Begründung: Anläßlich der Erhebung eines Rekurses in der dem Bezirksgericht Bad Aussee zugewiesenen Verlassenschaftssache nach dem am 14.4.1988 verstorbenen Vater des Einschreiters lehnte dieser sämtliche Richter des Kreisgerichtes Leoben ab. Das Oberlandesgericht Graz wies die Ablehnungserklärung mit der
Begründung: zurück, der Ablehnungswerber hätte alle ihm bekannten Ablehnungsgründe vorbringen müssen, als welche aber ausschließlich in der Person der abgelehnten Richter ge... mehr lesen...
Begründung: Anläßlich der Erhebung eines Rekurses an das Kreisgericht Leoben in der dem Bezirksgericht Bad Aussee zugewiesenen Verlassenschaftssache nach seinem am 14.4.1988 verstorbenen Vater lehnte der Rekurswerber „vorsichtshalber bereits jetzt“ sämtliche Richter dieses Gerichtshofs ab. Er gehe zwar davon aus, daß die Richter von sich aus „erneut“ Befangenheitsanzeigen erstatten würden, sollte dies jedoch nicht der Fall sein, werde er, sobald ihm bekannt sein werde, welche Rich... mehr lesen...
Begründung: Der Rekurswerber hatte in dem zu 4 Cg 287/89 des KG Leoben anhängigen Rechtsstreit über eine Wiederaufnahmsklage den Verhandlungsrichter, der auch im wiederaufzunehmenden Verfahren eine für ihn ungünstige Entscheidung getroffen hatte, abgelehnt. Diesen Ablehnungsantrag wies das gemäß § 23 letzter Halbsatz JN zur Entscheidung berufene Oberlandesgericht Graz mit Beschluß vom 4. Dezember 1989, Nc 57/89, zurück. Mitglied dieses Senates war unter anderem der Senatspräsiden... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Geschwornengerichtes beim Kreisgericht Korneuburg vom 18. 12. 1984, 10 Vr 949/82-570, wurde der Kläger des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB und des Vergehens nach § 36 Abs.1 lit.b WaffenG schuldig erkannt, weil er am 13. 12. 1982 auf der Landeshauptstraße 12 zwischen Kleinengersdorf und Korneuburg Dr. Viktor Franz P*** durch zwei Revolverschüsse aus geringer Entfernung in die rechte Halsseite und die rechte Schläfe vorsätzlich getötet und zwische... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 553 Neudorf bei Parndorf. Zu dieser Liegenschaft als Stammsitzliegenschaft gehören 635 Anteile an der Agrargemeinschaft Neudorf. Der Kläger begehrt von der Beklagten die Herausgabe dieser Anteile und die Unterfertigung der auf die Bewilligung der Absonderung dieser Anteile von der Stammsitzliegenschaft sowie der Übertragung dieser Anteile an ihn gerichteten Anträge an die Agrarbehörde mit folgender
Begründung: ... mehr lesen...
Begründung: Mit Schreiben vom 16. Jänner 1988, eingelangt beim Oberlandesgericht Linz am 18. Jänner 1988, lehnte Dipl.Ing. Wilhelm P*** "auch i.V. Frau Karin P*** und der Tochter Frau Martina S***" den Vizepräsidenten des Oberlandesgerichtes Linz Dr. Heinrich E*** wegen "nicht völliger Unbefangenheit" ab. Als
Begründung: führten die Antragsteller das - in der Eingabe näher dargelegte - Verhalten des Dr. Heinrich E*** anläßlich zweier Vorsprachen des Dipl.Ing. Wilhelm P*** am 11. ... mehr lesen...
Norm: JN §22 JN § 22 heute JN § 22 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: Ob der abgelehnte Richter befangen ist, ist stets in bezug auf die Rechtssache zu prüfen, in welcher er wegen Befangenheit abgelehnt worden ist. Entscheidungstexte 5 O... mehr lesen...
Norm: JN §19 JN §22 JN § 19 heute JN § 19 gültig ab 01.01.1898 JN § 22 heute JN § 22 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: Von einem Richte... mehr lesen...
Norm: JN §22 JN § 22 heute JN § 22 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Wurde ein Ablehnungsantrag rechtskräftig abgewiesen, kann auf die Ablehnungsgründe allein, die diesem Antrag zugrunde lagen, ein neuer Ablehnungsantrag nicht mit Erfolg gestützt werden.
Entscheidu... mehr lesen...
Begründung: Am 21.4.1987 stellte Dipl.Ing. Wilhelm P*** in den oben genannten Konkursverfahren (im eigenen Namen, als Geschäftsführer der gemeinschuldnerischen Gesellschaften und als Vertreter seiner Gattin Karin P***) den Antrag, die beim Kreisgericht Wels anhängigen Konkursverfahren an ein anderes Gericht zu delegieren, weil das Oberlandesgericht Linz am 14.10.1986 zu 5 Nc 144/86 und am 18.3.1987 zu 11 Ns 138/87 der Befangenheitserklärung aller Richter des Kreisgerichtes Wels ... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 Abs1 I JN §22 ZPO § 84 heute ZPO § 84 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 84 gültig von 01.05.1983 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 JN § 22 heute ... mehr lesen...
Begründung: In dem beim Handelsgericht Wien anhängigen Verfahren über die Konkurseröffnungsanträge dreier Gläubiger hat der betroffene Schuldner zunächst den zuständigen Konkursrichter und hernach auch alle übrigen Richter dieses Gerichtes als befangen abgelehnt, bevor noch der zuständige Senat mit der Ablehnung des Konkursrichters befaßt war. Der Schuldner begründete seine zweite Ablehnungserklärung damit, es lege ihm die bisherige Behandlung seiner rechtlichen Angelegenheiten du... mehr lesen...
Norm: JN §22 ZPO §27 JN § 22 heute JN § 22 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 27 heute ZPO § 27 gültig ab 01.07.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 ZPO § ... mehr lesen...
Norm: IO §254 Abs1 Z6 JN §22 KO §173 IO § 254 heute IO § 254 gültig ab 14.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 77/2023 IO § 254 gültig von 17.07.2021 bis 13.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 IO § 254 gültig von 01.05.2011 bi... mehr lesen...
Norm: JN §22 ZPO §27 JN § 22 heute JN § 22 gültig ab 01.01.1898 ZPO § 27 heute ZPO § 27 gültig ab 01.07.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 ZPO § ... mehr lesen...