Norm: LGVÜ Art16LGVÜ Art18LGVÜ Art19LGVÜ Art20JN §41ZPO §448 Abs2 Z3
Rechtssatz: Bei Anwendung des LGVÜ (hier Auslandsbezug zur Schweiz) darf die internationale Unzuständigkeit nur dann nach Einlangen der Klage bei Gericht von Amts wegen wahrgenommen werden, wenn eine ausschließliche Zuständigkeit etwa nach Art 16 LGVÜ vorliegt. Sonst ist dem Beklagten Gelegenheit zu geben, sich in den Streit einzulassen. Der zunächst gesetzmäßig erlassene Za... mehr lesen...
Norm: JN §41JN §88LGVÜ Art5 Nr1IPRG §36CISG Art6CISG Art57ABGB §905 Abs2
Rechtssatz: Auch für den Anwendungsbereich des LGVÜ hat die Klage alle die Zuständigkeit des angerufenen nationalen Gerichts nach jenem Übereinkommen begründenden Umstände darzustellen. Eines Verbesserungsverfahrens bedürfte es in diesem Zusammenhang nur dann, wenn das angerufene Gericht die Zuständigkeitsfrage ansonst überhaupt nicht beurteilen könnte. Enthält also das ... mehr lesen...
Norm: JN §41JN §42JN §43
Rechtssatz: Wird in einer Klage ein Hauptbegehren mit einem aus einem anderen Sachverhalt abgeleiteten Eventualbegehren verbunden, ist der Zuständigkeitsprüfung nur das Sachvorbringen zum Hauptbegehren zugrundezulegen. Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 10 Ra 136/03y. Diese ist nunmehr unter RW0000611 abrufbar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: JN §41JN §42JN §43
Rechtssatz: Wird in einer Klage ein Hauptbegehren mit einem aus anderen Sachverhalt abgeleiteten Eventualbegehren verbunden, ist der Zuständigkeitsprüfung nur das Sachvorbringen zum Hauptbegehren zugrundezulegen. Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 7 Rs 340/00x. Diese ist nunmehr unter RW0000610 abrufbar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...