Begründung: Die Beklagte bestellte am 5. Juni 2009 bei der Klägerin Tischwäsche. Der Geschäftsführer der Beklagten unterfertigte eine entsprechende Vertragsurkunde, welche eine Vereinbarung des Erfüllungsorts und Gerichtsstands Wels enthielt. Dieser Auftrag ist nicht klagegegenständlich. Am 11. November 2009 bestellte die Beklagte neuerlich bei der für die Klägerin tätigen Handelsvertreterin, die ein Auftragsformular ausfüllte. Dieses enthält wieder den Hinweis auf den Erfüllungsort... mehr lesen...
Norm: JN §88 Abs2 JN § 88 heute JN § 88 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 JN § 88 gültig von 01.07.1914 bis 31.12.2006 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914
Rechtssatz: Fakturengerichtsstand ... mehr lesen...
Norm: JN §88 Abs2 B JN § 88 heute JN § 88 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 JN § 88 gültig von 01.07.1914 bis 31.12.2006 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914
Rechtssatz:
Der Fakturengerich... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte für von ihm gelieferte Waren den in Klagshöhe vereinbarten Kaufpreis und begründete die örtliche Zuständigkeit des Erstgerichtes mit dem Vorliegen eines Fakturengerichtsstandes. Die dem klagsgegenständlichen Geschäft zugrundeliegenden Waren seien der Beklagten zunächst in Kommission übergeben worden und demgemäß Eigentum des Klägers verblieben. Erst danach seien Kaufgeschäfte abgeschlossen und diese fakturiert und gleichzeitig mit der Faktura di... mehr lesen...
Norm: JN §43 Abs1 JN §88 Abs2LGVÜ Art16LGVÜ Art19LGVÜ Art20 JN § 43 heute JN § 43 gültig ab 01.01.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 JN § 43 gültig von 01.01.1998 bis 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 43 gült... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin führte in der Mahnklage zur
Begründung: der Zuständigkeit des Bezirksgerichtes für Handelssachen Wien im Feld Zuständigkeit aus: "Ort 1010 Wien F". Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Erstgericht die gegenständliche Klage a limine zurück und führte dazu in der
Begründung: aus, die Klägerin begehre von der Beklagten mit Sitz in Holland die Zahlung eines Geldbetrages. Zur Zuständigkeit stütze sie sich auf den Fakturengerichtsstand. Im vorliegenden Fa... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S***** Gesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dr.Thomas Lins, Rechtsanwalt in Bludenz, wider die beklagte Partei C*****, wegen 1,882.138,11 S sA, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses der klage... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland, und zwar die Klägerin in Italien, die Beklagte in der Schweiz. Gegenstand des mit Klage vom (Einlangen bei Gericht) 16.1.1992 beim Handelsgericht Wien anhängig gemachten Verfahrens sind offene Forderungen in Höhe von DM 946.313 sA, welche die Klägerin in der Zeit vom 6.3.1991 bis 28.5.1991 für den Druck und die Lieferung mehrerer Buchserien der Beklagten fakturiert hat. Die Zuständigkeit des angerufene... mehr lesen...
Norm: JN §28 JN §88 Abs2 B JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 JN § 88 heute ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, ein im Sprengel des Erstgerichtes ansässiger Holzexporteur, begehrt von der beklagten Partei, die ihren Sitz in Neapel hat, insgesamt S 903.155,95 samt Anhang für im Zeitraum Oktober 1990 bis September 1991 getätigte Holzlieferungen abzüglich geleisteter Teilzahlungen auf einzelne Rechnungssummen. Zur Zuständigkeit des angerufenen Gerichtshofes berief sich der Kläger zunächst auf eine in einem Schlußbrief festgelegte Zuständigkeitsvereinbarung der Pa... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt die Zahlung von Lit 53,403.600,-- für Warenlieferungen und stützt die Zuständigkeit des Erstgerichtes auf den Gerichtsstand des Erfüllungsortes, insbesondere aber auf den Fakturengerichtsstand. Gleichzeitig mit der jeweiligen Ware seien die Fakturen mit dem Vermerk "entsprechend unseren Lieferbedingungen zahlbar und klagbar in Wels" übersendet worden. Die beklagte Partei bestritt und erhob die Einrede der Unzulässigkeit des Rechtsweges... mehr lesen...
Begründung: Nach den Klagsbehauptungen habe die klagende inländische Handelsgesellschaft der beklagten Handelsgesellschaft mit dem Sitz in der BRD eine aus Sudwerk, Mühle, Eiswasseranlage, Gär- und Lagertanks und einer größeren Anzahl von weiteren Bestandteilen zusammengestellte Brauereianlage geliefert. Dabei habe sie der diesbezüglichen Auftragsbestätigung ihre Allgemeinen Liefer- und Montagebedingungen beigelegt gehabt und gleichzeitig mit der Auslieferung der Anlagenteile die... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt den Kaufpreis für gelieferte Waren in Höhe von 230.805,20 S. Sie machte ursprünglich den Gerichtsstand des Erfüllungsortes nach § 88 Abs 1 JN, den Fakturengerichtsstand nach § 88 Abs 2 JN sowie den Gerichtsstand des Vermögens nach § 99 Abs 1 JN geltend, stützt sich aber im Rechtsmittelverfahren nur noch auf § 88 Abs 2 JN. Die klagende Partei begehrt den Kaufpreis für gelieferte Waren in Höhe von 230.805,20 Sitzung Sie machte ursprünglich ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von der Beklagten für Lieferungen einen restlichen Preis von DM 125.819, wobei die Zuständigkeit des Landesgerichtes Klagenfurt nach § 88 Abs. 2 JN in Anspruch genommen wird. Der Kläger begehrt von der Beklagten für Lieferungen einen restlichen Preis von DM 125.819, wobei die Zuständigkeit des Landesgerichtes Klagenfurt nach Paragraph 88, Absatz 2, JN in Anspruch genommen wird. Neben sachlichen Einwendungen behauptet die Beklagte das Fehlen der in... mehr lesen...
Norm: JN §88 Abs2 B JN § 88 heute JN § 88 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 JN § 88 gültig von 01.07.1914 bis 31.12.2006 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914
Rechtssatz:
§ 88 Abs 2 JN is... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Weinhändler, der seine Niederlassung in Innsbruck hat, begehrt die Verurteilung der beklagten Weinkellerei-Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Passau, Bundesrepublik Deutschland, zur Zahlung von S 180.550,50 samt Zinsen als Gegenleistung für die Lieferung von Weißwein. Er behauptet, die Beklagte habe die ihr zugleich mit der Ware zugekommene Faktura mit dem Vermerk "zahlbar und klagbar in Innsbruck" unbeanstandet angenommen, so daß das angerufene Landesgeri... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 24. April 1986 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin von der Beklagten, welche ihren Sitz in den Niederlanden hat, den Betrag von S 2,449.665,80 für mehrere Lieferungen von Maßbezügen für Personenkraftwagen. Die Zuständigkeit des Erstgerichtes stützte die Klägerin auf § 87 a, § 88 Abs 1 und 2 und § 104 JN "sowie überhaupt auf die Bestimmungen der Jurisdiktionsnorm". Die Beklagte erhob unter anderem die Einrede der örtlichen Unzuständig... mehr lesen...
Norm: JN §88 Abs2 B JN § 88 heute JN § 88 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 JN § 88 gültig von 01.07.1914 bis 31.12.2006 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914
Rechtssatz:
Die bloße Zurückwe... mehr lesen...
Norm: JN §87a JN §88 Abs2 B JN § 87a heute JN § 87a gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 JN § 87a gültig von 01.07.1914 bis 31.12.2006 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914 JN § 88 heute ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt von der Beklagten, einer Handelsgesellschaft mit dem Sitz in der Schweiz, die Bezahlung eines Betrags von 307.316,81 sfr sA für Warenlieferungen. Die Zuständigkeit des Erstgerichts stützt sie darauf, gleichzeitig mit der Lieferung seien Faktum mit dem Vermerk „zahlbar und klagbar in Wien“ unbeanstandet angenommen worden. Wien sei auch als Erfüllungs- und Gerichtsort vereinbart worden. Die beklagte Partei wendete Mangel der inländischen Gericht... mehr lesen...
Norm: JN §88 Abs2 B JN § 88 heute JN § 88 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 JN § 88 gültig von 01.07.1914 bis 31.12.2006 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914
Rechtssatz:
Es ist nicht erfor... mehr lesen...
Norm: JN §88 Abs2 B JN § 88 heute JN § 88 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 JN § 88 gültig von 01.07.1914 bis 31.12.2006 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914
Rechtssatz:
Den wirksam begrü... mehr lesen...
Norm: JN §88 Abs1 A JN §88 Abs2 B JN § 88 heute JN § 88 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 JN § 88 gültig von 01.07.1914 bis 31.12.2006 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914 JN § 88 heute ... mehr lesen...
Norm: JN §88 Abs2 B JN § 88 heute JN § 88 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 JN § 88 gültig von 01.07.1914 bis 31.12.2006 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914
Rechtssatz:
Sind Frachtbrief, ... mehr lesen...
Norm: JN §88 Abs1 A JN §88 Abs2 B JN §104 C JN § 88 heute JN § 88 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 JN § 88 gültig von 01.07.1914 bis 31.12.2006 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914 JN § 88 he... mehr lesen...
Norm: JN §88 Abs2 B JN § 88 heute JN § 88 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 JN § 88 gültig von 01.07.1914 bis 31.12.2006 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914
Rechtssatz:
Die Voraussetzung... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen des Klägers übernahm der Beklagte von seinem Vater Michael Sch. sen. dessen Vermögen, insbesondere dessen Brennerei in A., OÖ., und haftet dem Kläger für die zum Vermögen seines Vaters gehörigen Schulden, die sich unter Berücksichtigung von Gegenlieferungen des Beklagten auf 25.956.94 S belaufen. Auf Bezahlung dieses Betrages ist das Klagebegehren gerichtet. Die Zuständigkeit des Erstgerichtes grundete der Kläger auf den Gerichtsstand des § 88 (2) JN., weil alle... mehr lesen...
Norm: JN §88 Abs2 B JN § 88 heute JN § 88 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 JN § 88 gültig von 01.07.1914 bis 31.12.2006 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914
Rechtssatz: Für die
Begründung: d... mehr lesen...
Norm: JN §88 Abs2 B JN §104 Abs1 A JN § 88 heute JN § 88 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 JN § 88 gültig von 01.07.1914 bis 31.12.2006 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914 JN § 104 heute ... mehr lesen...
Norm: JN §88 Abs2 B JN § 88 heute JN § 88 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 JN § 88 gültig von 01.07.1914 bis 31.12.2006 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914
Rechtssatz:
Steht nicht einwan... mehr lesen...