Norm: JN §41JN §42JN §43
Rechtssatz: Wird in einer Klage ein Hauptbegehren mit einem aus einem anderen Sachverhalt abgeleiteten Eventualbegehren verbunden, ist der Zuständigkeitsprüfung nur das Sachvorbringen zum Hauptbegehren zugrundezulegen. Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 10 Ra 136/03y. Diese ist nunmehr unter RW0000611 abrufbar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: JN §41JN §42JN §43
Rechtssatz: Wird in einer Klage ein Hauptbegehren mit einem aus anderen Sachverhalt abgeleiteten Eventualbegehren verbunden, ist der Zuständigkeitsprüfung nur das Sachvorbringen zum Hauptbegehren zugrundezulegen. Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 7 Rs 340/00x. Diese ist nunmehr unter RW0000610 abrufbar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: JN §42 ÜbsJN §42 Info
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 42 JN A § 42 Abs 1 und 3 JN a) amtswegige Wahrnehmung b) in jeder Lage des Verfahrens c) soweit nicht eine bindende Vorentscheidung (im
Spruch: oder in den Gründen?) d) über den Grund der Nichtigkeit vorliegt e) Anfechtung durch Rechtsmittel f) Allgemeines B § 42 Abs 2 JN C § 42 Abs 4 JN Informationen zu § 42 JN Verweisungen: a) Wahrnehmungen der Zuständigkeit bei § 41... mehr lesen...