielt jeweils ca am Anfang eines jeden Monats sein Gehalt samt einer schriftlichen Lohnabrechnung. Die Überstunden wurden erst zu Beginn d... mehr lesen...
Norm: ABGB §1447 Jb ARG §6 ABGB § 1447 heute ABGB § 1447 gültig ab 01.01.1812 ARG § 6 heute ARG § 6 gültig ab 01.07.1984
Rechtssatz: Is... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Betrieb der Beklagten werden vor der am Monatag um 6 Uhr 15 beginnenden Frühschicht fallweise zwei Überstunden geleistet. Auch bei Leistung dieser Überstunden ab 4 Uhr 15 bleibt für die betroffenen Arbeitnehmer regelmäßig eine mindestens 36-stündige Wochenendruhe gewahrt. Ersatzruhe gewährt die Beklagte nur dann, wenn durch die Leistung dieser beiden Überstunden den betroffenen Arbeitnehmern ausnahmsweise keine 36-stündige Wochenendruhe gewährt wurde. In de... mehr lesen...
Norm: ARG §6 ARG § 6 heute ARG § 6 gültig ab 01.07.1984
Rechtssatz: Ein Anspruch auf Ersatzruhe entsteht dann, wenn innerhalb von sechsunddreißig Stunden vor dem Arbeitsbeginn in der nächsten Arbeitswoche während der wöchentlichen Ruhezeit eine Arbeitsleistung erbracht wird. Es begründ... mehr lesen...
Norm: ARG §3 Abs2 ARG §6 ARG § 3 heute ARG § 3 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2007 ARG § 3 gültig von 01.05.1997 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 46/1997 ARG § 3 gültig von 01.07.1984 bis 30.04.1997 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 25.April 1988 eingebrachten Klage begehrt der Kläger die Feststellung, daß ihm für 567,5 an Sonntagen geleistete (Arbeits-)Stunden Ruhezeiten zustehen. Er habe seit 21.April 1985 an Sonntagen gearbeitet, ohne dafür die gemäß den §§ 5 und 6 des Kollektivvertrags für das holz- und kunststoffverarbeitende Gewerbe (kurz KV) vorgesehenen Ruhezeiten konsumieren zu können. Er habe zwar das Arbeitsverhältnis gekündigt, doch sei die Kündigungsfrist noch n... mehr lesen...
Norm: ARG §6 ARG §27 Abs1 ARG § 6 heute ARG § 6 gültig ab 01.07.1984 ARG § 27 heute ARG § 27 gültig ab 01.06.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2022 AR... mehr lesen...