Entscheidungen zu § 4 ARG

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TE UVS Steiermark 2001/07/25 30.11-46/2000

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft L, Politische Expositur B A, vom 16.3.2000, GZ.: 15.1 1999/168, wurde der Berufungswerberin vorgeworfen, sie habe als verantwortliche Beauftragte der Hotel E J Betriebs GesmbH, B A, wie anlässlich einer am 12.2.1999 vom Arbeitsinspektorat durchgeführten Überprüfung festgestellt habe werden können, nicht dafür gesorgt, 1.) dass dem Arbeitnehmer L an Stelle der Wochenendruhe eine ununterbrochene Ruhezeit von 36 Stunden, welche einen ganzen Woche... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 25.07.2001

RS UVS Steiermark 2001/07/25 30.11-46/2000

Rechtssatz: Eine Person erfüllt die Voraussetzungen eines leitenden Angestellter im Sinne des § 1 Abs 2 Z 5 ARG, wenn ihr als Küchenchef der Küchenbereich in einem beworbenen Gesundheits-Hotel im Wesentlichen eigenverantwortlich übertragen wird. So kommt dem Küchenbereich (und seiner Leitung) in einem solchen Hotel besondere Bedeutung zu, da ein funktionierender Küchenbetrieb auf Bestand und Entwicklung des gesamten Hotels maßgebenden Einfluss hat. Damit hebt sich der Küchenchef aufgrund s... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 25.07.2001

RS UVS Steiermark 1997/02/12 30.11-120/94

Rechtssatz: Die Möglichkeit nach § 5 Abs 1 ARG, im Schichtplan die wöchentliche Ruhezeit abweichend von den - eine 36-stündige Wochenendruhe oder Wochenruhe vorhersehenden - §§ 3 und 4 ARG, zu regeln, besteht für alle (voll- und teilkontinuierlichen) Schichtbetriebe. Nachdem der Arbeitnehmer auf Grund des Schichtbetriebes am Wochenende beschäftigt wurde und die (im Schichtplan vorgesehene) wöchentliche Ruhezeit von 24 Stunden gewährt wurde, war zu prüfen, ob die gemäß § 4 in Verbindung mit... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 12.02.1997

TE UVS Steiermark 1997/02/12 30.11-120/94

Am 22.7.1994 zeigte das Arbeitsinspektorat Leoben bei der Bezirkshauptmannschaft Leoben an, daß im Zuge einer Arbeitszeiterhebung bei der V. A. St. D. GesmbH am 14.7.1994 bei der Durchsicht der Arbeitszeitaufzeichnungen des Arbeitnehmers L. H. für den Monat Juni 1994 eine Übertretung von Bestimmungen des Arbeitsruhegesetzes festgestellt worden sei. In der Woche vom 20. bis 26.6.1994 sei die Wochenruhe nicht eingehalten worden (§ 3 Abs 1 ARG). Es wurde beantragt über den Verantwortlichen de... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 12.02.1997

RS UVS Steiermark 1995/08/23 30.8-195/94

Rechtssatz: Gemäß § 2 Abs 1 Z 3 ARG wird unter dem Begriff der wöchentlichen Ruhezeit sowohl die Wochenendruhe, als auch die Wochenruhe verstanden. Die wöchentliche Ruhezeit ist also der Oberbegriff für die beiden Möglichkeiten der Erfüllungen des Ruhezeitanspruches. Eine Kalenderwoche dauert von Montag 0.00 Uhr bis Sonntag 24.00 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraumes ist der Anspruch des Arbeitnehmers auf Wochenruhe bzw. Wochenendruhe zu realisieren. Dieser Begriff der Kalenderwoche deckt sich ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 23.08.1995

RS UVS Kärnten 1994/07/15 KUVS-1054-1055/4/94

Rechtssatz: Fällt ein dritter Zahlkellner im Betrieb des Beschuldigten während der Hochsaison unerwartet aus, so kann dies Umsatzrückgang und betriebliche Schwierigkeiten mit sich bringen; diese Umstände begründen jedoch nicht die Voraussetzung des § 11 Abs 1 Z 2 ARG (Verhütung eines unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Schadens) für eine Beschäftigung einer Dienstnehmerin während der Ersatzruhezeit. Auch Notstand nach § 6 VStG liegt bei diesen Umständen nicht vor, da in der Möglichkeit ei... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 15.07.1994

RS UVS Kärnten 1994/07/15 KUVS-1054-1055/4/94

Rechtssatz: Die Nichtgewährung der gesetzlichen Wochenruhe ist zulässig, wenn in weiterer Folge in der darauf folgenden Woche eine Ersatzruhe gemäß der Bestimmung des § 6 ARG eingeräumt wird. Wird jedoch eine Ersatzruhe gemäß § 6 ARG nicht gewährt, so macht sich der Beschuldigte nach § 6 ARG und nicht nach § 4 ARG verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich, weil das tatbildmäßige Verhalten des Beschuldigten erst zu dem Zeitpunkt verwirklicht wird, nachdem der Arbeitnehmerin auch die ihr zust... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 15.07.1994

RS UVS Steiermark 1994/06/10 30.1-26/94

Rechtssatz: Der Ausnahmetatbestand des § 10 Abs 1 Z 1 ARG (Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe) gilt nicht auch für die vorgeschriebene Wochenruhe nach § 4 ARG; es gilt weiters nicht, wenn ein Feiertag auf einen Samstag fällt. Dies ergibt sich aus dem klaren Wortlaut des § 10 Abs 1 Z 1 ARG, wonach die betreffenden Reinigungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten einen derartigen Umfang haben müssen, daß sie nicht bis spätestens Samstag, 15.00 Uhr, abgeschlossen werden k... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 10.06.1994

TE UVS Wien 1994/01/10 04/13/640/93

Begründung: Dem Berufungswerber war angelastet worden: "Sie haben es mit dem tatsächlichen Unternehmensitz in Wien, F-Straße als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als nach außen berufenes Organ der C GmbH im Sinne des §9 VStG als Arbeitgeber zu verantworten, daß in der weiteren Betriebsstätte Wien 4, Wiedner Gürtel 34-36 Hotelbetrieb 1) D Lidija am: Mo: 2.9.1991     6.29/22.00 Di: 3.9.1991     7.08/22.28 Mi: 4.9.1991     6.26/23.22 Do: 5.9.1991     6.25/22.31 Fr: 6.9.1991     6.... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 10.01.1994

RS UVS Wien 1994/01/10 04/13/640/93

Rechtssatz: Der tatsächliche Eintritt des gewöhnlichen Betriebsfalles, auf den der jeweilige Betrieb von seinem Zweck her ausgerichtet ist (hier: Beherbergung und Bewirtung von Hotelgästen) stellt kein unvorhersehbares Ereignis iS des §11 ARG dar. Die unerwartete Ankunft einer nicht angemeldeten Reisegruppe ist keine Ausnahmesituation, sondern erfüllt den gewöhnlichen Betriebszweck eines Hotels. Schlagworte Arbeitnehmer, Ruhezeit, Wochenruhe, Ereignis unabwendbares, Ereignis unvorhers... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 10.01.1994

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