Norm: JN §111StPO §429 Abs4
Rechtssatz: Die einer Untersuchungshaft gleich zu haltende Anhaltung gemäß § 429 Abs 4 StPO stellt infolge ihrer Vorläufigkeit keinen Grund für eine Zuständigkeitsübertragung dar. Erst nach rechtskräftiger Verurteilung oder einem Freispruch des Betroffenen wird feststehen, wo sich der Betroffene künftig aufhalten wird. Entscheidungstexte 5 Nc 2/13h Entscheidung... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Bezirksgerichts Fürstenfeld vom 6. 9. 2010 (2 Ps 289/09i-70) wurde die Obsorge der Mutter entzogen und dem Jugendwohlfahrtsträger Land S***** übertragen. In der
Begründung: wurde ausgeführt, dass eine Rückführung des Kindes an die Mutter unter konkret genannten Bedingungen (wie Absolvierung psychotherapeutischer Behandlungen) frühestens „mit Semester 2011“ möglich sei. Die Minderjährige wohnt seit 10. 8. 2010 in der Wohngemeinschaft in R***** im Sprengel... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 15. 12. 2009 räumte das Bezirksgericht Linz dem Vater der Minderjährigen ein Besuchsrecht an jedem Dienstag von 12:00 bis 18:00 Uhr ein und behielt sich die Entscheidung über den weiteren Antrag des Vaters vor, ihm „ab dem 2. Monat“ ein Wochenendbesuchsrecht alle 14 Tage zu gewähren. Mit nunmehr rechtskräftigem Beschluss vom 13. 4. 2010 übertrug das Bezirksgericht Linz die Zuständigkeit zur Besorgung der Pflegschaftssache gemäß § 111 JN an das Bezirksge... mehr lesen...
Begründung: In teilweiser Abänderung des erstinstanzlichen Beschlusses vom 23. Jänner 2008, GZ 231 P 982/07z-22, hat das Rekursgericht dem Betroffenen eine Rechtsanwältin als einstweilige Sachwalterin für dringende Angelegenheiten (Vertretung vor Ämtern, Behörden und Gerichten) bestellt. Ein dagegen erhobener außerordentlicher Revisionsrekurs wurde zurückgewiesen. Mit Schriftsatz vom 15. Jänner 2009 regte die Verfahrenssachwalterin in Vertretung des Betroffenen die Übertragung der Z... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie den Hofrat Dr. Spenling und die Hofrätin Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj Stephanie S***** des Bezirksgerichts St. Johann im Pongau, infolge Vorlage zur Genehmigung der Übertragung gemäß § 111 JN an das Bezirksgericht Neunkirchen, den Beschluss gefasst:
Spruch: Die mit Beschluss des Bezirksgerichts St. Johann im... mehr lesen...
Norm: JN §111
Rechtssatz: § 111 JN ist auf Unterhaltsverfahren volljähriger Kinder weder unmittelbar noch im Wege der Analogie anwendbar. Der volljährige Antragsteller steht nicht mehr unter dem besonderen pflegschaftsbehördlichen Schutz, den das Gesetz Minderjährigen zukommen lässt. Entscheidungstexte 3 Nc 1/08i Entscheidungstext OGH 27.02.2008 3 Nc 1/08i ... mehr lesen...
Norm: JN §111
Rechtssatz: Wegen geänderte Rechtslage § 121 (3) AußStrG wird der Grundsatz, dass das Gericht, das sie Erstanhörung durchführte auch über die Bestellung des endgültigen Sachwalters zu entscheiden hat auch wenn der Lebensmittelpunkt verlegt wurde, nicht mehr aufrecht erhoben. Entscheidungstexte 12 Nc 11/06v Entscheidungstext OLG Wien 05.05.2006 12 Nc 11/06v ... mehr lesen...