Begründung: Das Erstgericht wies das Ansuchen der Antragstellerin, für sie das Eigentumsrecht an 810/38130 Anteilen der Gesamtliegenschaft einzuverleiben, ab. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss und sprach aus, dass der Entscheidungsgegenstand S 260.000,-- übersteige und dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Gegen diese Rekursentscheidung - deren Datum nach dem 31.12. 1997 liegt - richtet sich der beim Erstgericht innerhalb von 30 Tagen ab Zust... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Rekursgericht den Beschluss des Erstgerichtes, dass die Antragsgegnerin im Rahmen der Benützungsregelung hinsichtlich der ehemaligen gemeinsam angeschafften Liegenschaft und dem darauf befindlichen Einfamilienhaus dem Antragsteller ein monatliches Benützungsentgelt von S 2.900 zu leisten hat, bestätigt und ausgesprochen, dass der Wert des Streitgegenstandes S 260.000 nicht übersteigt und der ordentliche Revisionsrekurs nach ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach herrschender Rechtsprechung ist § 60 Abs 2 JN unanwendbar, wenn es nur um einen Teil der Liegenschaft geht, für den ein gesonderter Einheitswert nicht festgelegt wurde. In einem derartigen Fall kann als Streitwert nicht der aliquote Anteil des Einheitswerts angenommen werden; vielmehr hat eine Bewertung durch das Rechtsmittelgericht nach dem gemeinen Wert dieses Grundstückes zu erfolgen (Mayr in Rechberger, ZP... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte fest, dass der zwischen den Parteien abgeschlossene Übergabsvertrag vom 22. 7. 1996 unwirksam und dass das zu Gunsten der Beklagten einverleibte Eigentumsrecht im Grundbuch zu löschen sei. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Beklagten nicht Folge und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 52.000,--, nicht aber S 260.000,-- übersteige. Die ordentliche Revision sei - vorbehaltlich des § 508 ZPO - nicht zulässig. Zum B... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind bücherliche Eigentümer einer rund 2,8 ha großen Liegenschaft im Waldviertel (bestehend aus Wiesen und einem Wald) und einem darauf 1966 errichteten Ferienwohnhaus mit drei selbständigen Wohneinheiten. Nur eine Wohnung verfügt über einen Wasseranschluss, im Übrigen besteht nur eine Wasserentnahmemöglichkeit außerhalb des Hauses. Zwei Toiletteanlagen befinden sich ebenfalls außerhalb des Hauses. Die Liegenschaft sollte Erholungszwecken der drei die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind (seit 1970) je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft in G*****, zu deren Gutsbestand auch das Weggrundstück 6/3 gehört, das sie 1996 gekauft haben und das laut Grundbuch lastenfrei ist. Der Beklagte ist seit 1970 Alleineigentümer der in der Nähe liegenden, zu zwei verschiedenen Liegenschaften gehörenden Grundstücke 391 und 394. Es handelt sich dabei um Wiesen, auf denen insgesamt etwa 50 Obstbäume stehen. Die Parzelle 394 wird vom Beklag... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat 1. (ON 113) den Bericht des damaligen Sachwalters Dr. Johannes Ruckenbauer zur Kenntnis genommen, ihn berechtigt, ohne Rücksicht auf Sperre und Klausel über im einzelnen angeführte Guthaben und Forderungen des Betroffenen zu verfügen, insbesondere diese einzuziehen und ihm aufgetragen, alle Eingänge in die Pflegschaftsrechnung aufzunehmen; 2. (ON 134) den Sachwalter Dr. Ruckenbauer ermächtigt, die bei der Wiener Städtischen Versicherung zur Poli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagenden Parteien sind je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft EZ 7 Grundbuch T*****, zu der ua die Grundstücke 1058/1, 1058/2 und 1058/4 gehören. Sie betreiben dort eine Zimmervermietung. Der Beklagte und seine Gattin sind je zur Hälfte Eigentümer der angrenzenden Liegenschaft, bestehend aus dem Grundstück 1057 Baufläche und Garten. Der Beklagte erwarb einen Teil dieses Grundstücks bereits im Jahr 1958, den anderen Teil erhielt er im Notariat... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat bereits mehrmals ausgesprochen, daß der Wert eines Streitgegenstandes, der ein Veräußerungs- und Belastungsverbot nach § 364c ABGB betrifft, nach den in den §§ 57 und 60 Abs 2 JN zum Ausdruck kommenden gesetzgeberischen Wertungen, höchstens mit dem Einheitssatz der betroffenen Liegenschaft angesetzt werden kann (5 Ob 87/92; 5 Ob 98/93; 6 Ob 110/99s). Nichts anderes kann für den im Provis... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Rekursgericht einen Rekurs der nunmehrigen Revisionsrekurswerber gegen einen Beschluß des Erstgerichtes zurück, mit dem die Versteigerungsbedingungen ohne die von den verpflichteten Parteien vorgeschlagenen Abänderungen genehmigt wurden. Das Rekursgericht sprach ungeachtet der Bewertung der Klage, die dem Exekutionstitel zugrunde lag, mit S 6.000,-- aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 52.000,--, aber nicht S 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Vater der Zweitklägerin (und Zweitwiderbeklagten) war Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 46 mit den Grundstücken (GSt) Nr 55 und 44. Zur Beurteilung der Frage, ob das Eigentum an einem etwa 160 m2 großen, nach dem Grundkataster und der Mappe zum GSt 55 gehörigen Grundstreifen (im folgenden nur strittige Teilfläche) an der gemeinsamen Grenze den beiden Klägern und Widerbeklagten (im folgenden nur Kläger) als nunmehrigen Eigentümern der Liegenschaft mi... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger klagt auf Zuhaltung eines Kaufvertrages über eine Liegenschaft. Er beantragte die Anmerkung seiner Klage im Grundbuch und zur Sicherung des Klageanspruchs die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Den Beklagten möge die Veräußerung, Belastung und Verpfändung des Grundstücks sowie der Gebrauch der schon erwirkten Rangordnungsbeschlüsse verboten und weiters geboten werden, die Rangordnungsbeschlüsse bei Gericht zu hinterlegen. Der Kläger bewertete sein ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Soweit im "Antrag" der Einschreiterin vom 4. 3. 1999, "dem Obersten Gerichtshof zwecks Überprüfung der Frage der Zulässigkeit im Hinblick auf die Höhe des Entscheidungsgegenstandes den Revisionsrekurs mit diesem Schriftsatz vorzulegen", ein Rekurs gegen den Beschluß des Rekursgerichtes vom 22. 1. 1999 zu erblicken ist, wonach ihr Antrag auf Abänderung des Ausspruches in der Rekursentscheidung vom 12. 10. 1998 (auf ... mehr lesen...
Begründung: Beim Verstorbenen wurden Bankauszüge über Abschöpfungen von seinem bei der Rekurswerberin geführten Girokonto auf daraus nicht ersichtliche und daher unbekannte Konten bzw sonstige Empfangsstellen aufgefunden. Die Vorinstanzen erteilten über Antrag des Verlassenschaftskurators, der Rechtsmittelwerberin den Auftrag, auf den Verstorbenen lautende Konten oder seinem Eigentum eindeutig zuordenbare Wertpapiere und Sparbücher bzw einen von ihm angemieteten Safe gemäß § ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrt die Regelung der Benützung eines zweigeschoßigen Wohnhauses dahin, daß der erste Stock ihr und das Erdgeschoß der Antragsgegnerin zur Alleinbenützung zugewiesen werde; darüber hinaus sei die Antragsgegnerin zu einer monatlichen Ausgleichszahlung von S 1.000 ab 1.11.1996 zu verpflichten. Die Antragsgegnerin beantragte die Abweisung dieses Begehrens. Das Erstgericht wies den Antrag auf Festsetzung der Benützungsregelung und damit auch das Bege... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 Z1 IIE1 ZPO §500 Abs3 IIE1 JN §60 Abs2 ZPO § 500 heute ZPO § 500 gültig ab 19.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 26/2013 ZPO § 500 gültig von 01.07.2009 bis 18.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 ZPO § 500... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte, die Ungültigkeit der zu ihren Lasten als Voreigentümerin erfolgten grundbücherlichen Einverleibung des Eigentumsrechts der Beklagten an einem bestimmten Grundstück festzustellen und den vorherigen Grundbuchsstand durch bestimmte bücherliche Maßnahmen wiederherzustellen. Sie brachte vor, daß dem Eigentumserwerb der Beklagten ein Kaufvertrag zugrundeliege, den sie als Verkäuferin durch ein infolge einer rechtsunwirksamen Verkaufsvollmacht nu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger, die je zu 1/36 Anteil Miteigentümer einer Grazer Liegenschaft sind, nahmen im Vorprozeß die fünf übrigen Miteigentümer auf Zivilteilung durch Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft in Anspruch. Sie bewerteten den Streitgegenstand ihrer Teilungsklage mit 1 Mio S und beantragten deren grundbücherliche Anmerkung. Das Erstgericht wies diesen Antrag ab. Das Rekursgericht gab ihm dagegen statt und verwies in seiner
Begründung: darauf, daß „für die Bewertung... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte führt beim Erstgericht gegen Waltraud P***** Zwangsversteigerung zur Hereinbringung von S 2,294.257,55 u.a. auch auf deren Hälfteeigentum an der Liegenschaft EZ 1235 Grundbuch P*****. Deren rechtskräftig festgesetzter Schätzwert beträgt S 2,155.000,-. Der steuerliche Einheitswert der Liegenschaft (land- und forstwirtschaftliches Gut) betrug per 1.1.1992 (letzte Festsetzung) S 49.000,-. Mit dem angefochtenen Urteil gab das Berufungsgericht der Berufu... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Grundbuchsgesuch der Antragsteller, auf 4/1907-Anteilen der gegenständlichen Liegenschaft die Einverleibung der Löschung von Pfandrechten über S 453.100 und S 1,690.000 (samt Löschung der darauf bezughabenden Anmerkungen) sowie des Eigentumsrechts für die Erstantragstellerin zu bewilligen, ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Antragsteller nicht Folge und sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes den Betrag von S 50.000 ... mehr lesen...
Begründung: Am 4.Dezember 1992 war die Verkäuferin einer Liegenschaft in Aschau deren Hälfteeigentümerin. Sie verstarb am 24.Mai 1995. Die restlichen Miteigentumsanteile entfielen zu je einem Viertel auf den Sohn der Verkäuferin und die Ehegattin der klagenden und gefährdeten Partei (im folgenden kurz Kläger). Jener verstarb am 6.November 1992. Die Ehegattin das Klägers ist nach wie vor Miteigentümerin. Am 4.Dezember 1992 veräußerte die Verkäuferin ihren Miteigentumsanteil aufgru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind aufgrund des Übergabsvertrags vom 21.3.1981 je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft, zu deren Gutsbestand unter anderem die landwirtschaftlich genutzten Grundstücke 640/1 und 640/2 gehören. Rechtsvorgängerin der Beklagten war deren Mutter. Südöstlich an diese Grundstücke schloß ehedem eine Liegenschaft, unter anderem mit dem Grundstück 639/2, an. Deren Eigentümer wollten im Jahre 1971 einen Teil ihrer Liegenschaft parzellieren lassen... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Urteil bestätigte das Berufungsgericht das Urteil des Erstgerichts, mit dem die - zuletzt mit S 230.000 bewerteten - Begehren der Klägerin auf Festlegung einer Grundstücksgrenze sowie auf Verpflichtung der Beklagten, der Vermarkung dieser Grenzlinie zuzustimmen und der Klägerin den Besitz an der (49 m**2 großen) strittigen Grundfläche einzuräumen, abgewiesen worden waren. Weiters sprach das Berufungsgericht aus, daß der Wert des Entscheidungsg... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei brachte vor, die Beklagten hätten ihr mit Optionsvertrag vom 6.12.1989 die ihnen je zur Hälfte gehörige Liegenschaft EZ 127 GB ***** D*****, bestehend aus dem Grundstück 320 mit einer Fläche von 11.349 m**2 zu einem Kaufpreis von S 1,134.900 zum Kauf angeboten. Dieses Anbot sei fristgerecht angenommen worden, weshalb die Beklagten verpflichtet seien, in die Einverleibung ihres Eigentumsrechtes einzuwilligen. Die Beklagten wendeten ein, es sei ... mehr lesen...
Norm: JN §60 Abs2BewG §19BewG §21BewG §22 JN § 60 heute JN § 60 gültig ab 01.07.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 JN § 60 gültig von 01.01.2002 bis 30.06.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 JN § 60 gültig von 01.05.1983 bi... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 20.9.1995 verkaufte der Kläger den Beklagten das Grundstück *****Wald im Ausmaß von 13.022 qm um S 221.374,-- (./A). Das Bezirksgericht H*****bewilligte mit Beschluß vom 28.3.1996, TZ *****/96 die Einverleibung des Eigentumsrechtes der beiden Beklagten an der EZ 916 Grundbuch *****K*****, bestehend aus dem Grundstück *****Wald. Der grundbücherliche Vollzug erfolgte am 29.3.1996 im Range der Anmerkung der Rangordnung vom 28.3.1995, TZ *****/95... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Klagebegehren, den Beklagten schuldig zu erkennen, Zug um Zug gegen Bezahlung einer Entschädigungssumme von S 50.000,--, in eventu einer vom Gericht festzusetzenden Entschädigungssumme, in die lastenfreie Abschreibung und Übereignung einer Teilfläche von 22 m**2 gemäß dem einen integrierenden Bestandteil bildenden Lageplan "Teilungsvorschlag 2" des Gutachtens des Dipl.Ing.Georg Walter vom 29.7.1995 aus Grundstück Nr. ***** in EZ *****, GB *... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger beantragte die Verurteilung des Beklagten zur Zustimmung in die Einverleibung des Eigentumsrechtes des Klägers an einer Liegenschaft aufgrund eines Schenkungsvertrages. Der Kläger bewertete den Streitgegenstand entsprechend dem Einheitswert der Liegenschaft mit 33.000 S. Das Erstgericht wies die Klage ab. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Klägers nicht Folge und bestätigte die Klageabweisung. Es sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegen... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die eine Liegenschaft betreffende Teilungsklage des Klägers ab. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Klägers nicht Folge und sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes, über den es erkannt habe, S 50.000 nicht übersteige und daß die Revision jedenfalls unzulässig sei. Gegen diese Berufungsentscheidung richtet sich die "außerordentliche" Revision des Klägers, die unzulässig ist. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Grundbuchsgesuch der Antragsteller, aufgrund des Kaufvertrages vom 16.12.1993 und des Bescheides der MA 62 vom 10.3.1994 im Eigentumsblatt der Liegenschaft EZ ***** KG ***** ob den für die L***** Gesellschaft mbH & Co KG einverleibten 78/851-Anteilen, verbunden mit Wohnungseigentum an Wohnung 13/14, die Anmerkung der Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum gemäß § 24 a WEG an der Wohnung top Nr. 14 für die Antragsteller zu bewillige... mehr lesen...