RS OGH 2008/2/27 3Nc1/08i, 2Nc1/08g, 2Nc29/09a, 4Nc6/10k, 5Nc9/10h, 5Nc2/18s, 5Nc8/18y, 6Nc14/20s

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Veröffentlicht am 27.02.2008
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Norm

JN §111

Rechtssatz

§ 111 JN ist auf Unterhaltsverfahren volljähriger Kinder weder unmittelbar noch im Wege der Analogie anwendbar. Der volljährige Antragsteller steht nicht mehr unter dem besonderen pflegschaftsbehördlichen Schutz, den das Gesetz Minderjährigen zukommen lässt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123194

Im RIS seit

28.03.2008

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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