Norm: ABGB §745 idF ErbRÄG 2015ABGB §758AußStrG §92 Abs1AußStrG §102LBG §3 Abs3
Rechtssatz: Das gesetzliche Vorausvermächtnis des überlebenden Ehegatten an der Ehewohnung ist keine zum Todeszeitpunkt des Erblassers bestehende Belastung der Liegenschaft und daher bei der Inventarserrichtung im Verlassenschaftsverfahren nicht zu schätzen. Entscheidungstexte 6 Ob 184/99y Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §92 Abs1ABGB §804ZPO §226 IIB8JN §1 DVd3
Rechtssatz: Verpflichtet sich ein Noterbe dem erbserklärten Erben gegenüber, bei Vorliegen gewisser Bedingungen, einen von ihm gestellten Antrag auf Inventarisierung des Nachlasses zurückzuziehen, so kann die Beurteilung, ob diese Bedingungen eingetreten sind, nur im streitigen Rechtsweg geklärt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 107/97z ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §92 Abs1AußStrG §114
Rechtssatz: Eine analoge Heranziehung der Bestimmung des § 92 Abs 1 AußStrG auch auf den Erben, dem die Stellung eines Noterben zukommt, nach Abgabe der unbedingten Erbserklärung eine Inventarisierung zu beantragen, scheidet aus, weil für diesen Fall das Gesetz im § 114 AußStrG ausdrücklich (arg: im Fall einer unbedingten Erbserklärung) die Abgabe des eidesstättigen Vermögensbekenntnisses vorsieht. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §92 Abs1AußStrG §102
Rechtssatz: Nach neuerer Rechtsprechung (EvBl. 1979/214; 1 Ob 568/79) ist die Anordnung einer gerichtlichen Schätzung wegen des damit verbundenen Kostenaufwandes nur dann berechtigt, wenn die Interessen der Pflichtteilsberechtigten oder anderer Dritter zu wahren sind. Entscheidungstexte 8 Ob 510/93 Entscheidungstext OGH 15.07.1993 8 Ob 510/93 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §784ABGB §804ABGB §812 KAußStrG §92 Abs1
Rechtssatz: Bei Entscheidung über den Antrag des Noterben auf Inventur und Schätzung des Nachlasses ist nur dessen Eigenschaft als Noterbe zu prüfen, nicht aber, ob die Pflichtteilsforderung, etwa durch Verjährung, erloschen ist. Diese Prüfung bleibt dem Prozess über den Pflichtteilsanspruch vorbehalten. Entscheidungstexte 7 Ob 532/86 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §804AußStrG §16 BII3cAußStrG §16 BIII2aAußStrG §92 Abs1AußStrG §120
Rechtssatz: Es fehlt eine positive gesetzliche Anordnung darüber, bis zu welchem Zeitpunkt ein Verlangen auf Errichtung eines Inventars gestellt sein muß. Die Beendigung der Abhandlung unter Übergehung eines erst im Rekurs gegen die vom Abhandlungsgericht erlassene Einantwortungsurkunde und den gleichzeitig erlassenen sogenannten Mantelbeschluß gestellten Antrages au... mehr lesen...
Norm: ABGB §804AußStrG §92 Abs1AußStrG §114
Rechtssatz: Das Recht auf Errichtung eines Inventars steht nach dem klaren Gesetzeswortlaut des § 92 Abs 1 AußStrG ("oder") Pflichtteilsberechtigten auch dann zu, wenn sie die Absonderung des Nachlasses nicht begehrt haben. Der Pflichtteilsberechtigte kann sich allerdings mit der Nachlaßnewertung durch ein eidesstättiges Vermögensbekenntnis (§ 114 AußStrG) zufrieden geben (Weiss in Klang 2. Auflage II... mehr lesen...
Norm: AußStrG §92 Abs1AußStrG 2005 §165 Abs1 Z1
Rechtssatz: Ist wegen bedingter Erbserklärung ohnehin ein Inventar zu errichten, so wäre es ein überflüssiger Formalismus, vom Noterben noch einen besonderen Antrag auf Inventarserrichtung zu fordern, damit er Beteiligtenstellung erlange. Entscheidungstexte 6 Ob 95/69 Entscheidungstext OGH 23.04.1969 6 Ob 95/69 Veröff: SZ 42/62 = EvB... mehr lesen...
Norm: ABGB §812AußStrG §44AußStrG §92 Abs1
Rechtssatz: Die vom Erstgericht zugleich mit der Bewilligung eines auf § 812 ABGB gestützten Absonderungsantrages angeordnete Versiegelung und Inventur des Nachlasses ist eine Maßregel der Absonderung und als solche mit der Absonderung selbst so verknüpft, daß sie für sich allein, etwa bei Aufhebung der Absonderungsbewilligung durch das Rekursgericht, nicht bestehen kann. Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ABGB §802AußStrG §92 Abs1
Rechtssatz: Inventarisierung bei bedingter Erbserklärung zwingend. Entscheidungstexte 3 Ob 381/54 Entscheidungstext OGH 30.06.1954 3 Ob 381/54 5 Ob 512/76 Entscheidungstext OGH 10.02.1976 5 Ob 512/76 Auch; Beisatz: Es entspricht nicht den § 802 ABGB, § 92 Abs 1 AußStrG, daß erst nach Durchfü... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E10AußStrG §92 Abs1
Rechtssatz: Der Verlassenschaftskurator ist zur Antragstellung auf Errichtung eines Inventars legitimiert. Entscheidungstexte 2 Ob 678/51 Entscheidungstext OGH 25.03.1952 2 Ob 678/51 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0006751 Dokumentnummer JJR... mehr lesen...
Norm: ABGB §802AußStrG §92 Abs1AußStrG §127 Abs1
Rechtssatz: § 127 AußStrG bildet kein Hindernis zur Errichtung eines Inventars. Entscheidungstexte 2 Ob 678/51 Entscheidungstext OGH 25.03.1952 2 Ob 678/51 3 Ob 297/54 Entscheidungstext OGH 19.05.1954 3 Ob 297/54 5 Ob 598/78 En... mehr lesen...
Norm: ABGB §802AußStrG §92 Abs1AußStrG §111
Rechtssatz: Ein Nachlassinventar ist auch dann unverzüglich zu errichten, wenn nur ein Erbe eine bedingte Erbserklärung abgegeben hat, der jedoch widersprechende unbedingte Erbserklärungen anderer Personen gegenüberstehen. Allerdings sind die Kosten der Inventarerrichtung in diesem Falle zunächst von dem bedingt erbserklärten Erben zu tragen, welcher sodann, wenn er im Erbrechtsstreit obsiegt, den Ers... mehr lesen...
Norm: AußStrG §92 Abs1AußStrG §160AußStrG §161 Abs1
Rechtssatz: Vermächtnisnehmer sind nicht berechtigt, die Erbgänzung der Nachlaßinventur zu begehren. Entscheidungstexte 3 Ob 671/31 Entscheidungstext OGH 02.10.1931 3 Ob 671/31 SZ 13/214 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1931:RS0007758 Dok... mehr lesen...