Entscheidungen zu § 92b JN

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE OGH 2002/8/20 4Ob169/02k

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Entscheidung | OGH | 20.08.2002

RS OGH 2002/8/20 4Ob169/02k

Norm: JN §51 Abs1 6JN §92b
Rechtssatz: Macht ein Gesellschafter gegen andere Gesellschafter einen Anspruch mit der Behauptung geltend, die Beklagten hätten ihn durch ihr treuwidriges und sittenwidriges Verhalten als Altgesellschafter geschädigt; sie seien - neben den anderen Altgesellschaftern - für die falschen Angaben in den für die Akquisition von Neugesellschaftern dienenden Unterlagen verantwortlich; die Einlagen der Neugesellschafter seie... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.08.2002

RS OGH 1993/12/21 1Ob1669/93 (1Ob1670/93)

Norm: JN §51 Abs1 Z6JN §92b
Rechtssatz: Selbst wenn die zuständigkeitsbegründende gesellschaftsrechtliche Position in der Folge verloren geht, bleibt die örtliche Zuständigkeit des Gerichtes des Sitzes der Gesellschaft erhalten. Entscheidungstexte 1 Ob 1669/93 Entscheidungstext OGH 21.12.1993 1 Ob 1669/93 European Case Law Identifier (... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.12.1993

RS OGH 1993/12/21 1Ob1669/93 (1Ob1670/93)

Norm: JN §51 Abs1 Z6JN §92b
Rechtssatz: Auch ein Rechtsstreit betreffend die Haftung des Geschäftsführers eines persönlich haftenden Gesellschafters der Gesellschaft fällt unter § 51 Abs 1 Z 6 JN und damit unter § 92 b JN. Entscheidungstexte 1 Ob 1669/93 Entscheidungstext OGH 21.12.1993 1 Ob 1669/93 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.12.1993

TE OGH 1988/11/23 7Ob698/88

Begründung: Die Klägerin begehrt 902.886 S samt Anhang, wobei sie ihren Anspruch aus einer Vereinbarung mit der Firma W*** Wohnbaugesellschaft mbH, die ihren Sitz im Sprengel des Kreisgerichtes Steyr hatte, ableitet. Die Zweitbeklagte war Gesellschafterin und Geschäftsführerin dieser Gesellschaft. Unter anderem wird sie vom Kläger in dieser Eigenschaft in Anspruch genommen. Die Gesellschaft ist inzwischen wegen Vermögenslosigkeit gelöscht worden. Das Erstgericht hat die gegen die ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.11.1988

RS OGH 1988/11/23 7Ob698/88, 1Ob1669/93 (1Ob1670/93), 6Ob502/94

Norm: JN §51 Abs1 Z6JN §92b
Rechtssatz: Die Eigenzuständigkeit des § 51 Abs 1 Z 6 JN entspricht dem durch die ZVN 1983 neu geschaffenen Wahlgerichtsstand des § 92 b JN (hier: die Auflösung der Gesellschaft hat keinen Einfluß auf die Zuständigkeit). Entscheidungstexte 7 Ob 698/88 Entscheidungstext OGH 23.11.1988 7 Ob 698/88 Veröff: RdW 1989,366 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.11.1988

Entscheidungen 1-7 von 7

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