Norm: JN §91 Abs3 JN § 91 heute JN § 91 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Vom Wahlgerichtsstand für Klagen über Verträge über die Übergabe unbeweglicher oder für unbeweglich erklärter Sachen ist auch die Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eine... mehr lesen...
Begründung: Mit der beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien eingebrachten Klage begehrt der Kläger aufgrund eines mit den Beklagten (die ihren allgemeinen Gerichtsstand außerhalb des Sprengels des angerufenen Gerichts hat) geschlossenen Vertrages deren Verurteilung zur Unterfertigung eines Wohnungseigentumsvertrages über eine im Grundbuch Landstraße eingetragene Liegenschaft. Zur
Begründung: der örtlichen Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes berief er sich auf § 91 Abs 3 JN. Mit ... mehr lesen...
Norm: JN §91 Abs3 JN § 91 heute JN § 91 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Unter Gerichtsstand der gelegenen Sache nach dieser Gesetzesstelle fällt eine auf eine obligatorische Verpflichtung gestützte Klage auf Unterfertigung eines Wohnungseigentu... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat dem Beklagten am 17.9.1996 eine im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck gelegene Liegenschaft um S 3,500.000,-- verkauft. Nicht strittig ist auch, daß der Kaufvertrag beiderseits erfüllt und aufgrund dieses Kaufvertrages hinsichtlich dieser Liegenschaft das Eigentumsrecht für den Beklagten im Grundbuch einverleibt wurde. Mit der beim Landesgericht Innsbruck eingebrachten Klage begehrt die Klägerin mit der Behauptung, bei Abschluß des Kaufvertr... mehr lesen...
Norm: JN §91 Abs3 JN § 91 heute JN § 91 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Als Klage über einen Vertrag über die Übergabe einer Liegenschaft iS des § 91 Abs 3 JN ist auch eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit einer über eine Liegenschaft gesch... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (im folgenden Kläger) begehrte die Übergabe von Schlüsseln zu einer bestimmten Wiener Wohnung und den allgemein zugänglichen Teilen des Wohnhauses und brachte vor, an jenem Objekt durch Verbücherung aufgrund eines Kaufvertrags mit der beklagten Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei (im folgenden beklagte Partei) Wohnungseigentum erworben zu haben. Die beklagte Partei verweigere vereinbarungswidrig die Schlüsselübergabe. Nach Pun... mehr lesen...
Norm: JN §91 Abs3 JN § 91 heute JN § 91 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Der Wahlgerichtsstand des § 91 Abs 3 JN gilt für obligatorische Ansprüche auf Übergabe der im § 560 ZPO angeführten Sachen. Darunter fällt auch eine Klage auf Übergabe von ... mehr lesen...
Norm: JN §91 Abs3 JN § 91 heute JN § 91 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Wenn ein Rechtsstreit nach den gemäß § 41 Abs 2 JN maßgeblichen Klageangaben nicht als Streitigkeit im Sinne des § 49 Abs 2 Z 5 JN zu qualifizieren und daher eine Eigenzust... mehr lesen...