Entscheidungen zu § 112 Abs. 2 JN

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE OGH 1961/6/28 6Nd73/61

Der Oberste Gerichtshof erklärte zur Entscheidung über den Antrag auf Kuratorbestellung das Bezirksgericht Innere Stadt Wien als zuständig. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien war seinerzeit unter 12 A 768/41 das Abhandlungsverfahren bezüglich des Nachlasses nach Siegmund A. anhängig, der in Wien 2., R.-Straße 8, seinen ordentlichen Wohnsitz gehabt hatte. Als nachträglich Vermögen hervorkam, das im Sprengel des Bez... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.06.1961

RS OGH 1961/6/28 6Nd73/61, 6Ob452/61

Norm: JN §109JN §112 Abs2
Rechtssatz: Die in 1 Nd 217/55 vertretene Ansicht, § 112 Abs 2 JN komme schon dann zur Anwendung, wenn es sich nicht um die Bestellung eines Kurators, der alle Angelegenheiten des Abwesenden erledigen soll, handle, sondern um die eines Kurators, der nur für ein einzelnes Rechtsgeschäft und zwar vorwiegend im Interesse des Antragstellers berufen werden soll, kann nicht aufrecht erhalten werden. Aus dem Zusammenhalt der ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.06.1961

TE OGH 1958/9/10 1Nd185/57

Mit Beschluß vom 16. April 1957, 1 Cg 215/55-118, hat das Landesgericht Linz zwecks Beseitigung des Mangels der Prozeßfähigkeit des Klägers den Armenvertreter Rechtsanwalt Dr. F. "im Sinne des § 6 Abs. 2 ZPO. beauftragt, binnen sechs Wochen nach Erhalt dieses Beschlusses beim zuständigen Pflegschaftsgericht (§ 112 Abs. 2 JN.) für den Kläger die Bestellung eines Kurators zu erwirken und von diesem die Genehmigung der bisherigen und künftigen Prozeßführung des Klägers in gegenständliche... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.09.1958

RS OGH 1958/9/10 1Nd185/57

Norm: JN §109JN §112 Abs2
Rechtssatz: Für die Bestellung eines Kurators für eine Partei, die im Inlande keinen allgemeinen Gerichtsstand, Wohnsitz oder Aufenthalt hat, besteht im Inlande keine örtliche Zuständigkeit. Ein diesbezüglicher Antrag im Zuständigkeitsstreit zweier inländischer Gerichte zu entscheiden, wird durch den Ausspruch, daß keines der Gerichte zuständig sei, erledigt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.09.1958

RS OGH 1958/9/10 1Nd185/57

Norm: JN §112 Abs2
Rechtssatz: Nach § 112 Abs 2 JN kommt es nicht auf den allgemeinen Gerichtsstand des Vertreters des Antragstellers, sondern auf den des Antragstellers selbst an. Entscheidungstexte 1 Nd 185/57 Entscheidungstext OGH 10.09.1958 1 Nd 185/57 Veröff: EvBl 1958/367 S 632 European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.09.1958

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