Entscheidungen zu § 77 Abs. 2 JN

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-13 von 13

TE OGH 2007/9/27 2Ob123/07p

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Entscheidung | OGH | 27.09.2007

TE OGH 2003/1/21 5Ob292/02f

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Entscheidung | OGH | 21.01.2003

TE OGH 2002/11/21 2Ob236/02y

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Entscheidung | OGH | 21.11.2002

TE OGH 2000/12/6 7Ob202/00g

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Entscheidung | OGH | 06.12.2000

TE OGH 1978/6/28 1Ob637/78

Der Kläger ist ein Sohn, die Beklagte eine Enkelin des im Jahre 1896 verstorbenen akademischen Malers Carl Rudolf H und dessen Ehefrau Anita Maria. Er behauptet, nach dem Tode seiner Mutter im Jahre 1937 mit dem inzwischen ebenfalls verstorbenen Bruder Hans und seiner Schwester Meta vereinbart zu haben, daß Bilder aus dem Nachlaß seines Vaters ihm zufallen sollen. Diese Vereinbarung sei auch gegenüber der Beklagten als dem einzigen Kind seiner Schwester Meta rechtswirksam. Der Erstr... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.06.1978

RS OGH 1978/6/28 1Ob637/78, 7Ob202/00g, 2Ob236/02y, 2Ob123/07p, 2Nc2/19w, 2Ob188/19i

Norm: JN §77 Abs2
Rechtssatz: § 77 Abs 2 JN bestimmt für Erbteilungssachen einen individuellen Gerichtsstand, indem er solche Rechtssachen vor ein bestimmtes Bezirksgericht verweist, nämlich vor das Verlassenschaftsgericht und damit im Ergebnis vor das Bezirksgericht des allgemeinen Gerichtsstandes des Erblassers. Entscheidungstexte 1 Ob 637/78 Entscheidungstext OGH 28.06.1978 1 Ob ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.06.1978

RS OGH 1978/6/28 1Ob637/78

Norm: JN §45 Abs1JN §77 Abs2
Rechtssatz: In § 77 Abs 2 JN wird die sachliche und örtliche Zuständigkeit in einem geregelt. Daraus folgt aber keineswegs, daß die Heilung im Umfang der sachlichen Unzuständigkeit durch die Anerkennung der eigenen Zuständigkeit des Gerichtshofes erster Instanz (§ 45 Abs 1 JN) ausgeschlossen sei. Entscheidungstexte 1 Ob 637/78 Entscheidungstext OGH 28.0... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.06.1978

RS OGH 1978/6/28 1Ob637/78, 5Ob292/02f, 2Ob123/07p, 8Ob17/09x, 2Ob188/19i

Norm: JN §45 Abs1JN §77 Abs2
Rechtssatz: § 45 Abs 1 JN ist auch im Verhältnis zu § 77 Abs 2 JN anzuwenden (entgegen JBl 1957,321; wie EvBl 1954/99 und 7 Ob 571/78). Entscheidungstexte 1 Ob 637/78 Entscheidungstext OGH 28.06.1978 1 Ob 637/78 Veröff: SZ 51/101 = RZ 1978/139 S 271 5 Ob 292/02f Entscheidungstext OGH 21.01.2003 5 Ob ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.06.1978

RS OGH 1978/5/11 7Ob571/78

Norm: JN §45JN §77 Abs2
Rechtssatz: Die Anfechtungsbeschänkung des § 45 Abs 1 JN ist bei Entscheidungen des Gerichtshofes erster Instanz über eine Individualzuständigkeit dann anzuwenden, wenn der Beklagte die Einrede der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit nicht rechtzeitig erhoben hat. Entscheidungstexte 7 Ob 571/78 Entscheidungstext OGH 11.05.1978 7 Ob 571/78 Veröff: EvBl... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.05.1978

RS OGH 1961/1/17 4Ob170/60

Norm: ArbGerG §1 Abs3 IIIJN §77 Abs2
Rechtssatz: Erbteilungsansprüche kann der Dienstnehmer auch nicht im Zusammenhang mit seinen Entgeltsforderungen vor das Arbeitsgericht bringen. Entscheidungstexte 4 Ob 170/60 Entscheidungstext OGH 17.01.1961 4 Ob 170/60 Veröff: JBl 1961,433 = Arb 7315 Schlagworte SW: Arbeitnehmer ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.01.1961

RS OGH 1957/3/13 2Ob96/57, 7Ob571/78, 1Ob637/78, 5Ob292/02f, 2Ob123/07p, 8Ob17/09x

Norm: JN §45 Abs1JN §77 Abs2
Rechtssatz: Wenn es sich um die Anwendung des § 77 Abs 2 JN handelt, der sich auf die örtliche Zuständigkeit bezieht, ist die Zuständigkeitsentscheidung des Rekursgerichtes ohne Rücksicht auf die Spezialbestimmung des § 45 Abs 1 JN nach allgemeinen Verfahrensgrundsätzen anfechtbar. Entscheidungstexte 2 Ob 96/57 Entscheidungstext OGH 13.03.1957 2 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.03.1957

TE OGH 1952/7/23 1Ob619/52

Der Klägerin und den drei Beklagten ist am 25. August 1944 unter A 523/44 des damaligen Amtsgerichtes N. der Nachlaß ihrer am 29. Juni 1944 verstorbenen Mutter Maria P., geborene B., zu gleichen Teilen eingeantwortet worden. Gemäß dem Erbübereinkommen vom 21. August 1944 übernahmen die Erben das gesamte Nachlaßvermögen ins gemeinsame Eigentum und setzten auch die zum Nachlaß gehörende Gastwirtschaft auf gemeinsame Rechnung fort. Das Übereinkommen enthält Bestimmungen, insbesondere übe... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.07.1952

RS OGH 1952/7/23 1Ob619/52, 4Ob170/60, 1Ob1012/53, 1Ob757/54, 1Ob799/54, 1Ob637/78, 7Ob202/00g, 2Ob2

Norm: ABGB §1212JN §77 Abs2
Rechtssatz: Der Rechtsgrund der "Klagen, welche die Teilung der Erbschaft zum Gegenstand haben", liegt im Erbrecht. Die Zuständigkeitsvorschrift des § 77 Abs 2 JN kommt für Klagen, womit die Aufhebung einer durch eine Erbübereinkommen begründeten Erwerbsgesellschaft begehrt wird, nicht in Betracht. Entscheidungstexte 1 Ob 619/52 Entscheidungstext OGH 23.07.... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.07.1952

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