RS OGH 2024/7/23 5Ob347/87 (5Ob348/87-5Ob351/87; 5N316/87-5N320/87); 6Ob573/88; 1Ob13/90; 1N10/90; 1

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Veröffentlicht am 01.09.1987
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Rechtssatz

Ob der abgelehnte Richter befangen ist, ist stets in bezug auf die Rechtssache zu prüfen, in welcher er wegen Befangenheit abgelehnt worden ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0045966

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.08.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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