Begründung: Gegenstand der Klage ist das Begehren, die Beklagte schuldig zu erkennen, in die Einverleibung des Eigentumsrechtes der Kläger ob den Liegenschaften EZ 143 II (Erstkläger) und EZ 144 II (Zweitklägerin) der KG Thaur einzuwilligen, wobei das Begehren auf ein Vermächtnis des verstorbenen Eigentümers Josef G*** gestützt wird. Gegenstand der Klage ist das Begehren, die Beklagte schuldig zu erkennen, in die Einverleibung des Eigentumsrechtes der Kläger ob den Liegenschaft... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab im ersten Rechtsgang dem Teilungsbegehren, wonach die Eigentumsgemeinschaft der Streitteile an der Liegenschaft EZ 105 KG Langegg aufgehoben wird (ON 73) statt. Das Berufungsgericht hob das erstgerichtliche Urteil über Berufung des Beklagten ohne Rechtskraftvorbehalt auf und trug dem Erstgericht die ergänzende Verhandlung und neuerliche Entscheidung auf (ON 84). Das Gericht zweiter Instanz verwies darauf, daß die Untunlichkeit der Naturalteilung im ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab a) dem Klagebegehren auf gerichtliche Feilbietung der Eigentumsgemeinschaft der Streitteile an der Liegenschaft EZ ***** KG ***** statt. Es erkannte weiters b) daß in die Versteigerungsbedingungen dieser gerichtlichen Feilbietung ein Passus über die Einräumung eines lebenslänglichen Fruchtgenußrechtes für den Beklagten an bestimmten Räumlichkeiten aufzunehmen ist. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Beklagten nicht Folge, bestätigte also Punkt a... mehr lesen...
Die Klägerin stellte das - auf § 97 ABGB gegrundete - Begehren, der Beklagte sei schuldig, alles zu unterlassen und vorzukehren, damit die Klägerin die Benützung der Liegenschaft EZ 368 KG P samt dem darauf errichteten Zweifamilienhaus nicht verliere. Die bezeichnete Liegenschaft stand im gleichteiligen Miteigentum der Streitteile, die miteinander verheiratet sind. Am 17. 8. 1981 hat der Beklagte seinen Hälfteanteil verkauft; die Erwerber haben dem Beklagten auf dessen Lebensdauer ... mehr lesen...
Norm: JN §59 JN §60 Abs2 JN § 59 heute JN § 59 gültig ab 01.01.1898 JN § 60 heute JN § 60 gültig ab 01.07.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 JN § ... mehr lesen...
Norm: JN §60 Abs2 ZPO §500 Abs2 IIB1 ZPO §500 Abs2 IIC ZPO §500 Abs2 IIE1 JN § 60 heute JN § 60 gültig ab 01.07.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 JN § 60 gültig von 01.01.2002 bis 30.06.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 ... mehr lesen...
Norm: JN §60 Abs2 JN § 60 heute JN § 60 gültig ab 01.07.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 JN § 60 gültig von 01.01.2002 bis 30.06.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 JN § 60 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.2001 ... mehr lesen...
Norm: JN §60 Abs2 JN § 60 heute JN § 60 gültig ab 01.07.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 JN § 60 gültig von 01.01.2002 bis 30.06.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 JN § 60 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.2001 ... mehr lesen...