1 Unbestritten ist, dass beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien ein Verfahren zur Prüfung der Voraussetzungen für die Bestellung eines Sachwalters für die Mitbeteiligte anhängig ist. 2 Nachdem die Mitbeteiligte gegen den Zahlungsauftrag der Kostenbeamtin des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 5. Juli 2016 in ihrer Eingabe vom 21. d.M. Vorstellung erhoben hatte, sprach die Präsidentin des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien (die Revisionswerberin) mit Besch... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Geschäftsführer der im Firmenbuch des Landesgerichts R eingetragenen M Gesellschaft mbH mit dem Sitz in A. Über den Beschwerdeführer wurden wegen Nichtvorlage der Jahresabschlüsse für die Jahre 1998 bis 2002 in 12 Offenlegungsverfahren vom Landesgericht R im Zeitraum April 2002 bis Dezember 2005 insgesamt 12 Zwangsstrafen in Höhe von insgesamt EUR 31.500,-- rechtskräftig verhängt. Der für die Einbringung dieser Geldstrafen zuständige Kostenbeamte (des Landesge... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 19. November 2009 brachte der Beschwerdeführer beim Landesgericht Salzburg eine Wiederaufnahmsklage betreffend das Urteil des Landesgerichts Salzburg vom 6. Jänner 2009, 3Cg…/02, ein. Am Deckblatt des Schriftsatzes scheint der Vermerk "Verfahrenshilfe gebührenbefreit!!" auf und wird nach der klagenden Partei angeführt "vertreten durch: Dr. (M.) Rechtsanwältin (Anschrift) (als bestellte Verfahrenshelferin)". Der Schriftsatz wird mit den Ausführungen eingeleitet, in ... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß § 30 Abs. 2 VwGG auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß Paragraph 30, Absatz 2,... mehr lesen...
Mit dem Bescheid des Präsidenten des Landesgerichtes Linz vom 10. April 2009 wurde dem Antrag des Beschwerdeführers, den Anspruch aus dem näher bezeichneten Zahlungsauftrag des Landesgerichtes Linz vom 18. November 1998, zu dessen Hereinbringung das Bezirksgericht Urfahr-Umgebung mit Beschluss vom 16. April 2008 die Exekution bewilligt habe, für erloschen, in eventu die Bestätigung der Vollstreckbarkeit des Zahlungsauftrages für unrichtig und die Vollstreckbarkeit für erloschen/aufgeh... mehr lesen...
Mit Beschluss vom 4. September 1980, Zlen. 3751/80, Uh 106/80, bewilligte das Bezirksgericht Floridsdorf auf Antrag der S Gesellschaft m.b.H. und auf Grund des notariellen Schuldscheines sowie der notariellen Pfandbestellungsurkunde je vom 5. August/7. August 1980 unter anderem ob der der Antragstellerin gehörigen Liegenschaft EZ. 924, KG. S, die Einverleibung eines Pfandrechtes von S 18 Mio. sowie die Einverleibung eines Pfandrechtes für den Höchstbetrag von S 40 Mio., je zu Gunste... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hatte zu 16 U 2052/75 des Strafbezirksgerichtes Wien gegen seine Schwester und seinen Schwager sowie in der Folge auch gegen andere Personen Anklage wegen Ehrenbeleidigung erhoben. Nach der während dieses Verfahrens erfolgten Entmündigung zog der bestellte Beistand die Privatanklage zurück. Mit Beschluß vom 16. Jänner 1978 stellte das Gericht das Verfahren gemäß §§ 227, 447 StPO ein und sprach aus, daß der Privatankläger gemäß § 390 Abs. 1 StPO die Kosten des Ver... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §9; BAO §79;GEG; VwGG §34 Abs1; AVG § 9 heute AVG § 9 gültig ab 01.02.1991 BAO § 79 heute ... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GEG;
Rechtssatz: Das gerichtliche Einbringungsgesetz enthält keine ausdrücklichen Bestimmungen über die Prozeßfähigkeit. Daher sind nach ständiger Rechtsprechung des VwGH die allgemeinen Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens anzuwenden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1983:1978001416.X02 Im RI... mehr lesen...