Entscheidungen zu § 58 Abs. 1 JN

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 151-160 von 160

TE OGH 1986/6/18 3Ob1018/86

Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Wert des Streitgegenstandes bei einer Oppositionsklage ist derjenige des betriebenen Anspruches (hier 7 Monate mal 9850 S = 68950 S). Soweit das Berufungsgericht das teilweise abweisende Urteil des Erstgerichtes bestätigt hat (7 Monate mal 1.415,47 S = 9.908,29 S), ist die Revision schon gemäß § 502 Abs.3 ZPO unzulässig, weil der davon betroffene Teil des Streitgegenstandes an Geld 60.000 S nicht übersteigt. Im übrigen i... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.06.1986

TE OGH 1986/2/12 3Ob1034/85

Begründung: Zu 16 E 5829/72 wurde der beklagten Partei wider die klagende Partei eine Gehaltsexekution zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstandes von 40.821,63 S für die Zeit bis Juli 1972 und des laufenden Unterhaltes ab Juli 1972 in Höhe von 20 % der Rohbezüge des Klägers bewilligt. Mit der vorliegenden Oppositionsklage (eingebracht am 17. Juli 1978) macht der Kläger geltend, daß dieser Unterhaltsanspruch seit 1. Jänner 1978 zur Gänze erloschen sei. Das Erstgericht erkannte ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.02.1986

TE OGH 1985/8/28 1Ob1532/85

Begründung: Der Kläger begehrte die Herabsetzung des von ihm an die Beklagte, seine geschiedene Gattin, auf Grund des Vergleiches vor dem Landesgericht Innsbruck vom 28. September 1979, 16 Cg 544/76-70, zu leistenden Unterhaltsanspruches von monatlich S 4.600,-- ab 1. April 1984 auf monatlich S 2.300,-- und ab 1. September 1984 auf monatlich S 1.750,--. Das Erstgericht verminderte den vom Kläger zu leistenden Unterhalt ab 1. April 1984 auf monatlich S 2.300,-- und ab 24. Jänner 1985... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.08.1985

TE OGH 1985/2/27 1Ob1504/85

Begründung: Die Ehe der Streitteile ist aus beiderseitigem Verschulden rechtskräftig geschieden. Im Scheidungsstreit schlossen die Parteien für den Fall der Scheidung einen Vergleich, mit dem sich der Beklagte zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 30 % seines jeweiligen Nettoeinkommens an die Klägerin ab 10.3.1978 verpflichtete. Als Vergleichsgrundlage hielten die Parteien die Sorgepflicht des Beklagten für die am 29.1.1960 geborene eheliche Tochter Herta und das monatliche Ei... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.02.1985

RS OGH 1983/5/11 1Ob629/83, 1Ob1504/85, 1Ob1532/85, 7Ob44/99t, 7Ob19/99s, 5Ob67/99k, 2Ob76/99m, 1Ob1

Norm: JN §58 Abs1
Rechtssatz: Wird eine Erhöhung oder Herabsetzung eines Unterhaltsbetrages begehrt, so bildet den Streitwert nicht der Gesamtbetrag, sondern nur der dreifache Jahresbetrag der begehrten Erhöhung oder Herabsetzung. Entscheidungstexte 1 Ob 629/83 Entscheidungstext OGH 11.05.1983 1 Ob 629/83 Veröff: ÖA 1983,110 1 Ob 1504/85 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.05.1983

TE OGH 1982/5/18 4Ob538/82

Die Streitteile sind österreichische Staatsbürger. Mit Vergleich vor dem Landgericht Berlin vom 15. 11. 1960 verpflichtete sich der Kläger, an die Beklagte, mit der er damals noch in aufrechter Ehe lebte, über die mit einstweiliger Anordnung des Landgerichtes Berlin vom 14. 7. 1960 zugesprochene Unterhaltsrente von 500 DM hinaus vom 1. 7. 1960 an eine weitere monatliche Unterhaltsrente von 100 DM zu bezahlen. Mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 6. 10. 1967 wu... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.05.1982

RS OGH 1977/6/23 7Ob592/77, 1Ob166/99i, 7Ob98/05w, 6Ob9/14p, 7Ob154/15w, 1Ob34/22i

Norm: JN §58 Abs1
Rechtssatz: § 58 Abs 1 JN ist auch dann anzuwenden, wenn der Kläger das (gänzliche oder teilweise) Erlöschen des auf eine Geldleistung gerichteten Unterhaltsanspruches geltend macht. Entscheidungstexte 7 Ob 592/77 Entscheidungstext OGH 23.06.1977 7 Ob 592/77 1 Ob 166/99i Entscheidungstext OGH 29.06.1999 1 Ob 166/99i... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.06.1977

RS OGH 1976/10/19 3Ob81/76, 4Ob538/82, 3Ob176/82, 3Ob1034/85, 3Ob1018/86, 3Ob1018/88, 3Ob178/88, 3Ob

Norm: EO §35 DJN §58 Abs1ZPO §500 Abs2 II A2
Rechtssatz: Der Streitwert einer Oppositionsklage betreffend einen Unterhaltsexekutionstitel ist gleich dem nach § 58 Abs 1 JN zu berechnenden Wert des Unterhaltsanspruches selbst, vermehrt um den betriebenen rückständigen Unterhalt zu berechnen. Anmerkung ausdrückliches Abgehen von diesem
Rechtssatz: zu 3 Ob 207/19s Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.10.1976

RS OGH 1975/3/6 6Ob219/74

Norm: JN §58 Abs1ZPO §502 Da3
Rechtssatz: In die Berechnungsgrundlage des Wertes des Streitgegenstandes, über welchen das Berufungsgericht entschieden hat, sind in Unterhaltssachen auch die bis zur Fällung des Urteiles des Prozeßgerichtes fällig gewordenen Unterhaltsraten einzubeziehen (Fasching Kommentar ErgBd 66). Entscheidungstexte 6 Ob 219/74 Entscheidungstext OGH 06.03.1975 6 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.03.1975

RS OGH 1940/2/12 8RG788/39 - GZ vom OGH vergeben

Norm: JN §58 Abs1
Rechtssatz: RG 12.2.1940, VIII 788/39 Bei einer steigenden Rente von unbestimmter Dauer beträgt der Wert des Streitgegenstandes das zehnfache des Jahresbetrages der höchsten Rente. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:RG00002:1940:RS0104993 Dokumentnummer JJR_19400212_RG00002_0080RG00788_3900000_001 mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.02.1940

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