Begründung: Die klagende Partei begehrte mit der beim Bezirksgericht Vöcklabruck eingebrachten Mahnklage von der beklagten Partei Zahlung restlicher 7.732,27 EUR aus einer Rechnung vom 23. 6. 2006, wobei sie die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts auf eine Gerichtsstandsvereinbarung stützte. Die beklagte Partei erhob in ihrem Einspruch gegen den Zahlungsbefehl die Einrede der örtlichen Unzuständigkeit. Ihr Sitz befinde sich in E*****, Kärnten, eine wirksame Zuständigkeitsverein... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Speditionsversicherer der D***** AG & Co KG. Der Geschäftsbeziehung ihrer Versicherungsnehmerin mit dem Beklagten liegt die Beschäftigungsvereinbarung vom 12. 6. 2006 zugrunde. Darin wurde unter anderem Folgendes vereinbart: „8. Haftung 8.1 Der Transportunternehmer (= Beklagter) ist verpflichtet, der D***** AG & Co KG alle Schäden und Nachteile zu ersetzen, welche vom Transportunternehmer und/oder seinen Leuten, insbesondere seinen Fahrern der... mehr lesen...
Begründung: Die nicht bestrittene Klageforderung resultiert aus Futtermittellieferungen der Klägerin an den Beklagten. Der Beklagte erzeugt Hühnerbruteier mit Mastelterntieren, die er im Alter von sechzehn Wochen von einem Aufzuchtbetrieb bezieht. Er macht als Gegenforderung einen ihm aus mangelhaften Futtermittellieferungen der Klägerin entstandenen Schaden geltend. Das gelieferte Futtermittel habe nicht der vereinbarten Dosierung von Vitamin D3 entsprochen, wodurch dem Beklagten... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt mit der am 19. 8. 2005 beim Erstgericht eingebrachten Klage vom Beklagten die Bezahlung von EUR 19.500,-- sA an restlichem Kaufpreis aus Anlass eines zwischen den Parteien über einen Traktor, einen Frontlader und anderes Zubehör abgeschlossenen Kaufvertrages. Die Zuständigkeit des Erstgerichtes stützt die Klägerin darauf, dass nach dem Bestellschein für Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag die Zuständigkeit des Erstgerichtes vereinbart worden sei. ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war zunächst vom 9. 5. 2000 bis 5. 1. 2001 bei der beklagten Partei beschäftigt. Er erhielt damals eine Arbeitskleidung, die er nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weder zurückgeben noch hiefür etwas bezahlen musste. Ab 9. 10. 2002 war der Kläger neuerlich bei der beklagten Partei beschäftigt. Wiederum wurden ihm diverse Arbeitskleidung sowie ein Schutzhelm ausgefolgt. Über diesen Vorgang stellte die beklagte Partei zwei Übernahmescheine aus, die de... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte sich für unzuständig, weil die Voraussetzungen für die behaupteten Gerichtsstände des Erfüllungsorts (§ 88 JN) und des Vermögens (§ 99 JN) nicht vorlägen bzw nicht erwiesen seien. Das Erstgericht erklärte sich für unzuständig, weil die Voraussetzungen für die behaupteten Gerichtsstände des Erfüllungsorts (Paragraph 88, JN) und des Vermögens (Paragraph 99, JN) nicht vorlägen bzw nicht erwiesen seien. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheid... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei L***** Gesellschaft m.b.H., *****, vertreten durch Dr.Ivo Greiter, Dr.Franz Pegger, Dr.Stefan Kofler, Dr.Christian Zangerle, Dr.Norbert Rinderer und Dr.Herwig Frei, Rechtsanwälte in Innsbruck, wider d... mehr lesen...
Norm: ABGB §1392 G JN §28 JN §88 A JN §104 A ABGB § 1392 heute ABGB § 1392 gültig ab 01.01.1812 JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine am 24.12.1992 im Firmenbuch eingetragene Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Österreich, die Beklagte ein Unternehmen mit dem Sitz in Italien. Mit einem notariell beurkundeten Einbringungsvertrag vom 19.12.1992 wurde ein von einem Einzelkaufmann betriebenes Tischlereiunternehmen (im folgenden "Tischlereiunternehmen" genannt) mit dem sich aus der Einbringungsbilanz ergebenden Umfang in die klagende Partei eingebracht. Mit demselben Tag ist eine ... mehr lesen...
Norm: JN §41 JN §88 LGVÜ Art5 Nr1 IPRG §36 CISG Art6CISG Art57 ABGB §905 Abs2 JN § 41 heute JN § 41 gültig ab 01.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010 JN § 41 gültig von 01.01.1898 bis 31.07.2010 JN § 88 heute ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin führte in der Mahnklage zur
Begründung: der Zuständigkeit des Bezirksgerichtes für Handelssachen Wien im Feld Zuständigkeit aus: "Ort 1010 Wien F". Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Erstgericht die gegenständliche Klage a limine zurück und führte dazu in der
Begründung: aus, die Klägerin begehre von der Beklagten mit Sitz in Holland die Zahlung eines Geldbetrages. Zur Zuständigkeit stütze sie sich auf den Fakturengerichtsstand. Im vorliegenden Fa... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte von der beklagten Partei aufgrund einer zwischen den Streitteilen geschlossenen und von der klagenden Partei nach deren Behauptung erfüllten Vereinbarung die Zahlung von DM 140.000,--. Die Zuständigkeit des Erstgerichts ergebe sich aus der im Vertrag getroffenen Gerichtsstandsvereinbarung, die wie folgt lautet: „Es gilt österreichisches Recht mit Gerichtsstand in Linz als vereinbart.“ Das Erstgericht wies die Klage zurück, weil die inländis... mehr lesen...
Norm: JN §88 Übs JN § 88 heute JN § 88 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 JN § 88 gültig von 01.07.1914 bis 31.12.2006 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914
Rechtssatz:
Übersicht der Entsch... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile schlossen im Juni 1993 eine Vereinbarung, wonach sich die beklagte Partei gemeinsam mit einer weiteren (natürlichen) Person im Einvernehmen mit dieser zur Veranstaltung einer internationalen Autorallye in Ungarn verpflichtete. Sie legten in dieser Vereinbarung fest, daß allfällige Streitigkeiten österreichischem Recht unterlägen und vor dem sachlich in Betracht kommenden Gericht für Wien-Innere Stadt auszutragen seien. Aufgrund dieses Vertrags stellte d... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland, und zwar die Klägerin in Italien, die Beklagte in der Schweiz. Gegenstand des mit Klage vom (Einlangen bei Gericht) 16.1.1992 beim Handelsgericht Wien anhängig gemachten Verfahrens sind offene Forderungen in Höhe von DM 946.313 sA, welche die Klägerin in der Zeit vom 6.3.1991 bis 28.5.1991 für den Druck und die Lieferung mehrerer Buchserien der Beklagten fakturiert hat. Die Zuständigkeit des angerufene... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Kfz-Händler in Österreich. Er begehrt vom Beklagten, der in Deutschland mit Kraftfahrzeugen handelt, die Zahlung des Klagebetrages als vereinbarte Stornogebühr. Der Beklagten habe mit schriftlichem Kaufvertrag vom 15.10.1991 vom Kläger einen PKW Mercedes 300 CE-24 Cabriolet zu dem am Tage der Auslieferung gültigen Werkstagespreis abgeschlossen. Die Übergabe bzw Übernahme des PKWs sei für das Jahr 1992 unmittelbar nach Auslieferung durch den Herstelle... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach nunmehr ständiger Rechtsprechung besteht die inländische Gerichtsbarkeit in Zivilsachen für alle Rechtssachen, die durch positiv-gesetzliche Anordnung, durch völkerrechtliche Regelungen oder zufolge eines durch die inländischen Verfahrensordnungen anerkannten Anknüpfungspunktes an das Inland vor die österreichischen Gerichte verwiesen sind. Die inländische Gerichtsbarkeit setzt eine hinreichende Nahebeziehung ... mehr lesen...
Norm: ABGB §864a JN §88 A JN §104 AHGB §346 C ABGB § 864a heute ABGB § 864a gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979 JN § 88 heute JN § 88 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I N... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt vom Beklagten die Bezahlung von DM 13.428,80 sA. Der Beklagte habe von der Klägerin einen Eisroboter zum Kaufpreis von DM 33.572,-- erworben. Er habe dieses Gerät in der Saison 1991 benützt und gebraucht. Der Eisroboter habe ordnungsgemäß funktioniert. Dennoch habe der Beklagte nach Abschluß der Saison Mängel reklamiert, um die Rücknahme des Eisroboters durch die Klägerin zu erreichen. Die Klägerin sei berechtigt, im Stornierungsfalle 40 % des Kau... mehr lesen...
Norm: HGB §346 C JN §88 A JN §104 C JN § 88 heute JN § 88 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 JN § 88 gültig von 01.07.1914 bis 31.12.2006 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914 JN § 104 heute ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger lieferte der Beklagten, die ihren Sitz in Deutschland hat, am 4.10.1991 bestellungsgemäß verschiedene Waren. Der Geschäftsführer der Beklagten unterfertigte nach Überprüfung der Ware den gleichzeitig mitübersandten Lieferschein. Dieser enthielt am unteren Rand kleingedruckt unter anderem die Klausel „Gerichtsstand: Frankenmarkt“. Mit seiner am 16.9.1992 beim Bezirksgericht Frankenmarkt eingebrachten Klage begehrte der Kläger vom Beklagten die Zahlung des En... mehr lesen...
Begründung: Mit der - beim Landesgericht Salzburg eingebrachten - Klage begehrte die Klägerin vom Beklagten, einem selbständigen Handelsvertreter mit dem Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, an restlichen Provisionen und als angemessene Entschädigung wegen vorzeitiger Vertragsauflösung die Zahlung eines Betrages von S 597.295 sA. In dem zwischen den Streitteilen abgeschlossenen Handelsvertretervertrag sei "der Sitz des Klägers" als Gerichtsstand vereinbart worden. Da die K... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden und gefährdeten Parteien (im folgenden: Kläger) brachten vor, die Beklagten und Gegner der gefährdeten Parteien (im folgenden: Beklagte) wären je zur Hälfte Eigentümer einer griechischen Aktiengesellschaft gewesen. Diese sei Eigentümerin eines Hotels auf der griechischen Insel K*****. Die Kläger hätten sich für den Erwerb dieses Hotels interessiert. Nach Einigung über einen Kaufpreis von S 109 Mill. hätten die Parteien zwei eine Einheit bildende private ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 12.Juni 1969 geborene Klägerin ist die uneheliche Tochter der Tuula Kyllikki S***, geborene R***. Mutter und Kind sind finnische Staatsbürger. Der Beklagte ist Staatsbürger der BRD. Mit der am 7.November 1974 beim Erstgericht, in dessen Sprengel der Beklagte damals seinen allgemeinen Gerichtsstand hatte, eingebrachte Klage, begehrt die Klägerin einen monatlichen Unterhalt von zuletzt (nach mehrfacher Klagsausdehnung) FM 78.907,11 (unter Berücksichtigu... mehr lesen...
Begründung: Mit einem im Jahre 1976 in Graz abgeschlossenen Vertrag übertrug die Klägerin (im Vertrag als "die Firma" bezeichnet) der Beklagten (als "Vertreter" bezeichnet) die Vertretung für den Verkauf ihrer Produkte in der Republik I*****. Der Artikel 13 des Vertrages trägt die Überschrift "Law of Contract" (in der deutschen Übersetzung "Gerichtsbarkeit") und hat in deutscher Übersetzung folgenden Wortlaut: "Der vorliegende Vertrag unterliegt den Gesetzen des Landes, in dem die... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte hat der Klägerin mit dem "Alleinvertriebsvertrag vom 19. April/7. Mai 1974" den Alleinvertrieb für delifol-Dachbahnen für das Gebiet der Republik Österreich übertragen. § 16 dieses Vertrages lautet unter der Überschrift "Gerichtsstand": "Als Gerichtsstand wird Wien vereinbart". Die Beklagte hat der Klägerin mit dem "Alleinvertriebsvertrag vom 19. April/7. Mai 1974" den Alleinvertrieb für delifol-Dachbahnen für das Gebiet der Republik Österreich übertrag... mehr lesen...
Der Kläger begehrt, die in Italien (Südtirol) wohnhaften Beklagten schuldig zu erkennen, ihm die Kosten ausgeführter Zahnbehandlungsarbeiten zu bezahlen, die Erstbeklagte 112 679.50 S samt Anhang, die Zweitbeklagte zur ungeteilten Hand mit der Erstbeklagten 41 254 S samt Anhang. Der Kläger behauptete das Vorliegen einer Gerichtsstandsvereinbarung gemäß § 88 Abs 1 JN. Der Kläger begehrt, die in Italien (Südtirol) wohnhaften Beklagten schuldig zu erkennen, ihm die Kosten ausgeführter... mehr lesen...
Norm: EGJN ArtIX A1 JN §28 JN §42 Aa JN §43 Abs1 JN §88 A JN §104 A ZPO §240 Abs1 A JN § 28 heute JN § 28 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 28 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Norm: JN §88 A JN §104 A JN § 88 heute JN § 88 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 JN § 88 gültig von 01.07.1914 bis 31.12.2006 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914 JN § 104 heute ... mehr lesen...
Norm: JN §88 A JN §104 C JN § 88 heute JN § 88 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 JN § 88 gültig von 01.07.1914 bis 31.12.2006 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914 JN § 104 heute ... mehr lesen...