Norm: ABGB §871 FABGB §932 VIIaABGB §934JN §1 DVi1MRG §37 Abs1
Rechtssatz: Für vertragliche Ansprüche wie laesio enormis, Irrtumsanfechtung beziehungsweise Gewährleistungsansprüche aus einem Kaufvertrag über Einrichtungsgegenstände, dessen Eigenschaft als Schein- oder Umgehungsgeschäft zur Verdeckung einer unzulässigen Ablöseforderung der Mieter gar nicht behauptet, bleibt der streitige Rechtsweg zulässig. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §1 A1JN §1 BIaWEG 2002 §52 Abs1
Rechtssatz: § 52 Abs 1 WEG 2002 enthält eine taxative, aber analogiefähige beziehungsweise der berichtigenden Auslegung zugängliche Aufzählung jener wohnungseigentumsrechtlichen Angelegenheiten, die im außerstreitigen Verfahren zu behandeln sind. Die Zuordnung von Rechtsschutzansprüchen zum außerstreitigen Wohnrechtsverfahren kann sich entweder aus der direkten Aufzählung oder aus einem unzwei... mehr lesen...
Norm: AHG §1 AB-VG Art137JN §1 CXIXa
Rechtssatz: Wird ein Staatshaftungsanspruch damit begründet, dass ein Bundesminister einen gemeinschaftsrechtswidrigen Gesetzesentwurf erstellt habe, der jedoch nicht Gesetz geworden sei, so sind dafür die ordentlichen Gerichte zuständig. Entscheidungstexte 1 Ob 228/07x Entscheidungstext OGH 29.01.2008 1 Ob 228/07x Veröff: SZ 2008/16 ... mehr lesen...