Norm: ElWOG §21 Abs2E-RBG §16 Abs3JN §1 BIIIJN §1 CVIcJN §42 Af
Rechtssatz: Für einen Anspruch auf Rückzahlung der vom Stromkunden gezahlten Gebrauchsabgabe ist der Rechtsweg unzulässig, solange die Energie-Control Kommission über den Rückforderungsanspruch nicht mit Bescheid entschieden hat. § 16 Energie-RegulierungsbehördenG normiert für Streitigkeiten zwischen Marktteilnehmern im Sinn des § 21 Abs 2 ElWOG eine sukzessive Zuständigkeit. ... mehr lesen...
Norm: EGJN ArtIX Abs2JN §42 AaJN §42 AbJN §42 AcZustG §7ZustG §11 Abs2
Rechtssatz: Eine Heilung der gemäß § 11 Abs 2 ZustG gesetzwidrig erfolgten direkten Zustellung eines mit Zwangsfolgen verbundenen Zahlungsbefehles an eine internationale Organisation ist nur bei ausdrücklichem Verzicht auf die Immunität möglich. Entscheidungstexte 10 Ob 53/04y Entscheidungstext OGH 14.12.2004 1... mehr lesen...
Norm: JN §42
Rechtssatz: Die Abgrenzung des streitigen vom außerstreitigen Verfahren als solche verschiedener Zweige der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist eine Frage der Zulässigkeit bzw Unzulässigkeit des Rechtswegesund nichtder Zuständigkeit. Entscheidungstexte 7 Ob 254/03h Entscheidungstext OGH 19.11.2003 7 Ob 254/03h Veröff: SZ 2003/149 ... mehr lesen...